In der 1. Klasse Süd setzte sich der SC Wiesfleck in einer außergewöhnlichen "Doppel-Partie" mit 3:2 gegen den SV Heiligenkreuz durch. Nach einem wetterbe...
Abbrennen von Sommersonnwendfeuern
Entsprechend der Jahreszeit möchten wir die Gelegenheit nutzen und über die geltende Rechtsordnung im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Sommersonnwendfeuern informieren.
Das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen ist im Burgenland unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Brauchtumsveranstaltungen, wie z.B. das Sommersonnwendfeuer müssen allgemein zugänglich sein. Das Abbrennen von Materialien im eigenen, privaten Garten stellt jedenfalls kein Sommersonnwendfeuer dar, selbst wenn dies zur erlaubten Zeit erfolgt. Solche Feuer sind verboten.
Sommersonnwendfeuer dürfen ausschließlich in den Nächten von 19.06.2026 auf 20.06.2026, sowie 21.06.2026 oder 26.06.2026 auf 27.06.2026 abgebrannt werden.
An anderen Terminen ist das Abbrennen von Sonnwendfeuern nicht erlaubt!
Für das Sommersonnwendfeuer dürfen lediglich trockene biogene nicht beschichtete und nicht lackierte Materialien verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie im beiliegenden Informationsblatt oder auf unserer Gemeindewebsite.