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Ausbildungskurs für Hundehalter

Wir möchten Sie darüber informieren, dass am Freitag den 26.06.2026, um 13:00 Uhr ein Ausbildungskurs für Hundehalter stattfindet.

Ausbildungskurs für Hundehalter
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Kundmachung - Halbseitige Sperre Kehrgasse

Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 StVO, zwecks Grabungsarbeiten - Stromleitung in der Kehrgasse, im Bereich der Haus Nr. 10 und 39 in der Zeit vom 01.06.2026 - 09.07.2026, folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

Halbseitige Sperre der Fahrbahn für den Arbeitsbereich

Verkehrsregelung lt. RVS 05.05.41 und RVS 05.05.44

Regelplan LO 3

Gemäß § 50/8 b,c & 9 § 52/5, 7a Z 5 & 15

Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Halbseitige Sperre Kehrgasse
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Kundmachung- Sperre Rötzstraße

Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Fräs- und Asphaltierungsarbeiten, in der Zeit vom 09.06.2026 06:00 bis 18:00 Uhr und 10.06.2026 06:00 Uhr bis 11.06.2026 07:00 Uhr folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

„Fahrverbot (in beide Richtungen)“ mit der Zusatztafel

§ 52/1

„ausgenommen Baustellenfahrzeuge“

Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Sperre Rötzstraße
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Kundmachung - Sperre Haselweg

Die Stadtgemeinde Trofaiach als die gemäß § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960 BGBl. Nr. 159 idgF zuständige Behörde, ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 44 Abs. 1 leg. cit. StVO, zwecks Grabungsarbeiten Wasser und Strom im Bereich Kreuzung Montanstraße/Haselweg bis Kreuzung Haselweg/Gartengasse, vom 01.06.2026 bis 31.07.2026 folgende straßenpolizeiliche Maßnahme an:

„Fahrverbot (in beide Richtungen)“ mit der Zusatztafel

§ 52/1

„ausgenommen Baustellenfahrzeuge,

Einsatzkräfte und Anrainer“

Gemäß § 44 Abs. 1 StVO tritt diese Verordnung mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Sperre Haselweg
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Verständigung - Wimmer Andreas, Karosserie und Lackiererei am STO 8793 Trofaiach, Gewerbepark 2 auf Grst. Nr. 593/1, KG 60307 Gimplach

Verständigung

Herr Andreas Wimmer hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung für eine gewerbliche Betriebsanlage (Karosserie und Lackiererei) am Standort: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 2 bzw. auf dem Grundstück Nr.: 593/1, KG 60307 Gimplach, angesucht.

Bei der genannten Betriebsanlage handelt es sich um eine Anlage, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß § 359b GewO 1994 unterliegt.

Nunmehr wird aufgrund der genannten Eingabe ein Ortsaugenschein für

Dienstag, den 16.06.2026, um 09:00 Uhr

mit Zusammentritt an Ort und Stelle (8793 Trofaiach, Gewerbepark 2) anberaumt.

Verständigung - Wimmer Andreas
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Bekanntmachung gem. § 359 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 - Wimmer Andreas, Karosserie und Lackiererei am STO 8793 Trofaiach, Gewerbepark 2 auf Grst. Nr. 593/1, KG 60307 Gimplach

Bekanntmachung gemäß § 359b Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)

Herr Andreas Wimmer hat bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben um die Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung für eine gewerbliche Betriebsanlage (Karosserie und Lackiererei) am Standort: 8793 Trofaiach, Gewerbepark 2 auf Grundstück Nr.: 593/1, KG 60307 Gimplach angesucht.

Bei der genannten Anlage handelt es sich um eine Betriebsanlage, bei der das Ausmaß der der Betriebsanlage zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und sonstigen Betriebsflächen insgesamt nicht mehr als 800 m2 beträgt und die elektrische Anschlussleistung der zur Verwendung gelangenden Maschinen und Geräte 300 kW nicht übersteigt.

Die gegenständliche Betriebsanlage unterliegt daher dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß § 359b GewO 1994.

Die eingereichten Unterlagen liegen bis einschließlich

Montag. 15.06.2026

in der Bezirkshauptmannschaft Leoben, 4. Stock, Zimmer Nr. 409, jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr zur Einsichtnahme auf. Hierbei können Nachbarn im Rahmen des ihnen von der GewO 1994 eingeräumten Anhörungsrechtes zum eingereichten Projekt Stellung nehmen sowie einwenden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 359b GewO 1994 nicht vorliegen. Erheben sie innerhalb der gesetzlichen Frist keine diesbezüglichen Einwendungen, endet die Parteistellung der Nachbarn. Darüber hinaus gehend steht den Nachbarn keine Parteistellung zu.

Für eine Einsichtnahme bzw. für die Erhebung von Einwendungen wird um vorherige telefonische Anmeldung/Terminvereinbarung (03842/45571-254) ersucht.

Bekanntmachung - Wimmer Andreas
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Information zum islamischen Opferfest - Kurbanfest 2026, Informationsschreiben betreffend rituelle Schlachtungen

Information zum islamischen Opferfest

Im Zusammenhang mit dem von 26.05. bis 30.05.2026 stattfindenden islamischen Opfertest bzw. Kurbanfest wird auf die Einhaltung der folgenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen hingewiesen:

Gemäß § 32 Abs 4 des Tierschutzgesetzes (TSchG), BGBI. l Nr. 118/2004 i.d.g.F, dürfen rituelle Schlachtungen nur in einer dafür eingerichteten und von der Behörde dafür zugelassenen Schlachtanlage durchgeführt werden.

Rituelle Schlachtungen ohne vorausgehende Betäubung der Schlachttiere (Schächten) dürfen nur unter den in § 32 Abs. 5 TSchG genannten Bedingungen vorgenommen werden. Gemäß § 32 Abs. 5 TSchG dürfen rituelle Schlachtungen ohne vorausgehende Betäubung der Schlachttiere nur durchgeführt werden, wenn dies auf Grund zwingender religiöser Gebote oder Verbote einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft notwendig ist und die Behörde eine Bewilligung zur Schlachtung ohne Betäubung erteilt hat.

Rituelle Schlachtungen im Zuge der Schlachtung durch Privatpersonen für den eigenen häuslichen Bedarf außerhalb von Schlachtbetrieben (Hausschlachtung) sind verboten.

Es ist auch nicht zulässig, Privatpersonen Räumlichkeiten bzw. Flächen zur Durchführung ritueller Schlachtungen zur Verfügung zu stellen.

Wer gegen die oben genannte Bestimmung verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro zu bestrafen (§ 38 Abs. 3 TSchG).

Einer Verwaltungsstrafe unterliegt auch eine Person, die vorsätzlich einem anderen die Begehung der Verwaltungsübertretung erleichtert bzw. ermöglicht

Information Kurbanfest 2026
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STEWO Immobilien e.U., Umbau sowie Nutzungsänderung von Gewerbe für einspurige Fahrzeuge auf Wohnen, Geschäftsfläche, Lagerräume und Garage für 2 PKW, Roßmarkt 4, Baubewilligung

Mit Ansuchen vom 07.05.2026, eingelangt am 07.05.2026, hat die Bauwerberin STEWO Immobilien e.U., Waldstraße 44, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Umbau sowie Nutzungsänderung von Gewerbe für einspurige Fahrzeuge auf Wohnen, Geschäftsfläche, Lagerräume und Garage für 2 PKW" auf dem Grundstück Nr. .42, EZ 1346, KG 60362 Trofaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht.

Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für

Mittwoch, dem 17. Juni 2026, um 09:00 Uhr,

mit dem Zusammentritt "Roßmarkt 4" angeordnet

STEWO Immobilien e.U.
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Kundmachung - Rene Seitner, Errichtung eines privat genutzten Wirtschaftsgebäudes mit Werkstatt samt Hebebühne, Garage mit 2 PKW Abstellplätzen und Lagerraum, von 2 PKW Abstellplätzen im Freien, einer Einfriedung und Aufstellung eines Einzelofens

Mit Ansuchen vom 22.04.2026, eingelangt am 05.05.2026, hat der Bauwerber Rene Seltner, Bahnhofstraße 13, 8793 Trofaiach, einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gemäß des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995 idgF, zwecks "Errichtung eines privat genutzten Wirtschaftsgebäudes mit Werkstatt samt Hebebühne, Garage mit 2 PKW Abstellplätzen und Lagerraum, von 2 PKW Abstellplätzen im Freien, einer Einfriedung und Aufstellung eines Einzelofens" auf den Grundstücken Nr. 321, EZ 112, KG 60362 Trofaiach, GB 60362 Trofaiach und Nr. 565, EZ 112, KG 60362 Trofaiach, GB 60362 Trofaiach, eingebracht.

Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBI. Nr. 51/1991 idgF, iVm § 24 f. des Stmk. BauG, der Ortsaugenschein und die mündliche Bauverhandlung für

Dienstag, dem 2. Juni 2026, um 09:00 Uhr,

mit dem Zusammentritt "Bahnhofstraße 13" angeordnet.

Rene Seitner
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Stellenausschreibung - LOGO! Jugendmanagement, Mitarbeiter:in im JUGENDraum TREFF. in Trofaiach

Stellenausschreibung - LOGO! Jugendmanagement, Mitarbeiter:in im JUGENDraum TREFF. in Trofaiach

LOGO Stellenausschreibung 15 Wst. JUGENDraum TREFF. Trofaiach
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