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Gemeinde Wolfsberg, 26. Juni 2025, Verordnung für den 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2025, gemäß Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 66/2020.
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Die Verordnung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Wolfsberg vom 27.02.2025, Zahl 032-01-D/33125/2025, genehmigt mit Beschluss der Kärntner Landesregierung vom 25.07.2025, Zahl 15-RO-131-38983/2025-14, streicht die Parzelle Nr. 10/2 (T) KG Ritzing im Gesamtflächennutzungsplan von rund 68.342 m² mit integrierter Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung.
Dokument vom Bürgermeister der Stadtgemeinde Wolfsberg vom 9.4.2025, Nummer: 010-02-D/36439/2025, betreffend die Erlassung einer Geschäftsordnung für das Gemeindeamt. Es beinhaltet die Übertragung von Verfügungsrechten über einzelne Vermögensgegenstände, die Abgrenzung von Geschäftsbereichen und deren Aufgabengebiete, das Verfahren zur Übertragung von Rechten, die Notwendigkeit der Unterschrift des Bürgermeisters und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung.
Verordnung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Wolfsberg vom 25.09.2025, Zi: 010-02-D/62489/2025, legt die Aufgaben des Bürgermeisters, der Vizebürgermeister und der übrigen Mitglieder des Stadtrates in Bezug auf deren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fest. Aufgrund des § 69 Abs. 6 und 7 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998 in der Fassung LGBl. Nr. 47/2025, wird verfügt:
Dokument mit dem Titel 'Verordnung' vom Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg, Österreich. Es enthält Kontaktdaten und befasst sich mit dem Verbot von Feuer- und Rauchgefahren in Wäldern. Das Dokument ist auf den 11. April 2025 datiert und erwähnt eine Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro für Verstöße. Es ist von Mag. Mario Gruber unterzeichnet.
Ein Vorschlag für den Haushaltsplan der Stadtgemeinde Wolfsberg, Kärnten, für das Jahr 2026, wurde am 11. Dezember 2025, mit der Referenznummer 900-02-D/68278/2025, erlassen. Der Vorschlag unterliegt dem Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, in der Fassung LGBI. Nr. 78/2023, und regelt den Vorschlag für das Fiskaljahr 2026.
Der Gemeindesatz der Stadtgemeinde Wolfsberg vom 25.09.2025, Zahl: 828-00-D/61664/2023, mit der die Gemeindesatzung für die Stadtgemeinde Wolfsberg vom 09.06.2022, Zahl: 828-00-D/56876/2022, in der Fassung vom 27.04.2023, Zahl: 828-00-D/16666/2023, geändert wird.