Ab Jänner 2025: Neues Pfandsystem in Österreich
Für alle geschlossenen Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter muss Pfand € 0,25 gezahlt werden.
Welche Produkte sind von der Pfandpflicht ausgenommen?
Getränkeverbundkartons (= Tetrapack)
Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
Getränkeflaschen, die für Beikost und flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und dafür verwendet werden
Getränkearten von Milch und Milchmixgetränken (aus hygienischen Gründen)
Sirupe (da diese nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt sind)
Alle Verkaufsstellen, die mit dem Pfandlogo gekennzeichnete Einwegpfandverpackungen ausgeben, müssen sie auch wieder zurücknehmen
Bei der Rückgabe muss die Flasche oder Dose leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein.
Nur so kann erkannt werden, ob es sich um eine Flasche oder Dose handelt, die im Pfandkreislauf geführt wird.
Bis Ende des Jahres 2025 gilt eine Übergangsfrist. Getränke in Einwegverpackungen ohne Pfandlogo dürfen bis 31. Dezember 2025 ohne Einhebung eines Pfandes verkauft werden, wenn sie vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden.