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Version 2.0. Gültig seit 8. Oktober 2023

citiesapps S&R GmbH (FN 493704k) und citiesapps at Softwarevertriebs GmbH (FN 582881d), im Folgenden zusammenfassend als „citiesapps“ bezeichnet.

Sitz: Köglerweg 25, 8042 Graz

E-Mail: office@citiesapps.com

1. Geltungsbereich der AGB

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und citiesapps im Rahmen der Nutzung der Plattform CITIES. Sie gelten unabhängig davon, ob sie im Einzelfall ausdrücklich erwähnt werden.

1.2. Es gilt stets die Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuell ist. AGB, die diese AGB ergänzen, von diesen abweichen oder ihnen entgegenstehen, werden nicht anerkannt, es sei denn, citiesapps stimmt ihnen ausdrücklich und schriftlich zu. AGB des Kunden widerspricht citiesapps hiermit ausdrücklich.

1.3. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mitgeteilt. Die geänderten AGB gelten als angenommen, sofern der Kunde ihnen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf diese Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde bei der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

2. Begriffsbestimmungen

  • Abfallmanagement: Ein Service der Plattform CITIES.

  • Anliegenmanagement: Ein Service der Plattform CITIES.

  • Bonuswelt: Ein Service der Plattform CITIES.

  • CITIES: Die von citiesapps entwickelte digitale Plattform, bestehend aus verschiedenen Services und Web-, Android-, iOS- und Huawei-Apps.

  • citiesapps: Die Unternehmensgruppe, bestehend aus der citiesapps S&R GmbH sowie der citiesapps at Softwarevertriebs GmbH, welche Kunden und Nutzern den Zugang zur Plattform CITIES über verschiedene Wege anbietet.

  • Content: Alle Inhalte, die Kunden oder Nutzer auf der Plattform CITIES veröffentlichen.

  • Kunde: Natürliche oder juristische Personen, die mit citiesapps SaaS-Verträge bezüglich verschiedener Services der Plattform CITIES abschließen.

  • Nutzer: Natürliche Personen, die CITIES über eine mobile oder Web-App kostenlos nutzen und den dort veröffentlichten Content digital konsumieren.

  • Offizieller Start: Zeitpunkt, welchen ein Kunde und citiesapps als Beginn der Bereitstellung der erworbenen Services der Plattform CITIES vereinbaren und welcher insbesondere auch der Öffentlichkeit als solcher kommuniziert wird.

  • Organisation: Ein auf der Plattform CITIES registrierter Kunde.

  • Organisations-Administrator: Ein Nutzer, der eine Organisation auf der Plattform CITIES im Namen seines Kunden verwaltet.

  • SaaS: Software-as-a-Service.

  • Schriftlichkeit: Wird im Nutzungsvertrag oder in diesen AGB die Schriftlichkeit als Formerfordernis verlangt, so genügt, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, auch E-Mail-Kommunikation.

  • Seite: Ein Service der Plattform CITIES.

  • Service: Ein spezifischer Dienst der Plattform CITIES.

  • Service-Bündel: Mehrere individuelle Services der Plattform CITIES, die zusammengefasst innerhalb eines SaaS-Vertrags angeboten werden.

  • Stadtstream: Ein Service der Plattform CITIES.

  • Website: Ein Service der Plattform CITIES.

3. Über CITIES

3.1. Die Services der Plattform CITIES richten sich insbesondere an Gemeinden sowie dort ansässige Betriebe, Vereine und sonstige Institutionen als Kunden.

3.2. citiesapps stellt seinen Kunden mit CITIES verschiedene Services, insbesondere zur Abrufbarhaltung von Informationen über den Kunden sowie deren Leistungen und zur Erbringung von deren eigenen Dienstleistungengegenüber Nutzern oder anderen Kunden, zur Verfügung.

3.3. Die Services der Plattform CITIES werden Kunden insbesondere in Form von SaaS-Verträgen angeboten.

3.4. Bei den Nutzern von citiesapps handelt es sich insbesondere um Gemeindebürger, Touristen und sonst interessierte Privatpersonen, welche CITIES über eine mobile App oder Web-App nutzen.

3.5. Verträge mit Kunden und Nutzern beschränken sich stets auf den Zugang zu und die Nutzung von CITIES. Die Software und die Apps stehen in ihrer Gesamtheit und in ihren Teilen im Eigentum von citiesapps und sind urheberrechtlich geschützt. Den Kunden und Nutzern werden keinerlei Lizenzrechte an der zugrunde liegenden Software eingeräumt.

3.6. Hinsichtlich des von Kunden und Nutzern auf CITIES veröffentlichten Contents agiert citiesapps ausschließlich als technischer Verbreiter/Host, der auf den veröffentlichten Content der Kunden/Nutzer keinen Einfluss nimmt und diesen weder beaufsichtigt noch auf dessen Richtigkeit hin überprüft. Der jeweilige Kunde/Nutzer ist Medieninhaber und trägt die volle Verantwortung in Bezug auf den von ihm bereitgestellten Content. Eine Verantwortlichkeit von citiesapps kann gemäß § 16 Abs 1 ECG erst dann eintreten, wenn citiesapps von einem rechtswidrigen Content Kenntnis erlangt und nicht unverzüglich darauf reagiert.

3.7. citiesapps verpflichtet sich, CITIES den Nutzern zugänglich zu machen und die Apps kostenlos zum Download bereitzustellen. Daraus resultierende Nutzungsverhältnisse zwischen Nutzern und citiesapps werden von den Allgemeinen Nutzungsbedingungen (https://about.citiesapps.com/anb/) geregelt.

3.8. Beim Herunterladen einer mobilen App gelten die AGB des jeweiligen Online-Shops (z.B. Apple App Store, Google Play Store), für die citiesapps keine Verantwortung trägt. Die Bedingungen werden am Bildschirm des Endgeräts ausgewiesen. Die mobilen Apps ermöglichen die mobile Nutzung von CITIES. Mit dem Download erhält der Nutzer ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich uneingeschränktes Recht, eine Kopie der App zu speichern und zu nutzen.

4. Registrierung bei CITIES und Erwerb von Services

4.1. citiesapps lädt Kunden durch Bereitstellung einer Abfragemaske ein, sich als Organisation für die Nutzung der Plattform CITIES zu registrieren. Diese Registrierung hat grundsätzlich von einem bereits bei CITIES registrierten Nutzer durchgeführt werden, der über die entsprechende Autorisierung verfügt, den Kunden rechtlich zu vertreten.

4.2. Für die Registrierung hat der Kunde seinen offiziellen Namen (z. B. Gemeinde-, Firmen- oder Vereinsname) sowie seine E-Mail-Adresse vollständig und korrekt anzugeben.

4.3. Mit Abschluss des Registrierungsprozesses erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot, ein registriertes Organisationsprofil bei CITIES zu besitzen. Dieses Angebot kann von citiesapps durch Übermittlung einer Registrierungsbestätigung per E-Mail angenommen werden. Die Registrierung einer Organisation bei CITIES ist für Kunden kostenlos.

4.4. Innerhalb des registrierten Organisationsprofils können vom Kunden kostenpflichtige Services der Plattform CITIES, allein oder als Service-Bündel, digital erworben werden. Für den Erwerb müssen Kunden relevante Daten, insbesondere Zahlungsdaten und Rechnungsadresse, korrekt angeben. Mit Abschluss des Erwerbsprozesses erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot zum Erwerb eines Services oder Service-Bündels der Plattform CITIES. Dieses Angebot kann von citiesapps durch Übermittlung einer Erwerbsbestätigung per E-Mail angenommen werden.

4.5. citiesapps behält sich das Recht vor, bestimmte Services selektiv anzubieten oder sie nur im Rahmen von Service-Bündeln bereitzustellen.

4.6. In bestimmten Fällen nimmt citiesapps die Registrierung der Organisation für den Kunden vor. In diesem Fall übernimmt der Kunde das registrierte Organisationsprofil durch das Hinzufügen eines Organisations-Administrators. Zur Registrierung des Kunden durch citiesapps kommt es insbesondere, wenn Services von einem noch nicht registrierten Kunden außerhalb des digitalen Kanals durch physischen Vertragsabschluss erworben werden. In diesen Fällen hat der Kunde die für die Registrierung bzw. den physischen Vertragsabschluss notwendigen Daten bekannt zu geben.

4.7. Für die Registrierung als Organisation bei CITIES, den Erwerb eines Services bzw. Service-Bündels oder das Hinzufügen eines Organisations-Administrators, sind vom Kunden ausdrücklich diese AGB sowie die Datenschutzerklärung in ihrer jeweils aktuellen Version zu akzeptieren.

4.8. Der Kunde ist für die Sicherheit und Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich.

4.9. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung einer Organisation oder Erwerb eines Services oder Service-Bündels. citiesapps behält sich vor, entsprechende Anfragen des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

5. Allgemeine Rechte und Pflichten des Kunden

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, CITIES nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, in Anspruch zu nehmen und jedwede missbräuchliche Inanspruchnahme zu unterlassen.

5.2. Der Kunde garantiert, bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere bei der Einstellung von Content, gegen keine Rechte zu verstoßen und insbesondere Verletzungen von Urheberrechten, Marken- und sonstigen Kennzeichenrechten, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, Persönlichkeitsrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten zu unterlassen. Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischem, pornographischem, menschenverachtendem, beleidigendem und gegen die guten Sitten verstoßendem Content. Der Kunde garantiert, dass ihm die Nutzungsrechte zur nicht bloß vorübergehenden Vervielfältigung, Verbreitung und Abrufbarhaltung des Contents zustehen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Garantien hat der Kunde citiesapps schad- und klaglos zu halten.

5.3. Der Kunde verpflichtet sich, citiesapps soweit erforderlich Schnittstellen einzurichten. Bei der Einrichtung der Schnittstelle wird citiesapps eng mit dem Kunden und einem dritten Systemprovider zusammenarbeiten und alle notwendigen Schritte unternehmen, um die ständige Verbindung herzustellen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung und Aktualität von Schnittstellen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit unerlässlich sein kann. Er wird daher alles in seiner Macht stehende unternehmen, um die Schnittstelle herzustellen und aktuell zu halten.

5.4. Der Kunde hat Anspruch auf technischen Support in Bezug auf die Nutzung der Technologie durch Teilnahme am Ticketing-System und unter Verwendung der telefonischen Hotline. Der Support erfolgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, grundsätzlich an österreichischen Arbeitstagen, montags bis donnerstags zwischen 8 und 16 Uhr, sowie freitags zwischen 8 und 13 Uhr.

5.5. Der Kunde räumt citiesapps für die Dauer der jeweils geltenden gesetzlichen Schutzfrist an dem von ihm eingestellten Content ein geographisch unbeschränktes, nicht-exklusives, übertragbares, unterlizenzierbares und gebührenfreies Recht ein, den Content zu nutzen, zu verwerten, zu bearbeiten, zu hosten, zu kopieren, auszuführen, öffentlich vorzuführen, zu übersetzen und abgeleitete Werke davon zu erstellen. Diese Rechte umfassen insbesondere das Recht für citiesapps sowie für alle anderen Kunden und Nutzer von citiesapps, den Content des betroffenen Kunden auf der Plattform CITIES zu veröffentlichen, zu verbreiten sowie abrufbar zu halten. Die Rechte umfassen zudem das Recht von citiesapps, den Content des betroffenen Kunden zur Bewerbung von CITIES sowie von Produkten und Dienstleistungen von citiesapps, zu verwerten. citiesapps ist nicht verpflichtet, den Content des Kunden abrufbar zu halten; citiesapps kann den Content des Kunden jederzeit zurückweisen, an einem anderen Ort veröffentlichen, kürzen oder löschen.

5.6. Es obliegt dem Kunden, den über CITIES verbreiteten Content hochwertig und aktuell zu halten. citiesapps trifft über die Abrufbarhaltung hinaus keine Vermarktungsverpflichtung für den Content der Kunden.

5.7. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich wechselseitig in sämtlichen Marketing- und Kommunikationsangelegenheiten zu unterstützen. Wohlverstanden ist, dass die Qualität von CITIES von den Anstrengungen beider Vertragsparteien abhängt. Der Kunde wird daher angemessene Anstrengungen unternehmen, CITIES zu bewerben.

6. Allgemeine Rechte und Pflichten von citiesapps

6.1. citiesapps stellt dem Kunden Möglichkeiten zur Verfügung, Content wie beispielsweise Fotos, Texte, Grafiken, Videos, Links oder Dateien einzustellen und damit in einem interessierten Forum zu veröffentlichen. Hinsichtlich des von Kunden und Nutzern auf CITIES veröffentlichten Contents agiert citiesapps ausschließlich als technischer Verbreiter/Host, der auf den veröffentlichten Content der Kunden/Nutzer keinen Einfluss nimmt und diesen weder beaufsichtigt noch auf dessen Richtigkeit hin überprüft. Der jeweilige Kunde/Nutzer ist Medieninhaber und trägt die volle Verantwortung in Bezug auf den von ihm bereitgestellten Content. Eine Verantwortlichkeit von citiesapps kann gemäß § 16 Abs 1 ECG erst dann eintreten, wenn citiesapps von einem rechtswidrigen Content Kenntnis erlangt und nicht unverzüglich darauf reagiert.

Sofern Content nach Ansicht des Kunden Rechte oder Gesetze verletzt oder auf rechtswidrige Inhalte verweist, bitten wir Sie, dies an office@citiesapps.com oder über die entsprechende Kontaktmöglichkeit auf CITIES zu melden.

6.2. Behauptet ein Dritter plausibel, durch den Content des Kunden in seinen Rechten verletzt worden zu sein, so ist citiesapps berechtigt, die vom Kunden bekannten Kontaktdaten bekannt zu geben.

6.3. citiesapps ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Content zu kontrollieren und nicht sinnverändernde Änderungen, insbesondere zur Beseitigung von Tippfehlern, vorzunehmen. citiesapps ist berechtigt Content zu löschen, welcher den ungestörten Betrieb von CITIES beeinträchtigen könnte oder gegen Bestimmungen dieser AGB oder gegen sonstige vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen verstößt.

6.4. citiesapps ermöglicht es Kunden, im Rahmen der Services ein Impressum zu hinterlegen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, ein korrektes und vollständiges Impressum anzugeben. Für das Fehlen oder die Unvollständigkeit eines Impressums übernimmt citiesapps keine Haftung.

6.5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass CITIES für die Anforderungen und Bedürfnisse der Allgemeinheit erstellt wird. citiesapps übernimmt keine Gewähr und Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit der angebotenen Dienste, sowie für eine bestimmte Verwendbarkeit. citiesapps haftet dem Kunden nicht für eine allfällige Unterbrechung, Störung, Verspätung, Löschung, Fehlübertragung oder einen Speicherausfall im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von CITIES.

6.6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von citiesapps angebotene Plattform CITIES auch unter Einbeziehung dritter Netzbetreiber und (Social-)Media-Kanäle angeboten werden. Die Verfügbarkeit der Dienste ist deshalb von der technischen Bereitstellung fremder Dienste abhängig, auf die citiesapps keinen Einfluss hat.

6.7. citiesapps ist berechtigt, die Dienste aus internen Gründen, etwa zu Wartungszwecken, für eine kurze, angemessene Zeit zu unterbrechen. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche ableiten, citiesapps wird im Gegenzug auf eine schnelle Störungsbeseitigung hinwirken.

6.8. citiesapps ist verpflichtet, ihre Software zu warten und funktionsfähig zu halten. Dem Kunden steht aber kein Anspruch auf ein bestimmtes Update oder Upgrade zu.

6.9. Die Leistungserbringung bei den Updates/Upgrades und beim Support sind ausschließlich citiesapps vorbehalten.

6.10. citiesapps arbeitet laufend an einer Weiterentwicklung der Plattform CITIES. Dies führt dazu, dass die mit dem Kunden vereinbarten Nutzungsverträge im Laufe der Zeit um bestimmte Funktionalitäten erweitert aber auch vermindert werden können. Die Bereitstellung von Leistungen und Services kann daher zu einem späteren Zeitpunkt vom ursprünglich vereinbarten Umfang abweichen. Der Kunde hat somit keinen Anspruch auf die Bereitstellung individueller Funktionalitäten eines Services bzw. Services-Bündels. Citiesapps behält sich vor, bestimmte Funktionalitäten jederzeit (ganz oder teilweise) einzustellen, zu adaptieren oder innerhalb anderer oder neuartiger Services oder Service-Bündel anzubieten.

6.11. Klarstellend wird zudem festgehalten, dass der Kunde keinen Anspruch darauf hat, dass technische Neuentwicklungen oder sonstige neuartige Leistungen in ein bereits bestehendes bzw. mit dem Kunden vereinbartes Service bzw. Service-Bündel integriert werden. citiesapps behält sich vor, diese Leistungen innerhalb eigener, neuartiger Services bzw. Service-Bündel anzubieten.

6.12. citiesapps ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, zur Bereitstellung von CITIES auf die Inhalte der Website des Kunden sowie öffentlich zugänglicher Social-Media-Seiten des Kunden zuzugreifen und dort veröffentlichte Inhalte (wie Texte, Lichtbilder, Videos, Grafiken, Logos,) zu diesem Zwecke zu kopieren, (online) abrufbar zu halten und zu verwerten. Werden diese Inhalte von citiesapps auf der Plattform CITIES veröffentlicht, gilt dafür Punkt 5.5. sinngemäß.

6.13. citiesapps ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Website mit Namen und (Unternehmens-)Logo auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen.

7. Spezielle Bestimmungen zum Service „Seite“

7.1. Die von citiesapps im Rahmen des Service „Seite“ erbrachten Leistungen inkludieren grundsätzlich:

  • Die Möglichkeit der Präsentation eines eigenen Profils sowie eigener Posts, Veranstaltungen, Artikel und anderer Inhalte auf der Plattform CITIES.

  • Gegebenenfalls die Möglichkeit der Verknüpfung mit einem „Stadtstream“ oder einer „Website“ und das dortige Erscheinen eigener Inhalte.

  • Statistiken zur Nutzung.

  • Unterstützung beim Setup der „Seite“

  • Einschulungen (nach Vereinbarung) und laufenden Support.

7.2. Innerhalb des registrierten Organisationsprofils kann der Kunde den Service „Seite“ ohne Erwerb und nicht öffentlich testen.

7.3. Der Erwerb des Service „Seite“ bzw. eines Service-Bündels bestehend aus den Services „Seite“ und „Bonuswelt“, ist für Betriebe sowie sonst profitorientierte oder unternehmerisch tätige Institutionen grundsätzlich kostenpflichtig. Institutionen, welche auf kommunaler Ebene erhebliches öffentliches Interesse besitzen oder rein ideell tätig sind, wie öffentliche Schulen und Kindergärten oder örtliche gemeinnützige Vereine, sollen die genannten Services jedoch kostenlos nutzen können und können diesbezüglich eine Anfrage an citiesapps richten. Letztendlich liegt die Gewährung der kostenlosen Nutzung aber in jedem Fall aber im Ermessen von citiesapps. Stellt sich der Kunde in der Absicht eine kostenlose Nutzung gewährt zu bekommen missbräuchlich falsch dar, steht citiesapps gegebenenfalls ein gebührendes Entgelt für die Zeit unentgeltlicher Nutzung zu. Weitere rechtliche Schritte bleiben davon unberührt.

7.4. Kunden ist es ausdrücklich untersagt, über den Service „Seite“ diskriminierende, rassistische, verhetzende, pornographische sowie sonst rechts- oder sittenwidrige Inhalte zu veröffentlichen. Der Kunde sagt zu, davon Abstand zu nehmen, politische Meinungen oder eine Vielzahl sinnloser oder störender Informationen („Spam“) zu veröffentlichen.

7.5. Der Kunde kann seiner „Seite“ einen Standort zuweisen. Dieser Standort hat jenem Ort zu entsprechen, an welchem die der Seite zugrunde liegende Institution, Gruppe oder Person ihren Sitz, Wohnsitz oder Mittelpunkt der Tätigkeit hat. Letztendlich liegt es im Ermessen von citiesapps, den Standort einer Seite für falsch zu erklären. citiesapps besitzt das Recht diesen gegebenenfalls abzuändern.

7.6. Ein Kunde besitzt das Recht, seine „Seite“ einem „Stadtstream“ zuordnen zu lassen, wenn es sich bei diesen um den „offiziellen Stadtstream“ einer bestimmten Gemeinde im Sinn der Bestimmung 8.2. handelt und sich der Standort der „Seite“ im Gemeindegebiet dieser Gemeinde befindet. Darüber hinaus kann ein Kunde beantragen, seine „Seite“ einem anderen „Stadtstream“ zuordnen zu lassen. Die Entscheidung über diese Zuordnung liegt allein im Ermessen von citiesapps. Für die Zuordnung der „Seite“ des Kunden zu einem weiteren „Stadtstream“ behält sich citiesapps das Recht vor, gegebenenfalls ein entsprechendes Entgelt zu verlangen.

7.7. Verstößt ein Kunde gegen die Bestimmungen aus 7.3., 7.4. oder 7.5., so behält sich citiesapps das Recht vor, Inhalte des Kunden zu sperren oder zu löschen, den Service „Seite“ bzw. andere Services des Kunden zu sperren, die Zuordnung der „Seite“ des Kunden zu einer „Stadtseite“ oder „Website“ rückgängig zu machen oder die registrierte Organisation des Kunden selbst zu sperren oder zu löschen.

8. Spezielle Bestimmungen zum Service „Stadtstream“

8.1. Die von citiesapps im Rahmen des Service „Stadtstream“ erbrachten Leistungen ergeben sich grundsätzlich aus dem dem Kunden vorgelegten Angebot sowie der auf https://about.citiesapps.com/ angegebenen Leistungsbeschreibung.

8.2. Bei einem „Stadtstream“ handelt es sich um den offiziellen „Stadtstream“ einer bestimmten Gemeinde, wenn es sich beim Kunden, welcher den Service „Stadtstream“ erwirbt, um diese Gemeinde handelt. Erwirbt eine Gemeinde mehr als einmal den Service „Stadtstream“, liegt es in ihrem Ermessen, welcher „Stadtstream“ als deren offizieller „Stadtstream“ definiert wird. Bei einem „Stadtstream“, welcher nicht von einer Gemeinde erworben wird, liegt es im Ermessen von citiesapps, diesen „Stadtstream“ als offiziellen „Stadtstream“ einer bestimmten Gemeinde zu definieren.

9. Spezielle Bestimmungen zum Service „Website“

9.1. Die von citiesapps im Rahmen des Service „Website“ erbrachten Leistungen ergeben sich grundsätzlich aus dem dem Kunden vorgelegten Angebot sowie der auf https://about.citiesapps.com/ angegebenen Leistungsbeschreibung.

10. Spezielle Bestimmungen zum Service „Abfallmanagement“

10.1. Die von citiesapps im Rahmen des Service „Abfallmanagement“ erbrachten Leistungen inkludieren grundsätzlich:

  • Laufende Bereitstellung auf der Plattform CITIES.

  • Setup und Mithilfe bei der laufenden Einpflegung.

  • Einschulungen (nach Vereinbarung) und laufenden Support.

10.2. Für die Richtigkeit oder Echtheit der eingepflegten Müllkalender ist citiesapps in keinem Fall verantwortlich. Aus unrichtigen oder falschen Müllkalendern können dem Kunden gegenüber citiesapps keine Ansprüche erwachsen.

11. Spezielle Bestimmungen zum Service „Anliegenmanagement“

11.1. Die von citiesapps im Rahmen des Service „Anliegenmanagement“ erbrachten Leistungen inkludieren grundsätzlich:

  • Laufende Bereitstellung auf der Plattform CITIES.

  • Setup.

  • Einschulungen (nach Vereinbarung) und laufenden Support.

11.2. Für über den Service „Anliegenmanagement“ übermittelte Inhalte und Informationen ist citiesapps in keinem Fall verantwortlich. Aus rechts- und sittenwidrigen übermittelten Inhalten oder der massenhaften Übermittlung sinnloser oder störender Informationen („Spam“) können dem Kunden gegenüber citiesapps keine Ansprüche erwachsen.

12. Spezielle Bestimmungen zum Service „Bonuswelt“

12.1. Die von citiesapps im Rahmen des Service „Bonuswelt“ erbrachten Leistungen inkludieren grundsätzlich:

  • Technisches Setup und laufende Bereitstellung der Möglichkeit des Scannens von Rechnungen einer kundeneigenen Registrierkassa durch Nutzer (wenn rechtlich, technisch und faktisch möglich).

  • Erstellung, laufende Bereitstellung und Abwicklung von Stempelpässen auf der Plattform CITIES.

  • Technisches Beschreiben eines Stempels mit einem Stempelpass.

  • Technische Bereitstellung und Abwicklung von vom Kunden über die Plattform CITIES veranstalteten Gewinnspielen (nach Vereinbarung).

  • Einschulungen (nach Vereinbarung) und laufenden Support.

12.2. citiesapps trifft keinerlei Verpflichtung, den Kunden, abseits des technischen Setups und der laufenden Bereitstellung, in irgendeiner Weise bei der Ermöglichung des Scannens von Rechnungen durch Nutzer zu unterstützen. Insbesondere trifft citiesapps nicht die Verpflichtung, dem Kunden eine technisch geeignete Registrierkassa zur Verfügung zu stellen.

12.3. Stempel für Stempelpässe müssen vom Kunden gesondert bei citiesapps erworben werden. Stempel können zu jedem Zeitpunkt nur mit einem einzigen Stempelpass beschrieben sein.

12.4. Der Kunde garantiert, dass er, allein oder zusammen mit anderen Kunden oder Nutzern, bei Gewinnspielen, beim Scannen von Rechnungen durch Nutzer, bei der Erstellung und Bereitstellung von Stempelpässen oder bei sonstigem Handeln im Rahmen der „Bonuswelt“, nicht gegen Bestimmungen dieser AGB oder gegen sonstige vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen verstößt und nicht missbräuchlich vorgeht, insbesondere nicht zur Erhöhung einer Gewinnchance in einem Gewinnspiel oder zur Erlangung eines sonstigen wirtschaftlichen Vorteils für sich selbst, für Nutzer oder sonstige Personen. Für den Fall des Zuwiderhandelns hat der Kunde citiesapps schad- und klaglos zu halten, zudem behält sich citiesapps das Recht vor, weitere rechtliche Schritte gegen den Kunden einzuleiten.

12.5. Veranstaltet der Kunde über die Plattform CITIES ein Gewinnspiel, so trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart, sämtliche Haftungen sowie, abseits der technischen Bereitstellung und Abwicklung, sämtliche Verpflichtungen, welche aus der Veranstaltung des Gewinnspiels herrühren. Darunter fallen insbesondere die Ermittlung und Bekanntgabe der Gewinner sowie die Organisation und Zustellung der Preise.

12.6. citiesapps haftet dem Kunden nicht für den Missbrauch von Stempelpässen oder sonstiger Funktionalitäten der „Bonuswelt“ durch Nutzer oder andere Kunden.

13. Dauer/Auflösung

13.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unterliegen alle Vertragsabschlüsse über die Bereitstellung von Services der Plattform CITIES („Nutzungsvertrag“) einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten.

13.2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verlängert sich das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen Mindestvertragsdauer jeweils automatisch um ein weiteres Vertragsjahr, sofern nicht eine Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich kündigt.

13.3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, beginnt das Vertragsjahr mit Abschluss des Nutzungsvertrages. Ist mit einem Kunden ausdrücklich ein „Offizieller Start“ für einen bestimmten Nutzungsvertrag vereinbart, so gilt nur für diesen speziellen Vertrag dieser Zeitpunkt als Beginn des Vertragsjahres.

13.4. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist deren Eingang bei citiesapps maßgeblich.

14. Zahlungen

14.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind sich auf eine zeitliche Periode beziehende Gebühren jeweils im Vorhinein fällig.

14.2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, Rechnungen von citiesapps binnen 14 Tagen zu bezahlen.

14.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, citiesapps die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben je € 25,00 sowie die tariflichen Kosten eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

14.4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann citiesapps sämtliche erbrachten Leistungen und Teilleistungen, auch im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge, sofort fällig stellen. Weiters ist citiesapps nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.

14.5. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich citiesapps für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern. Demnach gilt ein Terminverlust als vereinbart.

14.6. Wiederkehrende Gebühren werden gemäß dem von der Statistik Austria veröffentlichten VPI 2015 wertgesichert. Die Vertragsparteien sind berechtigt, einmal jährlich schriftlich und mit erstmaliger Wirkung für die nächstfolgende Gebühr eine Anpassung zu verlangen. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses des Nutzungsvertrages verlautbarte Indexzahl. Berechnungsbasis für künftige Gebühren ist die zum Zeitpunkt der Verständigung über die Anpassung jeweils zuletzt verlautbarte Indexzahl.

14.7. Der Kunde verpflichtet sich, über Aufforderung durch citiesapps, jedenfalls aber zum Ende eines jeden Vertragsjahres unaufgefordert, die einer Gebühr zugrundeliegenden Parameter (z. B. die Einwohnerzahl bei Gemeinde-Kunden) bekannt zu geben. Für Zeiträume nach Ablauf einer allfälligen Mindestbezugsdauer ist citiesapps berechtigt, einmal jährlich schriftlich und mit erstmaliger Wirkung für die nächstfolgende Gebühr eine entsprechende Anpassung zu verlangen.

15. Gewährleistung/Haftung

15.1. Für ihre eigenen Leistungen (nicht aber für den Content) leistet citiesapps Gewähr im Sinne der Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB.

15.2. Die Haftung von citiesapps und die ihrer Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) ist im Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die citiesapps zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung von citiesapps ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

15.3. Die Services der Plattform CITIES basieren größtenteils auf einer Eigenentwicklung von citiesapps und werden dem Kunden „as is“ zur Verfügung gestellt. citiesapps macht keinerlei ausdrückliche Zusagen für eine bestimmte Funktionalität oder Interoperabilität mit bestehenden oder zukünftigen Bedürfnissen des Kunden. citiesapps erbringt sämtliche Services der Plattform CITIES jeweils nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten.

16. Datenschutz

16.1. citiesapps erklärt, das österreichische/europäische Datenschutzrecht einzuhalten und den Kunden und Nutzern ausreichend Gewähr für eine rechtmäßige und sichere Datenverarbeitung zu bieten.

16.2. Als Auftragsdatenverarbeiter verpflichtet sich citiesapps zum Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Kunden. Die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung ergänzt das vorliegende Vertragsdokument und geht diesem im Zweifel vor.

16.3. Der Datenverarbeitung durch citiesapps liegt die ausführliche „Datenschutzerklärung für Kunden und Nutzer“ (https://about.citiesapps.com/datenschutz/) zugrunde.

17. Sonstiges

17.1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des Nutzungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

17.2. Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Nutzungsvertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformerfordernis. Erklärungen per E-Mail oder Telefax entsprechen der Schriftform.

17.3. Auf dieses Vertragsverhältnis findet materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen Anwendung.

17.4. Als Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für Graz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

17.5. Der Erfüllungsort für die vertragsgegenständlichen Leistungen ist in Graz.

17.6. Sollten in diesen AGB oder anderen Verträgen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sein, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.