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Amtlicher Bescheid bezüglich der unverzüglichen Mitteilung eines Kaufvertrags zwischen Schechtner Josef und Hofbauer Karl und Brigitta, KG Walkenstein. Es enthält Details wie Gemeinde, Bezirk und Kontaktdaten. Es legt die rechtliche Grundlage für die Mitteilung gemäß NO Grundverkehrsgesetz 2007 fest.
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Das Dokument zeigt eine 'Heimgefallen'-Kennzeichnung, die anzeigt, dass die Begräbnisrechte für bestimmte Gräber abgelaufen sind. Die gekennzeichneten Gräber stammen aus dem Jahr 2024, mit Namen und Sterbedaten der Verstorbenen. Das Dokument ist von Franz God, dem Bürgermeister von Sigmundsherberg, unterzeichnet.
Die Bekanntmachung informiert über die Auszahlug des Jagdpachtschillings der Genossenschaftsjagd Brugg. Die Jagdpachtschillinge wurden im Dezember 2020 bei der Gemeindekasse hinterlegt. Die Auszahlung der Anteile beginnt am 08.02.2021. Die Anteile können während der Öffnungszeiten im Gemeindeamt der Marktgemeinde Sigmundsherberg abgeholt werden.
Das Dokument ist eine Mitteilung über eine öffentliche Anhörung bezüglich eines Wasserrechtsantrags von Dr. Maximilian Attems. Der Antrag betrifft die Errichtung und den Betrieb eines Brunnens auf GSN 2285, KG Theras, mit einer Wasserentnahme von max. 0,11 l/s, 8,6 m³/d sowie 3.000 m³/a zur Versorgung der Pferdetröge auf den GSN 2294/1 und 2294/2, KG Theras, angestrebt. Die Anhörung findet am Mittwoch, den 24. Februar 2021 um 08:15 Uhr im Gemeindeamt 3751 Sigmundsherberg statt.
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 liegt durch zwei Wochen in der Zeit vom 26.02.2021 bis 12.03.2021 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können schriftliche Stellungnahmen beim Gemeindeamt eingebracht werden.
Das Bild enthält eine Benachrichtigung über die Rechnungsabrechnung für 2020 vom 05.03. bis 19.03.2021. Der Kontoinhaber ist Sigismundsberg, Hauptstraße 50, mit Kontaktdaten. Das Bild enthält auch eine Unterschrift und einen Stempel.
Betrifft: KG Röhrwiesen Vorübergehende Verkehrsmaßnahmen - Abstellen von Kraftfahrzeugen bei Röhrwiesen 1. Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg verordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960. Der beiliegende Lageplan bildet einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung.
Das Bild zeigt eine Einladung zur Gemeinderatssitzung am 23. März 2021 um 19:00 Uhr in Sigmundsherberg. Die Tagesordnung umfasst Protokoll, Bericht des Bürgermeisters, Finanzabschluss und wohltätige Aktionen.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat gemäß § 43 Abs. 1 lit. StVO 1960 in Verbindung mit § 94d Ziff. 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der geltenden Fassung BGBl. I 88/2014, folgende Verkehrsbeschränkung erlassen: Auf den Verkehrsflächen der Parzelle 760/6 und der Parzelle 70, KG Sigmundsherberg, im Ausmaß der Länge des Amtshauses ist das Halten und Parken verboten; ausgenommen sind Kraftfahrzeuge für Kunden des Gemeindeamtes und des Postpartners.
Ein Dokument des Gemeinderats der Marktgemeinde Sigmundsherberg vom 24.03.2021. Es enthält einen Beschluss zur Genehmigung der vorgeschlagenen Teilung eines Grundstücks durch Franz Trapp, Ziviltechniker. Der Beschluss ist vom Bürgermeister Franz God unterzeichnet.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 TOP 15 folgende Verordnung beschlossen: §1. § 2. § 3. Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.
Ankündigung vom 20. September 2021 bis einschließlich 27. September 2021 für folgende öffentliche Versammlungen: Notstandshife. Innerhalb des 50-Meter-Verbotsgebiets ist jegliche Werbung für oder gegen Volksbegehren, insbesondere durch Ansprachen, Anschlag oder Verteilen von Aufrufen, sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten. Verstöße werden mit Geldstrafen bis 218 € oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Wochen geahndet. Unterzeichnet von Franz God am 20.04.2021.
Aufgrund der am 1. April 2021 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres stehenden Veröffentlichung des Volksbegehrens wird verlautbart: Stimmberechtigte können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrensgesetzes 2018 - VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist vom Montag, 20. September 2021, bis (einschließlich) Montag, 27. September 2021, in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960 in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden Fassung, aus Anlass des Aufstellens eines Verkehrscontainers vor der Parzelle 454/1, Gartenstadt 14 in der KG Sigmundsherberg folgende Verkehrssperre an:
Ein Dokument der Gemeinde Sigmundsherberg erklärt mehrere Grabstätten als "Heimgefallen" gemäß dem Bestattungsgesetz 2007. Das Dokument listet die Grabstätten 9, 2 und 2 mit ihren letzten bekannten Bewohnern auf. Der Bürgermeister, Franz Göd, hat das Dokument am 28. April 2021 unterzeichnet und datiert.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg verordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960. Das Verkehrsverbot gilt vom 07.05.2021 bis 08.05.2021.
Eine öffentliche Bekanntmachung in Sigmundsherberg vom 20.05.2021 informiert, dass der Entwurf des 1. NTVA 2021 vom 21.05. bis 04.06.2021 zur Einsichtnahme zur Verfügung steht. Während dieser Zeit können Stellungnahmen beim Gemeindeamt schriftlich eingereicht werden. Unterzeichnet von Franz God, dem Bürgermeister.
Der Bürgermeister von Sigmundsherberg hat aufgrund von Straßenbauarbeiten eine vorübergehende Verkehrsbeschränkung auf Parz 789 KG in Rodingsdorf erlassen. Der Bereich ist vom 19.05. bis 21.05.2021 gesperrt. Die Straßensperrung ist Teil einer laufenden Regelung.
Datum: 10.06.2021, Ort: Sigmundsherberg. Einladung zur Gemeinderatssitzung am Freitag, 18. Juni 2021 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus in Sigmundsherberg. Tagesordnung umfasst Protokoll, Berichte, Budget, Förderungen, Straßenprojekte, Schule, etc. Abgeschlossen mit diversen Berechnungen und Planungen.
Das Dokument ist eine Mitteilung des Bezirksamts Horn vom 16. Juni 2021 mit der Kennzahl HOL1-A-0913/020. Es enthält Angaben wie die Kontaktperson Gerlinde Zeug, die verantwortliche Person und die Bürodetails. Es diskutiert die starke Austrocknung in den Waldgebieten und das hohe Risiko von Waldbränden, was zu einem Feuerverbot in bestimmten Gebieten führt.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sigmundsherberg beschließt in der Gemeinderatssitzung am 18.06.2021 TOP 16 (nach Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen) folgende Verordnung. § 1 ändert das örtliche Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Sigmundsherberg in Form eines „beschleunigten Verfahrens“ nach §25a Abs. 1 NÖ-Raumordnungsgesetz 2014 idgF. ab. § 2 stellt den Flächenwidmungsplan zur Verfügung. § 3 tritt am Tag nach Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist in Kraft.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat in seiner Sitzung am 18.06.2021 TOP 17 folgenden Beschluss gefasst: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den vorliegenden Teilungsplan von Dipl.-Ing. Franz Trappl, Geometer Ziviltechniker GmbH, 3580 Horn, Hauptplatz 10, 31912 vom 10.03.2021, genehmigen und folgende Trennstücke der KG 10134 Sigmundsherberg dem öffentlichen Verkehr widmen:
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Eine Ankündigung für die Öffentlichkeit bezüglich eines Verbots vom 20. September 2021 bis einschließlich 27. September 2021. Verbote umfassen: Pflicht: Notfallausweis. Pflicht: Notarausweis. Strenges Verbot: Streifen NEIN. Gemäß § 58 Nationalrats-Wahlordnung 1992 sind folgende Verbotszonen festgelegt: Anmeldeort: Sigmundsherberg, Hauptstraße 50, 3751 Sigmundsherberg. Die umgebende Verbotszone erstreckt sich 50 Meter. Verstöße werden mit Geldstrafe bis zu 218 Euro oder Haftstrafe bis zu zwei Wochen geahndet.
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbefragungsgesetzes 2018 - VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist bis (einschließlich) Montag, 20. September 2021, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbehrehen Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbehrehen durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem oder mehreren Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Eine rechtliche Mitteilung bezüglich eines Immobiliengeschäfts gemäß § 11 des österreichischen Straßenverkehrsgesetzes von 2007. Die Mitteilung betrifft land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Es werden die Zulassungsbehörde in Waidhofen/Thaya, der Datum vom 5. Juli 2021 und die Fläche von 10.957 Quadratmetern erwähnt. Das Dokument enthält Kontaktdaten und Einzelheiten des Geschäfts.
Die Bekanntmachung kündigt die satzungsmäßige Übertragung von Aufgaben an den Gemeindeverband Horn für Abfallwirtschaft und Abgaben an. Die Übertragung wurde am 5. Juli 2021 durch die Landesregierung genehmigt und trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Sie beinhaltet die Übertragung der Rattenbekämpfungsaufgaben an den Verband.
Erhaltungsarbeiten an Bahnstrecken. Gleisarbeiten vom 8. August bis 9. September 2021. Lärm und Staub können auftreten. Für Fragen wenden Sie sich an infra.kundenservice@oebb.at.
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Dieses Bild informiert über ein nationales Referendum in Deutschland und legt den Zeitraum, die Daten und die Orte für die Einreichung von Unterstützungserklärungen fest. Das Referendum findet zwischen dem 20. und 27. September 2021 statt. Stimmberechtigte Personen müssen ihre Erklärungen bis zum letzten Tag des Registrierungszeitraums persönlich oder online einreichen.
Einladung zur Gemeinderatssitzung am Montag, 16. August 2021 um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus in Sigmundsherberg. Auf der Tagesordnung stehen das Protokoll, Berichte des Bürgermeisters und verschiedene Themen wie ein Kaufvertrag, Abrissplan, Kostenberechnung und Beschlüsse. Gemeinderäte werden gebeten, pünktlich zur Sitzung zu erscheinen.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960 eine Verordnung erlassen. Eine Totalsperre der Gemeindestraße durch Aufstellung eines Mobilkrans, der beiliegende Lageplan gelb markiert, vom 24.09. bis 27.09.2021 erwirkt. Eine Umleitung wird im Kreuzungsbereich der L 1200 Brugg Richtung Walkenstein sowie im Kreuzungsbereich der L 200/L 1155 über die L 1155 Richtung Kainreith errichtet. Die Zufahrt zur Baustelle ist Kainreith 97 gestattet.
Die Stellenausschreibung der Gemeindeverwaltung Horn für Abfallwirtschaft und Abgaben. Die Stelle umfasst Sekretariatsaufgaben, Verwaltungsarbeit, Koordination, Verwaltung des ALZ Abfallentsorgungsbetriebs, Kalkulation mit Abfallentsorgungsunternehmen, Erstellung statistischer Berichte und weitere Aufgaben. Bewerbungsfrist ist bis 20.09.2021.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg erlässt eine Verkehrsregelung gemäß § 2 Abs. 1 lit. 11a StVO 1960. Sie beschränkt Geh- und Radwege auf bestimmten Straßen. Die Regelung tritt zu einem unbestimmten Zeitpunkt in Kraft.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Z 1 StVO 1960 im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. d StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit gültigen Fassung, ein Halten- und Parken Verbot auf der Parzelle 768/1 KG Sigmundsherberg auf Dauer erlassen.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Z 1 StVO 1960 ein Halten- und Parken-Verbot für die Parzellen 59 und 60 KG Sigmundsherberg für den Zeitraum vom 18.10.2021 bis 30.09.2022 an. Der Verordnung ist ein Lageplan beigefügt.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg verordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVVO 1960) in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden Fassung, aus Anlass des Auftretens eines Kranken auf der Parzelle 772 bei Parzelle 207, Bahnstraße 10 in der KG Sigmundsherberg vom 02.11.2021 06:00 Uhr bis 12.11.2021 18:00 Uhr folgende Verkehrsbeschränkung.
Eine Stellenausschreibung für einen Gemeindedienstmitarbeiter in Sigmundsherberg, Österreich, wird voraussichtlich im Januar 2022 veröffentlicht. Die Stelle umfasst allgemeine Verwaltungsaufgaben für den Gemeindebereich, einschließlich Bürgerservice und Post-Partnerschaft. Eine 40-wöchige Schulungsphase ist geplant, wobei die Dienstleistungserbringung unbefristet verlängert werden kann.
Das Bild zeigt eine Tagesordnung für eine Gemeinderatssitzung in Sigmundsherberg am 8. November 2021 um 19:00 Uhr. Themen sind Protokollüberprüfung, Berichte und verschiedene Anträge und Beschlüsse.
Öffentliche Kundmachung vom 16.11.2021. Der Entwurf des 2. NTVA 2021 liegt zwei Wochen lang vom 18.11. bis 02.12.2021 zur allgemeinen Einsichtnahme auf. In dieser Zeit können Stellungnahmen beim Gemeindeamt schriftlich eingereicht werden. Eingereicht am 17.11.2021, angenommen am 03.12.2021.
Der Entwurf des Vorschlags 2022 für den Gemeindeabwasserverband Majner Bach liegt zwei Wochen lang vom 17.11. bis 01.12.2021 während der Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können Kommentare schriftlich beim Gemeindeamt eingereicht werden.
Öffentliche Bekanntmachung in Sigmundsherberg am 17.11.2021 über den Entwurf des Haushaltsplans 2022, der bis 02.12.2021 zur Einsichtnahme zur Verfügung steht. Unterschrift des Bürgermeisters Franz God mit Datum der Abgabe und Annahme.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsberg erlässt gemäß § 43 Abs. 1 b. StGB 1960 in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a, StVO 1960, BGBI. Nr. 159/1960 aufgrund von Straßenbauarbeiten in der KG Walkenstein folgende Verkehrsbeschränkung.
Am Montag, 13. Dezember 2021, um 18:00 Uhr findet eine Einladung zur Gemeinderatssitzung in Sigmundsherberg statt. Die Tagesordnung umfasst das Protokoll der Gemeinderatssitzung, Berichte des Bürgermeisters und verschiedene Beschlüsse zu Themen wie Budget, Dienstplan und mehr.
Das Dokument behandelt rechtliche Bestimmungen zur Gemeindeverwaltung, einschließlich der Auflösung einer Gemeinde, der Änderung von Gemeindeverordnungen und des Prozesses für die Entscheidungsfindung in der Gemeinde. Es legt fest, unter welchen Umständen Gemeindebeschlüsse gefasst werden können und nennt die Benachrichtigungspflichten für die Bewohner.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat in seiner Sitzung am 13.11.2021 TOP 14 folgendes beschlossen: Der Gemeinderat hat die folgenden Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren für die öffentliche Gemeindewasserleitung der Marktgemeinde Sigmundsherberg genehmigt.