Information - Sachkundenachweis für Hundehalter
Mit 1. Juli 2026 ist in Österreich eine neue bundesweite Regelung im Tierschutzrecht in Kraft getreten.
Vor der Aufnahme der Hundehaltung ist grundsätzlich ein Sachkundenachweis zu erbringen.
Ziel ist es, künftige Hundehalter bereits vor der Anschaffung über die Anforderungen einer verantwortungsvollen und tierschutzgerechten Haltung zu informieren.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und Ausnahmen finden Sie hier.
Informationen zum Sachkundenachweis und zur Anmeldung finden Sie hier.