Die Größe eine Wohnung
Oft ist die genaue Größe eine Wohnung ein Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter, sowie zwischen Verkäufer und Käufer.
Aber warum streitet man sich oft darum?
Klar, bei einer Miete wird die Nettomiete nach den Quadratmetern der Wohnung berechnet. Wenn die Wohnung größer ist, zahlt man mehr Miete, bei einer kleinen Wohnung etwas weniger Miete. So verhält es sich auch beim Wohnungskauf. Auch die nicht verbrauchsabhängigen Nebenkosten werden oft nach der Wohnfläche umgelegt, so die Verwaltungsfachangestellte Benita Kitselar von der Nowak Immobilien AG aus Berchtesgaden.
Und wie berechnet man die genaue Wohnfläche? Dazu gibt es verschiedene Verordnungen und verschiedene Meinungen. Ursprünglich war die DIN277 ausschlaggebend, wurde aber durch die DIN283 ersetzt, die zurückgezogen wurde. Daneben gab es die 2. Berechnungsverordnung und später die Wohnflächenver-ordnung (WoFIV), die jedoch nur für den sozialen Wohnungsbau gelten. Nach der h. RM hat sich aber auch im privaten Bereich mittlerweile die Wohnflächenverordnung durchgesetzt.
Bei Eigentumswohnungen gelten die Miteigentumsanteile.
Der Gesetzgeber hat durch die letzte Wohnungseigentumsgesetzreform vom 2020 die Nebenkostenabrechnung zwischen Eigentumswohnungsbesitzer und deren Mietern vereinfacht. Hier gelten seither die Miteigentumsanteile und nicht mehr die Wohnfläche, auch wenn diese im Mietvertrag vereinbart war. Der Vorteil von Miteigentumsanteilen ist, dass diese objektiv und fix sind, wobei es bei der Wohnfläche Unterschiede geben kann, weil diese subjektiv ist, so die Aufsichtsratsvorsitzende Ursula Hölzl von der Nowak Immobilien AG
Wie berechnet man die Wohnfläche?
Das steht in der Wohnflächenverordnung. Voll angerechnet werden die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind. Es gehören auch Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossenen Räume, sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen dazu, wenn sie ausschließlich zur Wohnung gehören, so der Immobiliensachverständige Armin Nowak aus Berchtesgaden.
Nicht zur Wohnfläche gehören Zubehörräume wie, Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen. Die Grundfläche wird dann nach den lichten Maßen berechnet. Die Räume mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern werden voll angerechnet, Räume und Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter und weniger als 2 Meter sind zur Hälfte anzurechnen. Zur Hälfte anzurechnen sind auch unbeheizte Räume, wie Wintergärten oder Schwimmbäder. Bei Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen wird die Wohnfläche in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte angerechnet.