Ottendorf an der Rittschein
Gemeindeverwaltung
Beschreibung
Geschichte der Gemeinde Ottendorf an der Rittschein Im Urbar des Erzbischofes von Salzburg von 1322 wird der Name des Flusses, des Tales und der Ortschaft Rittschein als Retschin erstmals schriftlich überliefert. 1428 heißt es bereits Ritscheintal. Dieses ist mit der slawischen Bezeichnung ursprünglich gemeint, denn, wenn auch reka=der Fluss zugrunde liegt, ist durch die Zufügung –ina eindeutig die Gegend am Fluss, das Tal des Flusses zu verstehen und nicht der kleine Fluss, wie bisher angenommen worden ist. Die in das zur Römerzeit verhältnismäßig dicht besiedelte Gebiet eingewanderten Slawen hinterließen im Gemeindegebiet von Ottendorf kaum Flurnamen. Der Schweizberg ist von Süden her genannt. Nur in Leitermirz kann ein Acker über den Mauern gesehen werden. Vieles scheint in der Völkerwanderungszeit, aber auch noch zur Zeit der Ungarneinfälle im 10. Jahrhundert zerstört worden zu sein. Das von bairischen Siedlern benannte Ödt in Ziegenberg und Oed in der Gemeinde Markt Hartmannsdorf könnten noch auf untergegangene römerzeitliche Siedlungen hinweisen. Die Grabhügel benannten die Baiern als Leber, wie die Leberfelder in der Katastralgemeinde Ottendorf und die Leberäcker in der Katastralgemeinde Walkersdorf zeigen. Gerade im Gemeindegebiet Ottendorf zeigen die Siedlungen und die Fluren rein bairische Züge, das gilt sowohl für die zwei Dörfer Walkersdorf und Ottendorf, aber auch für Breitenbach, Ziegenreith und das einst ausschließlich als Rebland genutzte Ziegenberg. Freilich wurde das Gebiet nicht auf einmal gleichzeitig besiedelt. Die verschiedenen Siedlungs- und Flurformen lassen einen langandauernden Rodungsvorgang erkennen. Das günstig gelegene Ottendorf und Walkersdorf gehören gewiss früher bairischer Siedeltätigkeit an, während Breitenbach und gar Ziegenreith erst später gegründet wurden. Breitenbach erhielt keinen Dorf-Namen mehr, der Name Reith hingegen zeugt von harter Rodungsarbeit einer späteren Zeit. Doch wenn die Weingärten des gleichfalls zwischen der Ilz und der Rittschein gelegenen Spitzharts Otto von Stubenberg schon 1160 dem Spital am Semmering schenken konnte und diese schon längere Zeit bestanden haben dürften, darf mit Fug gesagt werden, dass auch der Ziegenberg schon damals als Rebland genutzt worden war. Dass die Dörfer, deren Bauern anfänglich außer den Ackerflächen auch einen Hubweingarten bearbeiteten, damals schon bestanden, versteht sich von selbst. Das gilt selbstredend für Breitenbach, nach dem sich 1228 und 1230 der Stubenberger Dienstmann Ulrich von Praitenpach nannte. Das eine Mal wird er zusammen mit Rudiger von Feistritz, das andere Mal mit Rudiger von Buchberg genannt und ist damit auf das Walkersdorfer Breitenbach zu beziehen, wenn auf seinen Ansitz in Breitenbach auch nichts mehr hindeutet. Diese Siedlung, als einzeiliges Dorf, doch noch mit einer Gewannflur angelegt, zeigt den beginnenden Übergang zur sogenannten Waldhufe, deren dörflicher Verband schon aufgelöst war. Daraus lässt sich im Vergleich mit anderen Gegenden schließen, das Breitenbach zumindest um die Mitte des 12. Jahrhunderts angelegt worden ist. Weit älter sind natürlich Walkersdorf und Ottendorf, wenn Walkersdorf mit Bestimmtheit auch erst 1322 im Urbar des Erzbischofs von Salzburg und Ottendorf 1318 im Lehenbuch des Bischofs von Seckau erstmals schriftlich überliefert werden. Beide Orte unterscheiden sich in ihrer Siedlungsform von reinen Bauerndörfern, denn in beiden Orten bestanden, und das wohl seit der Gründung, neben den bäuerlichen Huben auch Höfe. Erstmals urkundlich erwähnt wird der Hof zu Walkersdorf 1351 im Teilungsbrief der Walseer. Der Hof war Teil der Herrschaft Riegersburg. 1366 war Walkersdorf verpfändet. An den Hof erinnern heute nur noch die Höfäcker, die sowohl im Josefinischen Kataster von 1787 verzeichnet als auch in der Mappe des Franziszeischen Katasters von 1822 ausgewiesen werden. Hingegen erhielt sich in Ottendorf über die Jahrhunderte hinweg ein wesentlicher Bestandteil des einstigen Hofes, die der hl. Helena geweihte Hofkapelle. Mit ihrer Siedlungsform, eines Gutshofes und unmittelbar anschließenden Bauerndorfes und der Flurverteilung von Gutshofblockflur, - diese in Walkersdorf heute nicht mehr klar erkennbar,- und bäuerliche Gewannflur, stellen Ottendorf und Walkersdorf eine Übergangsform vom Siedlungstyp des 11. Jahrhunderts, bei dem Gutshof und Bauerndorf noch scharf getrennt waren, zum zweireihigen, reinen Bauerndorf der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts, wie etwa Riegersdorf im gleichen Bezirk Fürstenfeld, dar. Daraus kann geschlossen werden, dass Ottendorf und Walkersdorf sehr bald nach der Niederwerfung der Ungarn und der Sicherung der Grenze an der Lafnitz, 1043/44, planmäßig angelegt worden sind. Einen sprachlichen Hinweis auf diese Gründungszeit gibt der Name eines Baches im Gemeindegebiet. Denn verständlich wird der Reischbach nur, wenn er sich aus Rauschinbach, der rauschende Bach, über Räuschenbach zu Reischenbach, und gekürzt zu Reischbach, entwickelt hat. Damit zeigt der Name noch den sogenannten Primärumlaut, der nur bis etwa 1100 möglich war. Walkersdorf und Ottendorf wurden als sogenannte Burggrafensiedlungen von Riegersburger Burgwächtern angesprochen und mit Walkersdorf ein Walchun in Zusammenhang gebracht. Doch Walkersdorf wird nie als Walchunsdorf überliefert, zum Unterschied von Kleinwalkersdorf in der Gemeinde Auersbach, das 1322 Walchunsdorf hieß. Ottendorf, das Dorf eines Otto, sollte, wie bisher angenommen worden ist, Otto von Riegersburg gegründet haben. Dieser Otto kommt in Gefolge des Landesfürsten als Zeuge jener Urkunde vor, die in Graz ausgestellt worden ist, in der der Name der Landeshauptstadt erstmals urkundlich überliefert und die auf 1129 datiert wird. Mit dieser Urkunde wird dem landesfürstlichen Dienstmann Rudiger ein Gut bei Hartberg übergeben, wohl, das darf geschlossen werden, als Entgeltung für die ihm genommene Burghut der Riegersburg. Diese hatte nun Otto inne, denn nicht umsonst wird er danach genannt. Otto von Riegersburg wird in der Zeugenreihe, die immer auch Hinweise auf Familienzugehörigkeit gibt, unmittelbar vor Helmhard genannt; dieser ist ein Glied der Herren von Wildon, die die obere Festung auf der Riegersburg besaßen, während die Niedere Feste Riegersburg dem Landesfürsten gehörte. Bei den Herren von Wildon war vorher und nachher der Name Otto nie gebräuchlich. Darum wurde Otto von Riegersburg bisher jener Familie zugezählt, dessen Angehöriger unmittelbar vor Otto von Riegersburg in der Zeugenreihe von 1129 steht. Es ist dies ein Wulfing. Dieser ist eindeutig der Stammvater der Stubenberger Sippen von Kapfenberg, Neuberg, Stadeck, Landesehre und Stubenberg selbst. Ein Sohn Wulfings trug auch den Namen Otto; deshalb wurde geschlossen, dass Otto von Riegersburg ein Anhänger der Stubenberger Sippen wäre. Doch die Stubenberger, die im Rittscheintal von frühester Zeit an reichen Besitz ihr Eigen nannten, lassen sich gerade in Ottendorf nicht als Grundherren nachweisen. Neben der Herrschaft Riegersburg, zu der Teile von Ottendorf auch 1351 gehörten, war die Herrschaft Feitritz hauptsächlich die Grundobrigkeit, nachweislich seit der frühen Neuzeit; von einem Besitzübergang von den Stubenberger Sippen auf die Herrschaft Feistritz wird erst 1589 etwas bekannt. Damals verkaufte als später Erbe der Herren von Stadeck Hans Graf zu Montfort die Ämter Hohenegg und Bärnbach an Christoph von Mindorf auf Feistritz. Doch zu diesen Ämtern gehörten keine Bauern in Ottendorf. Der Besitz der Herrschaft Feistritz in Ottendorf musste aus weit früherer Zeit stammen. Die frühest urkundlich nachweisbaren Herren auf Feistritz bei Ilz waren Alram, Vater und Sohn, aber kein Otto. Doch in einer Seitenlinie, die sich in der Untersteiermark bis ins 14. Jahrhundert verfolgen lässt, hielt sich der Name Otto. Es kann daher mit Fug gesagt werden, dass der Otto von Riegersburg von 1129 ein Angehöriger der Herren von Feistritz bei Ilz war. Ansonsten lässt sich der Besitz der Herrschaft Feistritz in Ottendorf und Breitenbach, das zur Gänze Feistritz unterstand, nicht erklären. Vor allem die Teile von Ottendorf mussten landesfürstliches Lohngut an Otto von Riegersburg-Feistritz gewesen sein. Gründer des Dorfes, das zu seiner Zeit schon längst bestand, konnte er nicht gewesen sein. Es wurde nur nach ihm als einem Teilbesitzer benannt. Außer den Herrschaften Riegersburg und Feistritz und den Stubenberger Sippen war besonders auch der steirische Landesfürst Grundherr im Rittscheintal und das mit seiner Herrschaft Riegersburg. Es verwunderte bisher stets, dass die Wildonier Herrschaft Riegersburg unter den Walseern, den Besitznachfolgern der Wildonier, und allen späteren Grundherren auf Ober- Riegersburg so reichen Urbarbesitz in weiter Umgebung der Riegersburg bis zur Aufhebung der Grunduntertänigkeit 1848 hatte, auch im Gemeindegebiet von Ottendorf, besonders Walkersdorf, während die landesfürstliche Herrschaft Nieder-Riegersburg völlig zusammengeschmolzen ist und dann noch unter den Walseern mit Ober-Riegersburg vereinigt, nachweislich letztlich von der landesfürstlichen Herrschaft Riegersburg nur noch ein einziges Lehen vergeben wurde. Seine Erklärung findet das darin, dass etliche, wie Teile von Ottendorf, frühzeitig als Lohngut für Verdienste weggeben wurde, dass aber auch daraus Lehen vergeben wurden, und das so früh, dass sich darüber keine Aufzeichnungen erhalten haben. Zahlreiche Lehen wurden nicht gemutet; um ihre Verleihung wurde nicht nachgesucht. Die Lehensabhängigkeit wurde bei Erb und Verkauf vergessen und verschwiegen. So wird erst 1453-60 bekannt, dass Hanns von Neuburg seine Besitzungen zu Windischhartmannsdorf und Oed, aber auch seine Weinbergrechte zu Hart, das noch in das heutige Gemeindegebiet von Ottendorf reicht, als verschwiegene landesfürstliche Lehen inne hatte. Da bis zur Aufhebung der Grunduntertänigkeit im Jahre 1848 die Grundherren Eigentümer von Haus und Hof, Grund und Boden und die Bauern nur Nutznießer daran waren, bestimmte auch die Grundherrschaft jahrhundertelang das Leben, auch das öffentliche, auf dem Lande. Kurz vor der Aufhebung der Grunduntertänigkeit waren dies für das heutige Gemeindegebiet von Ottendorf in der Katastralgemeinde Walkersdorf die Herrschaften Riegersburg und Kalsdorf; diese verhältnismäßig junge Herrschaft war aus der Herrschaft Kapfenstein und Neuberger Besitz im Rittscheintal hervorgegangen. In Ödt der Katastralgemeinde Ziegenberg und in Ziegenberg selbst war neben der Herrschaft Feistritz und Riegersburg die einst Stadeckische Herrschaft Frondsberg, die Herrschaft Schielleiten,- die Schielleitner waren Stubenberger Dienstleute,- und Lidlhof Grundobrigkeit; die Herrschaft Lidlhof mit ihrem Sitz in Graz ist um 1630 aus Besitzteilen der Herrschaft Feistritz gebildet worden. Die Herrschaft Feistritz war in der Katastralgemeinde Breitenbach alleinig und in Ottendorf mit Riegersburg zusammen Grundobrigkeit. Als der Staat durch verschiedene Maßnahmen in das ländliche Gefüge wegen der Soldatenaushebung und der Steuerreformen einzugreifen begann, wurde im Gebiet der heutigen Gemeinde Ottendorf so alles gespielt, was auf dem Verwaltungssektor möglich war. Bei der Anlegung des Steuerkatasters unter Kaiser Josef II,. 1787, wurden Walkersdorf, Breitenbach und Grub in der heutigen Gemeinde Breitenfeld mit Neustift als Steuergemeinde Neustift zusammengefasst. Sie unterstand dem Werbbezirk Kalsdorf. Die Werbbezirke waren für die Rekroutierung, aber auch die Durchsetzung staatlicher Erlässe verantwortlich. Die Steuergemeinde Ziegenberg mit Ödt unterstand gleichfalls dem Werbbezirk Kalsdorf. Zum Werbbezirk Kornberg gehörte Ottendorf, das im Josefinischen Kataster mit dem Oed der heutigen Gemeinde Markt Hartmannsdorf vermessen worden war und 1822 bei der Anlegung des Steuerkatasters unter Kaiser Franz I. noch eine Katastralgemeinde bildete. Oed und Ottendorf wurden auch nach dem provisorischen Gemeindegesetz von 1849 eine Verwaltungsgemeinde des Bezirksgerichtes Gleisdorf in der Bezirkshauptmannschaft Weiz. Erst 1935 war Ottendorf, getrennt von Oed, eine eigene Gemeinde. Dagegen war Ziegenberg von 1850 an eine selbstständige Gemeinde im Gerichtsbezirk Fürstenfeld der Bezirkshauptmannschaft Feldbach, während Breitenbach ab 1850 zur Verwaltungsgemeinde Walkersdorf im Gerichtsbezirk und in der Bezirkshauptmannschaft Feldbach gehörte. Mit Wirkung vom 1. Jänner 1969 wurden dann Walkersdorf aus der Bezirkshauptmannschaft Feldbach und Ottendorf aus der Bezirkshauptmannschaft Weiz der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld zugewiesen und zur neuen Gemeinde Ottendorf an der Rittschein vereinigt. Seit 01.01.2013 liegt Ottendorf an der Rittschein im neuen Bezirk "Hartberg-Fürstenfeld" Gemeindewappen
Da sich die Gemeinde Ottendorf a.d.R. aus vier Teilen zusammensetzt, sollte dies im Wappen ausgedrückt werden. Die heraldische Form hierfür ist die sogenannte Vierung, wobei der Wappenschild durch waagrechte Teilung und senkrechte Spaltung in vier Felder zerlegt wird, die aber aneinander geschoben ein Ganzes bilden, so die Einheit der Gemeinde veranschaulichend. Betont werden die vier Katastralgemeinden durch vier Kleeblätter. Diese wurden im Hinblick auf die geschichtliche Vergangenheit gewählt. Die Mindorfer auf Feistritz, das sie 1493 durch Kaiser Friedrichs III. Truchsessen Christoph von Mindorf erworben hatten, führten als Wappenfigur ein Kleeblatt. Der geschichtliche Bezug zu den Walseern scheint wegen des großen Leides, das sie durch ihre Fehden über das Gebiet brachten, nicht angezeigt, und das Seeblatt der Wildonier ist schon vergriffen, da es die Nachbargemeinde Breitenfeld in ihrem Wappen führt. Zugleich zeigen die Kleeblätter, die aus den Kreuzarmen wachsen an, dass das Kreuz Christi noch nicht voll aufgedeckt in goldenem Glanz sichtbar geworden ist. Das Kreuz ist das Sinnbild der hl. oströmischen Kaiserin Helena zu Konstantinopel, der die Auffindung des wahren Kreuzes Christi zugeschrieben wird. Ihre Verehrung ist in der Steiermark äußerst selten; so stellt neben St. Helena bei Neumarkt in der Gemeinde Mühlen die Kirche zu Ottendorf die einzige Helena-Kirche in der Steiermark dar. Die Verehrung dieser Heiligen steht eindeutig mit der Kreuzzugsbewegung in Zusammenhang. Von Ulrich von Stubenberg, dem Sohn Wulfings, ist bekannt, dass er am Kreuzzug von 1202-1204 teilgenommen hatte. Schon 1197 hatte Herrand von Wildon, Herr auf der Riegersburg, seine Kirche zu Übersbach dem Johanniterorden gestiftet, der zur Betreuung der Kreuzfahrer gegründet worden war. Die Urkunde von 1228, in der Ulrich von Praitenpach als Zeuge genannt wird, wurde gleichsfalls für diesen Orden ausgestellt. Kein anderes steirisches Tal wie das Rittscheintal hat derart viele frühe Bezüge zur Kreuzzugsbewegung. Deshalb kann die Errichtung der St. Helena- Kapelle beim Hof zu Ottendorf noch zur Zeit, als die Kreuzzugsbewegung lebendig war, angenommen werden, wenn sie als Gutshofkapelle mit einem alten Friedhof auch erst spät erwähnt wird und 1477 einen Neubau erfahren hat. Die Farben Ostroms waren Gold und Purpur; die Herrfahne hatte anstatt Purpur Rot. Deshalb trat im Wappen von Ottendorf anstelle von Purpur Rot, damit auch den heraldischen Regeln in der Farbgebung entsprechend. Unter den Armen des Kreuzes stehen gleichsam die einzelnen Teile, aus der sich die Gemeinde zusammensetzt, wenn auch nicht die ganze Gemeinde zur Pfarre zählt. Durch das in den Farben verwechselte Kreuz wird die Teilung und Spaltung des Schildes gemildert, so die neu gefundene Einheit betonend. Erkennbar ist, abgesehen vom religiösen Sinn des Kreuzes, die Waagrechte und die Senkrechte, auf der die Ordnung der Welt beruht. Das Achsenkreuz als Windrose ist das Zeichen der Erde; Waage und Lot bewirken rechtes Maß und Ordnung. Die Ordnung der Welt im Großen, für jeden einzelnen im Kleinen und für jedes Gemeinwesen im eigenen Bereich gilt es zu verwirklichen. “Von Rot und Gold gevierter Schild, darin farbverwechselt ein geviertes Kreuz, aus dessen Armen je ein Kleeblatt wächst, ins erste Feld nach rechts, ins zweite nach oben, ins dritte nach unten uns ins vierte Feld nach links.“ So lautet die Beschreibung des Wappens, das der Gemeinderat Ottendorf an der Rittschein in seiner Sitzung vom 12.3.1990 einstimmig beschlossen hat und beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung um Verleihung des Rechtes zur Führung dieses Wappens eingereicht hat.