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Das Bild zeigt eine Bekanntmachung zur Festlegung von Wahllokalen, Wahlzeiten und Sperrzonen für eine Gemeinde, die an einer Wahl teilnimmt. Details umfassen zwei Wahllokale, ihre Adressen, Sperrzonen und Wahlzeiten.
Die Marktgemeinde Sigmundsherberg sucht für den Zeitraum Mitte Mai bis Ende August 2020 eine/n Ferialpraktikant/in für das Freibad in Sigmundsherberg. Tätigkeiten: Verkauf der Eintrittskarten, Buffet, Reinigung etc. Voraussetzungen: Österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendetes 18. Lebensjahr. Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NO Vertragsbedingungensgesetzes 1796, LGB1. 2420. Interessenten werden gebeten, sich bis Ende März 2020 beim Gemeindeamt schriftlich bzw. per Mail zu bewerben.
Das Dokument informiert über die Umsetzung des europäischen Rauchverbots und rauchfreien Vorschriften. Es heißt, dass das Stimmrecht bis zum 29. Juni 2020 durch Online-Registrierung ausgeübt werden kann. Es beschreibt das Verfahren und die Adressen für die Einreichung von Unterschriften. Das Dokument erwähnt auch, dass Personen mit einer Unterstützungserklärung nach Ablauf der Frist keine Unterschriften mehr einreichen können.
Amtliche Kundmachung über die Auflegung des Jagdpachtverteilungsplanes der Genossenschaftsjagd Bruegg. Der Jagdpachtschillling für die Genossenschaftsjagd Bruegg wurde im Dezember 2019 bei der Gemeindekasse erlegt. Schriftliche Beschwerden gegen die Feststellung der Anteile sind beim Obmann des Jagdausschusses in der Zeit vom 23.01. bis zum 06.02.2020 einzubringen. Aktenzeichen vom 22.01.2020, erhalten am 07.02.2020. Werner Zimmermann, Obmann des Jagdausschusses.
Das Dokument vom 22.01.2020 trägt den Titel 'Kundmachung' und betrifft die Aufhebung des Jagdpachtverteilungsplanes der Genossenschaftsjagd Kaimreith. Es wurde im Dezember 2019 erhalten. Schriftliche Beschwerden gegen die Feststellung der Anteile sind bis zum 06.02.2020 beim Obmann des Jagdausschusses einzureichen. Unterzeichnet von Othmar Schleinzer, dem Obmann des Jagdausschusses.
Das Bild ist ein Dokument mit dem Titel 'KUNDMACHG' über die Offenlegung des Jagdpachtverteilungsplanes der Genossenschaftsjagd Missingdorf. Es wird angegeben, dass der Jagdpachtschilling im Dezember 2019 bei der Gemeindekasse hinterlegt wurde. Das Dokument enthält Details zum Jagdpachtverteilungsplan, einschließlich des Zeitrahmens und der Öffnungszeiten für die öffentliche Einsichtnahme. Es werden auch Einsprüche erwähnt. Das Dokument ist mit 22.01.2020 datiert und von Bernhard Schmied, dem Obmann des Jagdausschusses, unterzeichnet.
Eine Bekanntmachung über die Auflösung des Jagdpachtvertragsplans der Gemeinschaftsjagd Rodingersdorf. Der Jagdpachtschilling für die Gemeinschaftsjagd Rodingersdorf wurde im Dezember 2019 bei der Gemeindekasse erledigt. Der Jagdpachtverteilungsplan ist vom 23.01. bis 06.02.2020 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Kundmachung vom 22.01.2020 über die Auflösung des Jagdpachtvertragsplans der Genossenschaftsjagd Rohrwiesen. Der Jagdpachtvertrag für die Genossenschaftsjagd Rohrwiesen wurde im Dezember 2019 bei der Gemeindekasse erledigt.
Ein Bekanntmachung über die Auflösung des Jagdpachtvertragsplanes der Sigmundsherberg Genossenschaft vom 22.01.2020. Der Jagdpachtvertrag für die Sigmundsherberg Genossenschaft wurde im Dezember 2019 bei der Gemeindekasse eingereicht. Der Jagdpachtvertragsplan ist vom 23.01. bis 06.02.2020 während der Öffnungszeiten im Gemeindeamt zur Einsichtnahme öffentlich zugänglich.
Dieses Dokument ist eine Bekanntmachung über die Auflösung des Jagdpachtverteilungsplanes der Genossenschaft Theras. Der Plan wurde im Dezember 2019 aufgelöst. Er stand vom 23.01. bis 06.02.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt. Beschwerden über die Feststellung der Anteile sind schriftlich beim Jagdausschuss vom 23.01. bis 06.02.2020 einzureichen. Eingereicht von Manfred Mader, Obmann des Jagdausschusses.
Kundmachung über die Auflegung des Jagdpachtverteilungsplanes der Gesellschaftsjagd Walkenstein. Der Jagdpachtschillling für die Gesellschaftsjagd Walkenstein wurde im Dezember 2019 bei der Gemeindekasse erledigt. Begründete Beschwerden gegen die Feststellung der Anteile sind schriftlich beim Obmann des Jagdausschusses in der Zeit vom 23.01. bis zum 06.02.2020 einzubringen. Angeschlagten am: 22.01.2020 Abgenommen am: 07.02.2020 Josef Schmid Obmann des Jagdausschusses eh.
Die Bekanntmachung für die Wahl der NO Landarbeitskammer am 17. Mai 2020 enthält Details wie Gemeinde, Gemeindeamt, Anmeldezeitraum und Bürozeiten. Das Dokument gibt auch Informationen zur Anmeldung für die Wahl und zum Prozess der Einreichung von Einsprüchen oder Beschwerden.
Die Mitgliederliste der Gemeindewahlbehörde Sigmundsherberg für die NO Landarbeiterkammer am 17. Mai 2020 umfasst Franz God als Vorsitzender und Wahlleiter, Johannes Hofer als Wahlleiter-Stellvertreter und andere als Vertrauenspersonen und Ersatzmitglieder. Datum: 23.01.2020.
Das Bild zeigt die Ergebnisse einer Gemeinderatswahl. 1.385 Stimmen wurden abgegeben, wobei 43 ungültig waren. Von den 1.342 gültigen Stimmen sind die Ergebnisse: Bürgermeister Franz God und Team (ÖVP) mit 878 Stimmen und 13 Mandaten, Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) mit 400 Stimmen und 6 Mandaten sowie Freiheitliche Partei Österreichs (FPO) mit 64 Stimmen und 0 Mandaten. Die Anzahl der Gemeinderatsmandate beträgt 19.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2019, TOP 20, folgende Verordnung beschlossen: Die NO Landesregierung hat diese Verordnung gemäß § 24 Abs. 11 und 14 i.V.m. § 25 Abs. 4 des NO Raumordnungsgesetzes 2014 genehmigt.
An alle Bezirkshauptmannschaften, Städte mit eigenem Statut und Gemeinden in Niederösterreich teilt die Direktion des Landtags von Niederösterreich mit, dass der Landtag von Niederösterreich am 30. Jänner 2020 folgenden Gesetzesbeschluss gefasst hat, der dem Einspruchsverfahren gemäß Art. 27 Abs. 1 NÖ Landesverfassung 1979 zu unterziehen ist: NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (NÖ SAG), Änderung.https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-980. Die sechswöchige Frist für einen allgemeinen Einspruch beginnt gem. Art. 27 Abs. 1 der NÖ Landesverfassung 1979 mit dem Tag der Fassung des Gesetzesbeschlusses durch den Landtag zu laufen und endet mit 12. März 2020.
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Amtliche Kundmachung über die Auszahllung des Jagdpachtschillings der Genossenschaftsjagd Brugg. Der Jagdpachtschilling für die Genossenschaftsjagd Brugg wurde im Dezember 2019 bei der Gemeindekasse erlegt. Gemäß § 37 Abs. 7 NO Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500 in der derzeit geltenden Fassung wird kundgemacht, dass die Auszahllung der Anteile der Gründungsmitglieder mit 17.02.2020 beginnt.
Kundmachung betreffend der Auslösung der Geschworenen und Schöffen gemäß Geschworenen- und Schöffengesetz 1990. Der Nationalrat hat am 25. April 1990 das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, BGBl. 256, beschlossen. Die Auslösung der Geschworenen und Schöffen für die Jahre 2021 und 2022 findet am Mittwoch, 26. Februar 2020, um 08.00 Uhr im Gemeindeamt in Sigmundsherberg statt. Die Amtshandlung ist öffentlich.
Amtlicher Schriftverkehr der Niederösterreichischen Landesregierung. Informationsmappe für den NÖ Begabungskompass 2020, mit der Bitte, diese bei Ihnen abzulegen. Sie informiert und bittet gleichzeitig, die Information an Eltern und Schüler weiterzugeben.
Ein offizieller Hinweis vom 22. Juni 2020 bis einschließlich 29. Juni 2020 bezüglich Fahrzeugrouten: "Asyl europagerecht umgesetzt", "Smoke - JA", "Smoke - NEIN", "EURATOM-Ausstieg Österreichs". Verbotszonen gemäß § 58 Nationalrats-Wahlordnung 1992 umfassen einen 50-Meter-Radius um den Eingangspunkt. Verbotene Aktivitäten sind Werbung für oder gegen Volksbegehren, Versammlungen und das Tragen von Waffen. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 eine Verkehrsbeschränkung auf der Parzelle 760/8 im Bereich der Parzelle 194, Hauptstraße 21, KG Sigmundsherberg vom 26.02. bis 25.03.2020 erlassen.
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Das Dokument ist eine Einladung zur Ratssitzung der Marktgemeinde Sigmundsherberg, datiert auf den 18. Februar 2020. Die Sitzung ist für den 2. März 2020 um 19:00 Uhr im Rathaus angesetzt. Die Tagesordnung umfasst Eröffnung, Begrüßung, Feststellungen durch den stellvertretenden Bürgermeister, Wahl der Gemeinderäte und mehr.
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Das Dokument zeigt eine Liste österreichischer Landwirte und deren Hofgrößen. Es enthält Namen, Standorte und Hofgrößen in Hektar. Es listet auch die Daten auf, an denen die Höfe registriert wurden. Die Liste ist in zwei Abschnitte unterteilt: Niederösterreichischer Bauernbund und Freier Bauernverband.
Das Dokument mit dem Titel 'Niederösterreichischer Bauernbund' listet Adressen verschiedener Landwirte, kategorisiert nach Bezirken, von 1978 bis 1996. Es enthält Namen, Adressen und Orte wie Krems, Tulln und Sankt Pölten. Die Liste enthält auch zusätzliche Notizen über Landbesitz und historische Figuren, die mit der Region in Verbindung stehen.
Dieses Dokument zeigt allgemeine Informationen zur Gemeindebesteuerung sowie aktuelle Gemeindesteuersätze. Es enthält einen Abschnitt über 'NO Landesstraßenverzeichnis, Änderung' und einen weiteren über die 'Verordnung über die Naturschutzgebiete, Änderung'. Die angegebenen Daten gelten bis zum 16. März 2020.
Gemäß Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, BGBl. Nr. 256, wurde am 26.02.2020 die Auslösung der Geschworenen- und Schöffen für die Jahre 2021 und 2022 vorgenommen. Ein Verzeichnis der ausgeschlossenen Personen liegt durch acht Tage im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
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Eine Mitteilung von der Österreichischen Bundesheer. Die Mitteilung enthält Details über bevorstehende Militärübungen, einschließlich Ort, Datum und Uhrzeit. Sie gibt die Anzahl der Soldaten, Fahrzeuge und anderer Ausrüstung an, die verwendet werden. Es wird auch das Verbot bestimmter Aktivitäten und die Notwendigkeit einer Genehmigung erwähnt. Die Mitteilung ist vom Bezirkskommandanten unterzeichnet.
Verordnung über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950. Verbietet Veranstaltungen, bei denen mehr als 500 Personen im Freien oder mehr als 100 Personen in geschlossenen Räumen zusammenkommen. Gilt für alle Veranstaltungen gemäß dem Epidemiegesetz 1950, insbesondere in Betrieben, Schulen, Kindergärten, religiösen Versammlungen und touristischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten. Schließt bestimmte Zusammenkünfte aus.
Aktuelle Information des Bürgermeisters zum Corona-Virus - COVID-19 Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen, sehr geehrte Gemeindebürger der Marktgemeinde Sigmundsherberg! Die österreichische Bundesregierung hat, wie Sie sicher bereits gehört haben, umfangreiche Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona - Virus beschlossen. Wir brauchen jetzt Zusammenhalt aber auch Distanz im täglichen Leben. Wir werden unser Leben in den nächsten Wochen, vielleicht auch Monaten, verändern müssen. Die Bevölkerung wird ersucht, ihre sozialen Kontakte auf das Notwendigste zu reduzieren. Es sollenen nur jene direkten Kontakte gepflegt werden, die unbedingt notwendig sind und ansonsten auf Telefone oder andere technische Möglichkeiten zurückgreifen.
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Ein Flyer bewirbt Teilzeitstellen für Schulkinderbetreuer. Voraussetzungen sind eine berufsbegleitende Ausbildung, keine pädagogische Vorbildung erforderlich und Verfügbarkeit von 20-30 Stunden an Wochentagen. Das Gehalt beträgt 2.115 EUR brutto (Vollzeitäquivalent). Kontaktieren Sie NO Familienland GmbH.
Ein offizielles Dokument der Bezirkshauptmannschaft Horn vom 18. März 2020 erlässt ein Besuchsverbot für Rehabilitations- und Sonderkrankenanstalten, um die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern. Es beruft sich auf § 20 des Epidemiegesetzes von 1950. Betroffene Einrichtungen sind Gesundheitsresort Gars Betriebs GmbH, Psychosomatisches Zentrum Eggenburg GmbH und VKJ NÖ GmbH.
Ein offizielles Dokument vom Bezirksamt Horn, Österreich, vom 21. März 2020, ordnet eine 14-tägige Selbstquarantäne für Personen an, die aus bestimmten Regionen und Ländern zurückkehren, mit Ausnahme derjenigen, die ein negatives SARS-CoV-2-Testergebnis vorweisen können. Es weist auch an, die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu informieren.
Das Dokument ist eine offizielle Bekanntmachung der Bezirkshauptmannschaft Horn vom 21. März 2020 bezüglich der Quarantäne bestimmter Gebiete im Land aufgrund des Epidemiegesetzes 1950. Es schreibt eine 14-tägige Selbstquarantäne für österreichische Staatsbürger und Einwohner vor, die aus bestimmten Ländern und Regionen zurückkehren. Ausnahmen gelten für Personen mit einem negativen SARS-CoV-2-Testergebnis, das nicht älter als vier Tage ist.
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Eine Verordnung des Bezirkshauptmannschaft Horn vom 3. April 2020 verbietet aufgrund des Epidemiegesetzes 1950 Versammlungen von mehr als 500 Personen. Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als fünf Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sind ebenfalls untersagt. Ausnahmen gelten für Regierungsvertreter und öffentliche Amtsträger.
Das Dokument ist eine offizielle Mitteilung des Bezirkshauptmanns von Horn bezüglich der Quarantäne von Reisenden aus bestimmten Gebieten auf der Straße gemäß dem Epidemiegesetz von 1950. Es weist die Gemeinden an, die Öffentlichkeit zu informieren und die Mitteilung auf ihren Websites zu veröffentlichen. Die Mitteilung ist von Mag. Magrit Popper unterzeichnet.
Dieses Dokument beschreibt eine Verordnung des Verwaltungsbezirks Horn zur Verhinderung von Waldbränden aufgrund hoher Temperaturen. Die Verordnung verbietet das Entzünden von Feuer und Rauchen in Waldgebieten und deren Gefahrenzonen. Verstöße werden mit Geldstrafen bis zu 7.270,00 Euro oder bis zu 4 Wochen Haft bestraft.
Die Bezirkshauptmannschaft Horn hat am 03.04.2020 aufgrund des § 2 Z 3 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020 in der Fassung BGBl. I Nr. 16/2020, eine Verordnung über ein Besuchsverbot für Besucher in Kuranstalten und Sonderkrankenanstalten für Rehabilitation erlassen. § 1 schreibt ein Besuchsverbot vor, um die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern und die Patienten und das Personal zu schützen. § 2 listet spezifische Einrichtungen auf, die dem Verbot unterliegen.
Die Bezirkshauptmannschaft Horn hat am 03.04.2020 aufgrund des § 18 des Epidemiegesetzes 1950, RGBl. Nr. 186/1950 in der Fassung RGBl. I. Nr. 16/2020 verordnet: Die Betreuung in Kindergärten im Sinne des NO Kinderbetreuungsgesetzes 2006, LGB1 5060, und in Betreuungseinrichtungen im Sinne des NO Kinderbetreuungsgesetzes 1996, LGB1 5065, für den Verwaltungsbezirk Horn wird ab 18. März 2020 eingeschränkt.
Das Bild zeigt eine Webseite für NOE.GV.AT. Es enthält eine Breadcrumb-Navigation mit Startseite, Service, Kontakt zur Landesverwaltung und der aktuellen Seite Bürgerbegutachung. Die Seitenüberschrift lautet 'Bürgerbegutachung' mit allgemeinen Informationen und aktuellen Petitionen aufgelistet. Es gibt drei Petitionen mit Daten und Beschreibungen aufgeführt.
Aufgrund der Entscheidung des Bundesministeriums für Inneres wird das angekündigte Volksbegehren zum Klimavolksbegehren genehmigt. Die Stimmberechtigten können innerhalb des festgelegten Zeitraums bis zum 29. Juni 2020 ihre Stimme abgeben. Die Eintragungen können in jeder Gemeinde erfolgen.
Ankündigung über die Auszahlung des Jagdpachtschilings der Genossenschaftsjagd Rodingersdorf. Die Jagdpachtschiling wurde im Dezember 2019 bei der Gemeindekasse erlegt. Die Auszahlung beginnt am 22.04.2020. Die Anteile der Grundeigentümer können am Gemeindeamt der Marktgemeinde Sigmundsherberg während der Amtsstunden (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) abgeholt werden bzw. besteht die Möglichkeit einer Überweisung der Anteile unter Bekanntgabe der Bankverbindung.
Das Dokument zeigt ein Formular für eine Hirschjagdsteuerbenachrichtigung mit Referenznummer, Datum und einer Liste von Verwaltungsgebieten. Es weist darauf hin, dass die Steuerbehörde die Steuerzahlungen überprüfen und individuelle oder kollektive Anordnungen erteilen kann. Die nächste Steueranordnung bleibt gültig, mit Änderungen, die zu beachten sind. Es listet Änderungen der HR-Telefonnummern auf. Die Anordnung schließt mit der Aussage, dass die Hirschjagdsteuerzahlung von $1 gemäß den Vorschriften erfolgen sollte.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden Fassung, aus Anlass von Straßenbauarbeiten auf der Hauptstraße 58, Parzelle 146, KG Rodingersdorf vom 4.5.2020 bis 17.7.2020 folgende Verkehrsbeschränkung:
Einladung zur Gemeinderatssitzung am Montag, 11. Mai 2020 um 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus in Sigmundsherberg. Tagesordnung umfasst Berichte des Bürgermeisters, Feuerwehr und weitere Mitteilungen.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat in seiner Sitzung am 11.05.2020 TOP 14 folgenden Beschluss gefasst: Genehmigung der Freistellung aus dem Gemeindebrauch Gst. 802/1 KG Sigmundsherberg. Der Gemeinderat genehmigt die Freistellung aus dem Gemeindebrauch hinsichtlich des Gst. 802/1 KG Sigmundsherberg aus der EZ 139 Marktgemeinde Sigmundsherberg - öffentliches Gut sowie der Übertragung desselben Grundstücks zu EZ 308 Mag. Isle Stift gleichzeitig.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg verbietet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960 in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 den Fahrzeugverkehr auf der Hauptstraße 15, Parzelle 214, KG Sigmundsherberg vom 13.05.2020 bis 31.07.2020.
Der Gemeinderat von Sigmundsherberg hat am 11.05.2020 beschlossen, die folgenden Pipeline- und Grundstücksabschnitte in das öffentliche Eigentum und an neue Eigentümer zu übertragen.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sigmundsherberg vom 11.05.2020 (TOP 23) über die Bezügen der Gemeinderäte und der Ortsvorsteher. Die monatliche Entschädigung des Vizebürgermeisters beträgt 18,00 % des Bezuges des Bürgermeisters. Den Mitgliedern des Gemeindevorstandes mit Ausnahme des Vizebürgermeisters gebürht eine monatliche Entschädigung von 8,23 % des Bezuges des Bürgermeisters.
Das Dokument enthält eine Tabelle mit geplanten Treffen von Juli bis Dezember 2020, einschließlich Daten und Uhrzeiten für ganztägige und halbtägige Treffen sowie eine weitere Tabelle für Treffen im Bereich Anlagenrecht. Es enthält auch Kontaktdaten.
Dokument mit dem Titel 'Kundmachung und Stellungnahme nach dem NO Grundverkehrsgesetz 2007' enthält Angaben zu Parteien, Datum und Benachrichtigung über die Entscheidung. Die Gemeinde und die Bezirksbauernkammer ersuchen um eine unverzügliche und ordnungsgemäße Kundmachung. Die Kundmachung bleibt bis zum in der Kundmachung genannten Anmeldefrist wirksam. Eine Kopie dieser Kundmachung ist von der Gemeinde gemäß § 11 Abs. 4 des NO Grundverkehrsgesetzes 2007 unverzüglich dem Bezirksbauernkammer zur Weiterleitung oder der Ortsvertretung zu übermitteln.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg erließ gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 90 Ziffer 4 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zur Herstellung einer selektiven, einfachen Oberflächenbehandlung auf den bezeichneten Straßen.
Ein Dokument vom 19. Mai 2019 aus Sigmundsherberg, Österreich, kündigt eine öffentliche Konsultation zu vorgeschlagenen Referenden an. Der Konsultationszeitraum ist vom 22. Juni bis 29. Juni 2020. Die Referenden umfassen Themen wie Asyl, Rauchen, EURATOM-Austritt und Klimaschutz. Das Dokument legt auch eine 50-Meter-Kein-Eintritts-Zone um das Rathaus fest und listet Verbote innerhalb dieser Zone auf.
Die Stellungsstraße des Bundesheeres im Kommandogebäude Feldmarschall Hess in St. Pölten nimmt ab 25. Mai 2020 ihren Betrieb wieder auf. Aufgrund der COVID-19-Vorschriften werden täglich weniger Stellungspflichtige zur Stellung einberufen, um die vorgeschriebenen Abstände und Maximalbelegungen von Räumen einhalten zu können.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit gültigen Fassung, aus Anlass Aufstellen von Containern, Halte- und Parkverbot im Baustellenbereich in der KG Sigmundsherberg folgende Verkehrsbeschränkung:
Stellenausschreibung für Klärfacharbeiter/in. Für den Betrieb der Verbandskläranlage und der Kanalisationsanlagen des Gemeindeabwasserverbandes Pulkau-Schrattentiel-Pillersdorf wird am Standort Pulkau ein/e Klärfacharbeiter/in zum voraussichtlichen Eintrittsdatum 3. August 2020 gesucht. Die Stelle wird auf 6 Monate befristet vergeben. Bei entsprechender Eignung wird eine Änderung auf ein unbefristetes Dienstverhältnis angestrebt.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 eine Verkehrsregelung erlassen. Die Verordnung gilt vom 06.07.2020 bis 07.08.2020. Der beigefügte Plan ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung.
Eine Einladung zur Gemeinderatssitzung der Marktgemeinde Sigmundsherberg am Mittwoch, 17. Juni 2020 um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus in Sigmundsherberg. Tagesordnung: Genehmigung der Protokolle, Bewilligung, Wahl des geschäftsführenden Gemeinderats, Wahl des Prüfungsausschusses, Wahl in den Gemeinderatsausschuss, Vorlage an den Gemeindeverband Maigersdorf Bach (GAV).
Dieses Dokument verkündet den Rücktritt von Frau Barbara Reisel aus dem Gemeinderat von Sigmundsherberg mit Wirkung vom 04.06.2020. Karin Neubauer wird als Nachfolgerin ernannt, wirksam ab dem 10.06.2020. Beide sind Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Österreichs.
Öffentliche Bekanntmachung in Sigmundsherberg, datiert 10.06.2020. Der Entwurf des 1. NTVA 2020 liegt zwei Wochen lang vom 12. bis 26.06.2020 zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Stellungnahmen können schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden.
Dokument der Gemeinde Sigmundsherberg vom 17.06.2020 verkündet die Wahl von Michaela Schmöger als geschäftsführende Gemeinderätin. Karin Neubauer wurde als Mitglied des Prüfungsausschusses ausgewählt. Der Bürgermeister Franz God hat das Dokument unterzeichnet.
Der Rechnungsabschluss 2020 erfolgt über zwei Wochen vom 06.07. bis 17.07.2020 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können Stellungnahmen beim Gemeindeamt schriftlich eingebracht werden.
Eine vorübergehende Verkehrsregelung durch den Bürgermeister von Sigmundsherberg, erlassen am 01.07.2020, verbietet das Parken auf dem Parkplatz am Pfarrplatz 147, wie auf der beigefügten Karte gekennzeichnet, aufgrund von Straßenbauarbeiten. Die Regelung gilt bis zum 17.07.2020.
Eine Mitteilung über eine geplante Übung der Österreichischen Bundesheers in Brunn a. d. Wild wird herausgegeben. Datum: 27. Juli 2020, von 9 Uhr bis 18 Uhr. Etwa 10 Soldaten und 4 Fahrzeuge nehmen teil. Erreichbar unter 0664/622 4960. Die Übung beinhaltet den Einsatz von scharfer Munition.
Eine Einladung vom 30.06.2020 zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, 7. Juni 2020 um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus in Sigmundsherberg. Die Tagesordnung umfasst Berichte, Grundstücksverkäufe, Verträge und Haushaltsgenehmigungen.
Eine Vermessungsurkunde des Amt der NO Bezirksregierung, Abteilung Hydrologie und Geoinformation, GZ 70500 im Gemeindegebiet von Rodingersdorf, dargestellt und anschließend übertragen, wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet und an den in der Vermessungsurkunde genannten neuen Eigentümer übertragen: Trennstück Nr. 2. Der Restteil des nachfolgend angeführten und sich im öffentlichen Gut befindlichen Grundstücks verbleibt im öffentlichen Gut bei gleich gebliebener Widmung: Grundstück Nr. 787. Die Vermessungsurkunde ist ein fester Bestandteil dieses Beschlusses und liegt beim Gemeindeamt während der Amtsstunden zur Einsicht auf. Gegen eine Verbucherung gemäß §§ 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz bestehen kein Einwand.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg verbietet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 den Fahrzeugzugriff von Abladen und Montage von Fertigelementen in der KG Sigmundsherberg. Die Durchfahrt ist auf der Schulstraße (Parz. 783) vom 27. bis 29.07.2020 untersagt.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg erlässt eine Verordnung gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960. Die Durchfahrt der Gemeindestraße Parzelle 2310 ist von der Parzelle 3/1, Theras 59 bis Parzelle 251/3, Theras 107, KG Theras vom 07.07. bis 24.07.2020 gesperrt.
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Amtliche Mitteilung der Niedersächsischen Landesregulierungsbehörde. Mutterberatung Schwestern. Datum 4. August 2020. Hebammendienste für Schwangere nehmen im September 2020 wieder auf. Befolgen Sie Hygienerichtlinien.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Horn ist verantwortlich für die Katastrophengemeinden Horn und Modling, gemäß dem geltenden Flächenwidmungsplan. Der Entwurf vom 6. August 2020 steht zur öffentlichen Einsicht bereit.
Dieses Dokument stammt von der Gemeinde Sigmundsherberg. Es betrifft eine Änderung des örtlichen Rauchverbotsprogramms und eine öffentliche Bekanntmachung, datiert vom 7. August 2020. Der Entwurf wird vom 10. August bis 22. September 2020 zur öffentlichen Einsicht zur Verfügung gestellt. Es ist vom Bürgermeister, Leo Ramharter, unterzeichnet.
Eine Anzeige informiert über den Entminungsdienst. Bei Fund von Kriegsreliquien nicht berühren, sie sind gefährlich. Kontaktieren Sie sofort die Polizei unter 133.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960 in Verbindung mit § 90 Ziffer 4 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 eine Verordnung erlassen, die auf den Straßen Parz. 769,791 und 792, KG Sigmundsherberg, innerhalb der angegebenen Zeit von 11. - 17.09.2020 ein absolutes Fahrverbot für 7 Arbeitstage festlegt.
Das Dokument ist eine Mitteilung für einen Zeitraum vom 18. Januar 2021 bis 25. Januar 2021 bezüglich Hundeschutzzonen. Es verbietet Werbung und das Sammeln von Waffen. Die Zone beträgt 50 Meter um den angegebenen Ort. Verstöße werden mit Geldstrafen bis zu 218 Euro geahndet.
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Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960. In Verbindung mit § 94d Ziff 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, ein Verkehrsverbot auf der derzeit befestigten Fahrbahn am Anschluss von Parzelle 106 und 107, Hauptstraße 24, KG Rodingersdorf vom 06.10. bis 23.10.2020 an.
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Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat in seiner Sitzung am 23.09.2020 TOP 15 folgenden Beschluss gefasst: Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den vorliegenden Teilungsplan von Dipl.-Ing. Franz Trappl, Geometer Ziviltechniker GmbH, 3580 Horn, Hauptplatz 10, zulassen. Der Teilungsplan liegt dem GR-Protokoll in Kopie bei.
Das Dokument enthält Informationen über Treffen und Kontaktdaten. Treffen sind von Januar bis Juni 2021 geplant. Kontaktdaten umfassen eine E-Mail und eine Faxnummer. Das Dokument ist von Mag. Obler unterzeichnet.
Die Bezirkshauptmannschaft Horn hat am 30. Oktober 2020 aufgrund des § 15 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. I Nr. 186/1950, und der §§ 3 und 4 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, eine Verordnung erlassen.
Einladung zur Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 11. November 2020 um 18:30 Uhr im Feuerwehrhaus in Sigmundsherberg. Tagesordnung umfasst Themen wie Gemeindehaushalt, Gemeindezentrumsplanung und Wasserversorgungserweiterung.
Eine offizielle Bekanntmachung aus Sigmundsherberg vom 03.11.2020 informiert über den Entwurf des 2. NTVA 2020, der vom 04.11.2020 bis 18.11.2020 zur öffentlichen Einsicht ausgelegt ist. Während dieser Zeit können Einwendungen schriftlich beim Gemeindeamt eingereicht werden. Der Entwurf wurde am 04.11.2020 hinterlegt und am 19.11.2020 vom Bürgermeister unterzeichnet.
Öffentliche Bekanntmachung bezüglich des Entwurfs des Vorschlags 2021 für den Gemeindeabwasserverband. Zur Einsichtnahme verfügbar vom 05.11. bis 19.11.2020. Während der Öffnungszeiten können schriftliche Kommentare beim Gemeindeamt eingereicht werden. Eine Unterschrift ist vorhanden.
Amtliche Bekanntmachung bezüglich vorübergehender Verkehrseinschränkungen aufgrund von Straßenbauarbeiten an der Hauptstraße 58 in Rodingsdorf vom 15.11.2020 bis 31.12.2020. Der Gehsteig und angrenzende Straßen, Parzelle 786, sind von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr gesperrt. Der beigefügte Verkehrsplan ist ein integraler Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Ein Dokument der Niederösterreichischen Landesregierung vom 9. November 2020 legt neue, strengere COVID-19-Maßnahmen ab dem 3. November 2020 fest. Es enthält Kontaktdaten für Beratungsdienste und die Aufforderung zur Einhaltung von Sicherheitsprotokollen.
Öffentliche Kundmachung in Sigmundsherberg, vom 19.11.2020. Der Entwurf des VA 2021 liegt zwei Wochen lang vom 20.11. bis 04.12.2020 während der Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können Stellungnahmen beim Gemeindeamt schriftlich eingereicht werden. Gezeichnet mit der Unterschrift von Franz God, Bürgermeister.
Dieses Dokument legt das Verbot bestimmter Aktivitäten im Umkreis von 50 Metern um den Eingangsbereich von Sigmundsherberg, Hauptstraße 50, 3751 Sigmundsherberg, vom 18. Januar 2021 bis 25. Januar 2021 fest. Dazu gehören Werbung für oder gegen Volksbegehren, Versammlungen sowie das Tragen von Waffen, ausgenommen jene von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Justizbeamten. Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 218 Euro oder Ersatzfreiheitsstrafen bis zu zwei Wochen geahndet werden.
Aufgrund der am 23. Oktober 2020 ergangenen Entscheidung des Bundesministeriums für Inneres können Stimmberechtigte vom 18. Jänner 2021 bis 25. Jänner 2021 ihre Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren durch eigenhändige Erklärung erklären. Die Einreichung muss nicht auf einem Formular erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden.
Das Dokument ist eine Stellenausschreibung für eine Kinderbetreuungseinrichtung in Sigmundsherberg, Österreich, vom 3. Dezember 2020. Es spezifiziert eine Stellenausschreibung für eine Kinderpflegerin oder Kinderpfleger ab dem 1. Februar 2021. Die Stelle beinhaltet die Betreuung von Kindern im Alter von 1-15 Jahren für bis zu 20 Wochenstunden befristet. Zu den Aufgaben gehören die Erstellung eines pädagogischen Konzepts, administrative Tätigkeiten, Terminkoordination und Sauberkeitsaufgaben.
Stellenausschreibung für eine Tagesbetreuungseinrichtung in Sigmundsherberg. Voraussichtlicher Beginn am 1. Februar 2021. Aufgaben umfassen die Erstellung eines pädagogischen Konzepts, administrative Tätigkeiten, Kinderbetreuung und selbstständige Arbeit. Möglichkeit zur Arbeit in anderen Kindergärten, Gemeindeamt, Volksschule oder an Feiertagen.
Einladung zur Gemeinderatssitzung in Sigmundsherberg am Dienstag, 15. Dezember 2020, um 19:00 Uhr. Tagesordnung umfasst: TOP 1, TOP 2, TOP 3, etc. Der Bürgermeister unterschreibt unten.
Eine Tabelle zeigt den Abholplan für verschiedene Abfallarten in Gemeinde Sigmundsherberg. Kategorien umfassen Bio, Restmuell, Papier und Abfallsack/Tonne. Abholzeiten werden für jeden Monat angegeben. Zusätzliche Dienste beinhalten Sperrmuell-Abholung und Elektro-Altgeraete-Entsorgung.
Das Dokument vom 17. Dezember 2020, herausgegeben vom Niedersächsischen Landtag, informiert über die verabschiedeten parlamentarischen Beschlüsse, die gemäß Art. 27 Abs. 1 Nr. 1 der Niedersächsischen Verfassung 1979 dem Einspruchsverfahren unterzogen werden.
Das Dokument ist eine Mitteilung vom 16. Dezember 2020 bezüglich der Frist für die Schülereinschreibung in Niederösterreich. Es legt fest, dass die Einschreibungsfrist nach den Weihnachtsferien beginnt und Ende Februar endet.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg verordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960 in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGB1. Nr. 159/1960. Aufgrund von Arbeiten auf der Hauptstraße 58, Parzelle 146, KG Rodingersdorf vom 01.01.2021 bis 31.07.2021 folgende Verkehrsbeschränkungen.
Öffentliche Kundmachung. Der Entwurf des VA 2023 liegt zwei Wochen lang vom 23.11. bis 07.12.2022 während der Bürozeiten zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können Stellungnahmen dazu beim Gemeindeamt schriftlich eingereicht werden.