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Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Blumau hat in seiner Sitzung vom 30. Juni 1995 die Kanalabgabenordnung der Gemeinde Bad Blumau beschlossen. Die Kosten für die öffentliche Abwasserentsorgung werden durch Gebühren gemäß § 1 des Kanal- und Abgabengesetzes gedeckt.

Kanalabgabenverordnung

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