Verordnung - Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände
Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist im gesamten Verwaltungsbezirk Güssing das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich) für jedermann verboten.
Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist im gesamten Verwaltungsbezirk Güssing das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich) für jedermann verboten.
Mit 04.04.2026 wird das gesamte Bundesgebiet mit der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes als „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest Risiko“ ausgewiesen.
Hier gelten verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen:
Strikte Trennung von Enten und Gänsen von anderen Geflügelarten
Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, z. B. durch Netze oder Überdachungen
Fütterung und Tränkung nur im Stall oder unter einem Unterstand
Keine Verwendung von Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist
Gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Ladeplätzen und Transportmitteln
Ziel ist es, die österreichischen Geflügelhaltungen vor Ausbruchsszenarien, wie sie aus anderen europäischen Staaten berichtet werden, zu schützen. Es wird dringend ersucht, die Biosicherheitsmaßnahmen strengstens einzuhalten, um die heimischen Bestände zu schützen.
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing vom 31.03.2026, betreffend Vorkehrungen gegen eine Massenvermehrung des Borkenkäfers im Verwaltungsbezirk Güssing.