🚒Wohnhausbrand mit Todesfolge
Am Mittwoch den 08.10.2025 22:46 wurde die FF Absdorf zu einem B2 Gebäudebrand – Innenraum alarmiert. In wenigen Minuten machte sich die gesamte Feuerwehr auf den Weg zum Einsatzort. Noch während der Anfahrt wurde von der Leitstelle die Alarmstufe auf B3 Gebäudebrand - Person im Gebäude erhöht. Dadurch wurden der gesamte Unterabschnitt Königsbrunn und die Drehleiter Tulln alarmiert.
Lage: Ein Teil eines Einfamilienhauses stand im EG in Vollbrand. Es kam zu einer massiven Rauchentwicklung im gesamten Objekt. Die Person wurde im OG vermutet.
Ein Atemschutztrupp machte sich sofort unter Vornahme einer C-Leitung(Schlauchpaket) zur Menschenrettung auf. Die Kameraden mussten dabei die Flammen niederschlagen, um ins erste OG zu gelangen. Dort wurde eine Person aufgefunden. Mit Hilfe des nachrückenden zweiten Atemschutztrupps wurde eine schnelle Rettung ins Freie durchgeführt. Unmittelbar nach verlassen des Objekts begann die Feuerwehr mit Reanimationsmaßnahmen und wurde dabei vom Rettungsdienst tatkräftig unterstützt.
ATS Trupps der nachrückenden Feuerwehren unterstützten die aufgrund der erheblichen Brandlast aufwändigen Nachlöscharbeiten. Insgesamt waren 11 Trupps im Einsatz, manche davon mehrmals.
Aufgrund der Rauchentwicklung unter der Dachhaut lag die Annahme nahe, dass sich der Brand im Dachstuhl des Gebäude ausgebreiten hat. Dies wurde mit DLK Tulln kontrolliert und konnte ausgeschlossen werden.
Die Einsatzkräfte kämpften lange um das Leben der Person, leider kam jedoch jede Hilfe zu spät.
Die Nachlöscharbeiten dauerten bis 2:30 Morgens an. Bis 4:00 Uhr früh wurde noch an der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft gearbeitet.
Mehrere Kameraden werden von den Feuerwehr Peers psychologisch betreut.
Ein Kamerad wurde leicht verletzt und ins Krankenhaus transportiert.
Die Brandursache ist unbekannt, das Landeskriminalamt ermittelt.
Wir bedanken uns bei den unterstützenden Feuerwehren, dem Roten Kreuz und der Exekutive für den engagierten Einsatz und reibungslose Zusammenarbeit.
Unsere Gedanken gelten der Verstorbenen und den Hinterbliebenen.