ℹ️ Mehr Transparenz für Alle
Heute ist das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten – ein Bundesgesetz im Verfassungsrang, das das bisherige Amtsgeheimnis ablöst und den Zugang zu amtlichen Informationen deutlich erleichtern soll. Ziel ist es, die Transparenz staatlichen Handelns zu stärken und das Vertrauen in öffentliche Institutionen zu fördern.
Das Gesetz verpflichtet Gemeinden wie Henndorf (über 5.000 Einwohner) zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen, beispielsweise von Verträge mit einem Wert über 100.000 € oder relevante Statistiken oder Berichte, sofern sie nach dem 1.9.2025 erstellt wurden und für einen größeren Personenkreis von Bedeutung sind. Hierfür ist ein zentrales elektronisches Informationsregister vorgesehen – dieses wird derzeit jedoch noch vom Bund vorbereitet und ist heute noch nicht online verfügbar. Bis das Portal vom Bundesrechenzentrum online geschalten wird, werden wir die entsprechenden Daten auf unserer Homepage zur Verfügung stellen.
Unabhängig davon haben Bürger:innen ab Inkrafttreten einen allgemeinen, kostenlosen Anspruch auf Auskunft über amtliche Informationen. Anträge können formlos – etwa per E-Mail oder via Kontaktformular auf unserer Website – gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt innerhalb von 4 bis maximal 8 Wochen.
Grenzen der Auskunftspflicht bestehen dann, wenn beispielsweise:
die öffentliche Ordnung gefährdet wäre,
Informationen Teil laufender Entscheidungsprozesse sind, die nicht beeinflusst werden sollen,
ein wirtschaftlicher Schaden für die Gemeinde zu erwarten wäre oder
Datenschutzrechte Dritter betroffen sind.
Mehr Informationen zum Thema können auf der Homepage des Bundeskanzleramtes eingesehen werden.
Sollten noch Fragen bestehen, werden wir diese gerne beantworten.