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Formular A1 erfasst Details über Eigentümer oder Verwalter eines Gebäudes. Es enthält persönliche Informationen, Kontaktdaten und Angaben zum Gebäude. Es fragt auch, ob das Gebäude vom Verwalter selbst besessen wird und sammelt Informationen zur Gebäudenutzung.

Baubeschreibung

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Amtliche Mitteilung Nr. 7/2020. Zugestellt durch Post. Eingeleitet durch eine Info-Karte mit allen wichtigen Informationen für Häuslbauer im Gemeindegebiet. Diese Info-Karte wurde nun überarbeitet und an die wesentlichen Änderungen der Burgenländischen Baugesetz-Novelle 2019 (Bauverfahern, Fertigstellung, etc.) angepasst. Wir weisen kurz auf einige wichtige Neuregelungen hin: Freistehende Nebengebäude bis zu einer Größe von 20 m2. Carports bis zu 2 m Höhe (Massivbauweise bis 1 m Höhe) Swimming-Pools mit einer Wasserfläche von 50 m2 Umbauten im Inneren von Gebäuden.

Bauverfahren

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Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Burgauberg-Neudauberg vom 03.04.1998, 21.05.1999, 21.12.2004, 19.06.2015 und 09.03.2018 mit den Bebauungsrichtlinien für den Bereich der Gemeinde Burgauberg-Neudauberg festgelegt. Auf Grund § 25 des Bgld. Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 18/1969 in der derzeit geltenden Fassung, wurde wie folgt lautender Beschluss gefasst: 1. Geltungsbereich. 2. Bebauungsweise. 3. Gebäudehöhe.

Bebauungsrichtlinien

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Eine Info-Karte für Hauslbauer in der Gemeinde Burgauberg-Neudauberg vom 01.07.2024, mit einem Wappen, das Weizen und ein gekreuztes Baumsymbol zeigt.

Häuselbauermappe

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