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Beschreibung

Der Elternverein ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Erziehungsberechtigten der Kinder einer Schule auf privatrechtlicher Basis und ist im Schulunterrichtsgesetz gesetzlich verankert. Er unterstützt die Schule in ihrer Arbeit sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in pädagogischen und organisatorischen Belangen. Bei der Jahreshauptversammlung werden die FunktionärInnen dieses Vereins von allen Mitgliedern gewählt.