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Das Dokument beschreibt die Kanalnutzungsordnung für die Gemeinde Wollersdorf-Steinabrückl. Es legt Gebühren für die Nutzung von Schmutzwasser- und Regenwasserkanälen fest und erwähnt Änderungen der ursprünglichen Verordnung. Es enthält auch Wirksamkeitstermine und Unterschriften.
Das Bild zeigt eine technische Karte mit verschiedenen beschrifteten Abschnitten und Messungen, einschließlich SCHNITT C-C, SCHNITT B-B und SCHNITT A-A. Die Karte ist in verschiedene Zonen unterteilt, mit beschrifteten Messungen wie MP und BW sowie Anmerkungen wie 'V' und 'LN'. Es gibt auch Verweise auf 'Grundgrenze' und 'Neues Bezügenveau'. Die Karte enthält eine Legende und einen Schlüssel unten rechts.
Eine Verordnung über die Erhöhung einer Benutzungsgebühr wurde beschlossen. Sie richtet eine Benutzungsgebühr für die öffentliche Nutzung von Gemeindegrund ein, gemäß dem aktuellen NO Benutzungsgebührtarif 2025. Sie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Datum: 27.11.2024, unterzeichnet vom Bürgermeister.
Der Gemeinderat von Wollersdorf-Steinabruckl hat beschlossen, die Hundesteuer zu erhöhen, basierend auf dem NO Hundeabgabegesetzets 1979, LGBl. 3702. Die Steuersätze für Hunde variieren je nach Risikostufe und Jahreseinkommen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl hat am 13.12.2010 beschlossen, die Vergnügungssteuer zu erhöhen. Sie gilt für alle öffentlichen Veranstaltungen im Gemeindegebiet, sofern kein Eintrittsgeld erhoben wird. Ausnahmen sind Theateraufführungen, staatlich oder bezirklich genehmigte Veranstaltungen und Aufführungen von lizenzierten Einrichtungen.
Eine Verordnung des Gemeinderats von Wollersdorf-Steinabrückl über die Einführung einer Gebühr für den öffentlichen Betrieb von Spielgeräten. Die Gebühr beträgt 25 Euro. Die Verordnung tritt am 1.7.2011 in Kraft.
Die Verordnung vom 24.3.2021 legt eine Pflichtgebühr von 67 $ nach § 4 der Bauordnung 2014 für die Errichtung einer Einfahrt im Baugebiet des Wohngebiets fest. Die Einfahrt befindet sich im Bereich des Gemeindeplans.
Der Gemeinderat von Wöllersdorf-Steinabrückl hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 unter TOP 17 beschlossen, einen Bezugspunkt für einen Bezugshöhenpunkt festzulegen. § 1: Ein Bezugspunkt wird für das Bauland-Wohngebiet Aufschließungszone 8 (BW-A8) vom Gemeinderat gem. § 67 Abs. 4 NÖ Bauordnung 2014 i.d.g.F. festgelegt. § 2: Diese Verordnung tritt gem. § 59 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.F. nach Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist in Kraft.
Die Vorschriften zur Verhinderung der Übertragung übertragbarer Krankheiten durch Ratten sind detailliert. Ratten in Wohngebieten sollen kontrolliert werden. Rattenbekämpfungsmaßnahmen können auf Häuser oder Grundstücke ausgeweitet werden, die nicht von Rattenbefall betroffen sind. Eigentümer und Mieter müssen jeden Rattenbefall melden.
Eine Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl vom 7. Dezember 2018 verbietet die Einrichtung und den Betrieb von Prostitution an bestimmten Orten und Zeiten sowie die Kennzeichnung von Gebäuden, in denen Prostitution angeboten oder ausgeübt wird.
Eine Verordnung des Gemeinderats der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl über die Einhebung von Abfallwirtschaftsgebühren und Abfallwirtschaftsabgaben wurde beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Der Gemeinderat von Marktgemeinde Wollersdorf-Steinabruckl legt die Höhe der Spielplatzgeräte fest. Gemäß § 42 NO Bauordnung 2014, LGBI. 1/2015 i.d.g.F. wird es festgelegt: €75 für 1 m2 Grund. Die Verordnung wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 30.3.2015 beschlossen.
Eine Verordnung des Gemeinderates von Wollersdorf-Steinabrückl legt den Einheitssatz für die Straßenschließung fest. Gemäß § 38 Abs. 6 NÖ Bauordnung 2014, LGBl. 1/2015, beträgt der Satz 650 €. Die Verordnung wurde am 17.6.2020 verabschiedet und trat am 1.7.2020 in Kraft.
Die Verordnung legt die Festsetzung einer Stellplatz-Ausgleichsabgabe fest. Die Ausgleichsabgabe für nicht festgelegte Kraftfahrzeugabstellplätze wird durch § 41 Abs.1 der NO Bauordnung 2014 i.d.F. festgelegt. Die Höhe der Ausgleichsabgabe orientiert sich an den durchschnittlichen Grund- und Baukosten.
Das Dokument ist eine Verordnung über die Einrichtung von Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge. Es legt die Anzahl der Parkplätze für verschiedene Gebäudetypen fest. Bei Neubauten und Umbauten von Gebäuden wird die Anzahl der Parkplätze anders festgelegt. Eine Unterschrift und ein Stempel sind vorhanden.
Verordnung zum Maulkorb- und Leinengebrauch. 1. Außerhalb des Siedlungsgebietes müssen Hunde an der Leine geführt oder einen Maulkorb tragen. 2. Der Maulkorb muss so angelegt sein, dass der Hund nicht beißen kann und es dem Tierhalter nicht möglich ist, ihn zu entfernen. 3. Hunde mit aggressivem Verhalten müssen einen Maulkorb tragen. 4. Die Maulkorb- und Leinenregel gilt nicht für Polizei- und Jagdhunde. 5. Veterinärpolizeiliche Vorschriften werden durch diese Verordnung nicht beeinflusst.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wollersdorf-Steinabrückl hat in seiner Sitzung am 12. März 2026 nach den Bestimmungen des NO Abfallwirtschaftsgesetzes 1992, LGB. 8240 i.d.g.f. nachstehende Verordnung über die Einführung von Abfallwirtschaftsgebühren und Abfallwirtschaftsabgaben beschlossen.
Das Dokument vom 29. November 2016 unter TOP 13 legt die Wasserabgabeordnung für die öffentliche Gemeindewasserversorgung der Marktgemeinde Wollersdorf-Steinabruckl fest. Es beinhaltet Arten der Wasserabgabe, Gebühren und spezifische gesetzliche Referenzen.
Der Gemeinderat hat folgende Änderung der Wasserabgabeverordnung für die öffentliche Gemeindewasserversorgung der Marktgemeinde Wollersdorf-Steinabruckl beschlossen. Die Grundgebühr für 1 m³ Wasser für den gesamten Versorgungsbereich der Marktgemeinde Wollersdorf-Steinabruckl ist mit 1,78 festgesetzt. Wirksam ab 1. Januar 2017.
Wasserabgabenordnung für öffentliche Gemeindewasserleitung der Marktgemeinde Wollersdorf-Steinabruckl. Die Gebühr für 1 m³ Wasser für den gesamten Versorgungsbereich der Marktgemeinde Wollersdorf-Steinabruckl beträgt €1,84. Die Wasserabgabenordnung wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 29.11.2016 unter TOP 13 beschlossen und wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 12.03.2026 geändert und tritt nach Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist mit 01.10.2026 in Kraft.
Dokument mit dem Titel 'Wasserleitungsordnung der Marktgemeinde, Wollersdorf-Steinabruckl' legt den Versorgungsbereich für die Wasserversorgung, die Anschlussanforderungen und das Recht auf Wasserversorgung fest. Es verpflichtet das Wasserversorgungsunternehmen, sich in Gebäuden mit Wasserverbrauchseinrichtungen an die Wasserversorgung anzuschließen. Eigentümer von Immobilien ohne Anschlussrechte können einen Anschluss bei der Gemeinde beantragen.