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Ein Dokument, das die Beitrags- und Gebührensatzung für die Abwasserentsorgung in Schönau beschreibt. Es legt den Beitrag für die Abwasserentsorgungseinrichtung fest, listet Bedingungen für besondere Beiträge auf und erläutert, wann und wie die Beitragsschuld entsteht.

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

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Die Gemeinde Schönau a. Königssee hat auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes eine Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung festgelegt. Sie erhebt einen Beitrag für die Wasserversorgungseinrichtung und Gebühren für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte Grundstücke. Gebühren werden auch für Grundstücke erhoben, die tatsächlich an die Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen sind oder nach einer Sondervereinbarung angeschlossen werden sollen.

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

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Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Gemeinde Schönau a. Königssee folgende Satzung: § 1 Öffentliche Einrichtung (Entwässerungseinrichtung). § 2 Grundstücksbegriff - Verpflichtungen. § 3 Begriffsbestimmungen.

Entwässerungssatzung 2024

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Die Gemeinde Schöna a. Königsee erhebt einen Anwendungs- und Kostenersatzsatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehr zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG). Hilfsleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehr gehören, Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch, Bereitstellung der Atemschutzstrecke zur Benutzung.

Feuerwehrgebührensatzung 2017

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Das Dokument beschreibt Vorschriften zur Besteuerung von Hundehaltung und legt eine jährliche Gemeindesteuer für Hunde über vier Monate fest. Ausnahmen gelten für Hunde, die für offizielle Aufgaben, Unterstützung, Herdenschutz oder vorübergehend in Tierheimen gehalten werden. Die Verantwortung des Besitzers wird durch Besitz, Haushaltsmitgliedschaft oder Pflege bestimmt.

Hundesteuersatzung

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Hundesteuersatzung - 1. Änderungssatzung für die Erhebung einer Hundesteuer

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Eine kommunale Verordnung legt eine Steuer für Hundebesitzer in Schoenau fest, datiert 12.05.2007. Der erste Hund wird mit 75,00 Euro besteuert, der zweite mit 100,00 Euro und der dritte mit 125,00 Euro. Steuerbefreiungen nach § 2 gelten. Die Änderung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Schoenau a. Koenigssee, 12.01.2017, H. Rasp, Erster Bürgermeister.

Hundesteuersatzung - 2. Änderungssatzung für die Erhebung einer Hundesteuer zum 01.01.2018

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Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Schonau a. Koenigsee folgende Gebührensatzung. § 1 Gebührenpflicht. § 2 Gebührenschuldner. § 3 Entstehung und Ende der Gebühr. § 4 Fälligkeit und Zahlung.

Kindertagesstätte, Gebührensatzung ab September 2025

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Ein Dokument beschreibt die Gebühren und Verantwortlichkeiten für die Nutzung einer kommunalen Kindertagesstätte in Deutschland. Es enthält Abschnitte zu Nutzungsgebühren, Gebührenzahlern, Gebührenberechnung und Zahlungsfristen.

Kindertagesstätte, Gebührensatzung ab September 2026

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Die Gemeinde Schonau a. Koenigsee betreibt den Parkplatz Koenigsee, bestehend aus dem Parkplatz für Pkw, Motorräder und Busse, sowie dem Wohnmobilparkplatz als öffentliche Einrichtung im Sinne der Art 21, 24 Abs. 1 Nr. 1 GO. Zu den Parkeinrichtungen nach Satz 1 gehören alle Stellplätze, Wege zu den Stellplätzen, Ein- und Ausfahrten, Ein- und Ausgange, WC-Anlagen, Schiebebühnen und weiteren Nebeneinrichtungen (Parkschein- bzw. Geldautomaten, Beschilderungen usw.).

Parkplatzbenutzungssatzung ab 16.04.2025

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Parkgebührensatzung für den Parkplatz Königssee einschließlich mobilem Parkplatz. § 1: Gebührenbereich. § 2: Gebührenregelung. § 3: Gebühren für den Parkplatz Königssee. Eine Tabelle listet Gebühren für Pkws, PKWS, Motorräder und Busse auf.

Parkplatzgebührensatzung ab 16.04.2025

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Die Gemeinde Schonau a. Konigssee wurde auf Grundlage des Art. 18 Abs. 17 S. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) mit der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI S. 796) errichtet. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2020, GVBI S. 350 (FN BayRS 2020-1-1-1) folgt die Satzung. Der Inhaltsverzeichnis umfasst Abschnitte zu 'Burgerbegegnen' und 'Burgerentsheid'.

Satzung Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

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Das Dokument beschreibt die Berechnung für eine Fremdverkehrssteuer. Es legt den Steuermessbetrag, den Steuersatz und die Ermittlung der Steuer fest. Die Steuer gilt für natürliche und juristische Personen sowie öffentliche Einrichtungen, die im Gemeindegebiet tätig sind. Sie basiert auf dem Einkommen oder der steuerpflichtigen Umsätze aus dem Fremdverkehr.

Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags

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Das Dokument legt eine Gemeindeverordnung für die Abwasserentsorgung in Schonau, Bayern, vom 3. Dezember 1996 fest. Es definiert den Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage als öffentliche Einrichtung, legt den vom Gemeinderat bestimmten Umfang fest und erklärt den Grundbesitzbegriff im Zusammenhang mit der Verordnung.

Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage

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Das Dokument legt Regelungen für Wasserversorgungsdienste der Gemeinde fest, einschließlich öffentlicher Einrichtung, Eigentum und Definition von Begriffen wie 'Versorgungsleitungen' und 'Anschlussarmaturen.' Es spezifiziert, dass die Wasserversorgung für den öffentlichen Gebrauch ohne Gewinn erfolgt und geht auf Eigentum und Haftung mehrerer Grundstückseigentümer ein.

Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage

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Dieses Dokument behandelt die Erhöhung der Beiträge für die Immissionsschutzanlage 'Schneewinkl'. Die Anlage befindet sich nördlich von Flur-Nr. 670/1, ist 50 Meter lang und 3 Meter hoch. Ihre Immissionsschutzerforderlichkeit wurde am 15.03.2018 nachgewiesen. Die Anlage ist vollständig hergestellt, wenn sie die vorgesehene Länge erreicht hat. Der beitragsfähige ErschlieBungsaufwand für die Immissionsschutzanlage wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. Die Gemeinde trägt 10% des beitragsfähigen ErschlieBungsaufwands.

Satzung Lärmschutzwand

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Das Dokument beschreibt die 'Ehrung Verdienst' für Personen durch die Gemeinde Schonau a. Konigssee. Es erwähnt die Auszeichnung von Personen, die der Gemeinde gedient haben, durch die Verleihung des goldenen Ehrenrings oder einer silbernen Ehrenmedaille. Die gesetzlichen Bestimmungen über das Ehrenbürgerrecht bleiben unberührt.

Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten

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Dokument beschreibt Beiträge für den Bau von Straßenarbeiten in Schonau a. Königssee. Beinhaltet Beiträge für Straßen-, Wege- und Platzbau. Details zu Wochenendbauflächen mit spezifischen Straßenbreiten und -messungen. Industrie- und Baustellenflächen mit spezifischen Maßen sind ebenfalls beschrieben.

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

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Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis

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Das Dokument mit dem Titel 'Satzung zur Sicherung von Gebeiten mit Fremdenverkehrsfunktion' beschreibt Regelungen zur Sicherung von Bereichen mit Fremdverkehrsfunktionen. Es legt die Anwendungsbereiche, das Genehmigungsverfahren und das Inkrafttreten der Regelung fest. Die Regelung gilt für Bereiche innerhalb bestimmter Anhänge des Dokuments und umfasst den östlichen und westlichen Teil der Anlage.

Satzung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion

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Dokument behandelt Regelungen für Kfz-Stellplätze in Schönau a. Königssee. Es besagt, dass die Satzung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen im Sinne des Art. 1 BayBO im Gemeindegebiet gilt. Es enthält Bestimmungen für Abweichungen in Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen.

Stellplatzsatzung ab 10:2025

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Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung der in §5 Abs. 1 genannten Baulast oder den Vorerfordernissen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und dieser Satzung, soweit nicht aufgrund des Baugesetzbuches (BauGB) Erschließungsbeiträge zu erheben sind, Beitragsgebühren. Der Beitrag wird für gebaute, bebaubare, §2 Beitragsbestand gewerblich nutzbare oder sonst nutzbare Grundstücke erhoben, die aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen einen besonderen Vorteil ziehen können (beitragspflichtige Grundstücke).

Straßenausbaubeitragssatzung

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Die Gemeinde Schonau hat auf Grundlage von Art. 23 und Art. 24 der Gemeindeordnung eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung eingerichtet. Art und Umfang dieser Wasserversorgungseinrichtung bestimmt die Gemeinde. Zur Wasserversorgungseinrichtung gehören auch Grundstücksanschlüsse sowie nichts Abweichendes vereinbart ist. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist jedes räumlich zusammenhängende und einem gemeinsamen Zweck dienende Grundeigentum, das eine selbständige Einheit bildet, auch wenn es sich um mehrere Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinne des Grundbuchrechts handelt.

Wasserabgabesatzung 2024

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Das Dokument legt Regelungen für Zweitwohnungen in Schonau, Bayern, fest, einschließlich Steuerstatus, Definition von Zweitwohnungen und Steuerpflicht. Zweitwohnungen werden gemäß den örtlichen Verordnungen besteuert, wobei Mobilheime, Wohnwagen und Campingwagen, die nicht regelmäßig bewegt werden, ausgenommen sind. Bei gemeinsamen Zweitwohnungen gilt die Gesamtschuld nach § 44 der Abgabenordnung.

Zweitwohnungssteuersatzung (gültig ab 01.01.2020)

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Zweitwohnungssteuersatzung - Änderungssatzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

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