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Einladung zur Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 02. Juli 2026, um 19.00 Uhr im kleinen Saal der Gemeinde Ferndorf. Gemäß § 35 Abs. 2 der K-AGO, LGB1.Nr. 66/1998, in der geltenden Fassung, lade ich Sie pünktlich und zuverlässig ein. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt verhindert sein, so ist dies unter Bekanntgabe des Verhinderungsgrundes dem Gemeinderat rechtzeitig mitzuteilen, dass das Ersatzmitglied einberufen werden kann.

GR Einladung für 02. Juli 2026

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