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Verordnung - Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände

Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist im gesamten Verwaltungsbezirk Güssing das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich) für jedermann verboten.

Verordnung - Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände
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Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes

Mit 04.04.2026 wird das gesamte Bundesgebiet mit der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes als „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest Risiko“ ausgewiesen.

Hier gelten verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen:

  • Strikte Trennung von Enten und Gänsen von anderen Geflügelarten

  • Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, z. B. durch Netze oder Überdachungen

  • Fütterung und Tränkung nur im Stall oder unter einem Unterstand

  • Keine Verwendung von Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist

  • Gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Ladeplätzen und Transportmitteln

Ziel ist es, die österreichischen Geflügelhaltungen vor Ausbruchsszenarien, wie sie aus anderen europäischen Staaten berichtet werden, zu schützen. Es wird dringend ersucht, die Biosicherheitsmaßnahmen strengstens einzuhalten, um die heimischen Bestände zu schützen.

Kundmachung - HPAI-Risikogebietes
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Verordnung - Vorkehrungen gegen Massenvermehrung des Borkenkäfers

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing vom 31.03.2026, betreffend Vorkehrungen gegen eine Massenvermehrung des Borkenkäfers im Verwaltungsbezirk Güssing.

Verordnung - Vorkehrungen gegen Massenvermehrung des Borkenkäfers
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Komunalinvestitionsgesetz 2023 - Bericht gemäß §3 Abs. 1 KIG 2023

KIG2023 - Erfüllung Berichtspflicht
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