Sparkasse Feldkirchen
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Bank, Finanzdienstleister
Beschreibung
Gründung
Die Sparkasse Feldkirchen ist ein eigenständiges Geldinstitut mit der Rechtsform “Vereinssparkasse”.
Mit dem Erlass 2.220 der Kärntner Landesregierung wurden am 21. April 1874 die Statuten zur Gründung genehmigt.
Gründungsgedanke
Der eigentliche Gründungszweck war damals, der Feldkirchner Bevölkerung die Möglichkeit einer sicheren Veranlagung ihrer Ersparnisse zu geben und durch günstige Kreditvergaben die öffentliche Hand, die Wirtschaftstreibenden und die Privaten zu unterstützen. Demnach war die Sparkasse Feldkirchen schon damals Partner und Förderer der Region. Der Wirkungskreis des Instituts umfasst zunächst nur die Verzinsung der Einlagen und die Ausgabe von Wechsel- Hypothekar- und Kommunaldarlehen.