Nach der großen Hitze ziehen Gewitter über das Land. Das sorgt in ganz Vorarlberg derzeit für zahlreiche Feuerwehreinsätze. Laut Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (RFL) sind aktuell über 100 Einsätze gemeldet. Besonders betroffen sind die Gemeinden Rankweil, Röthis und Zwischenwasser.
Pflicht zum Heckenschnitt 🌿✂️🪚
Aktuell gehen im Gemeindeamt vermehrt Hinweise und Beschwerden über Hecken, Sträucher und Bäume ein, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Überhängender Bewuchs kann die Sicherheit von Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuglenker beeinträchtigen und insbesondere an unübersichtlichen Stellen zu Gefahrenquellen werden.
Damit Gehsteige, Radwege und Fahrbahnen sicher und uneingeschränkt genutzt werden können, seid ihr als Grundstückseigentümer verpflichtet, Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig zurückzuschneiden.
Richtig zurückschneiden
Gemäß § 91 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Pflanzen bis an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Die Grundstücksgrenze bildet dabei die Schnittgrenze. Sämtliches Grün oder Geäst, das in den Gehsteig-, Radweg- oder Straßenbereich hineinragt, ist zu entfernen.
Bitte beachtet, dass ihr für Schäden oder Unfälle, die durch mangelnden Rückschnitt von Pflanzen verursacht werden, haftbar gemacht werden könnt.
Besonders wichtig ist, dass die Sicht auf den Straßenverlauf – etwa in Kurvenbereichen, bei Kreuzungen oder Einfahrten – nicht durch Äste, Laub oder Sträucher eingeschränkt wird. Ebenso müssen Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungen und sonstige Verkehrseinrichtungen jederzeit gut sichtbar und frei zugänglich bleiben.
Durch regelmäßigen Rückschnitt können potenzielle Gefahrenstellen vermieden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden.
Auf einen Blick
Die Grundstücksgrenze ist die Schnittgrenze.
Gehsteige, Bankette und Fahrbahnränder sind bis zu einer Höhe von mindestens 2,5 Metern freizuhalten.
Über Fahrbahnen ist eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,5 Metern sicherzustellen.
Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungen und sonstige Verkehrseinrichtungen müssen frei sichtbar bleiben.
Bei Neupflanzungen sollte auf ausreichend Abstand zum öffentlichen Verkehrsraum geachtet werden.
Vielen Dank für eure Mithilfe und euren Beitrag zu einem sicheren und gepflegten Ortsbild.