Die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten beabsichtigt gemäß § 13 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 den Flächenwidmungsplan neu zu verordnen.
Alle Beilagen zur Kundmachung finden Sie hier:
https://cloud.cnc.gv.at/index.php/s/FFq5doLLSQCCEFG
Im Zuge der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes beabsichtigt die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten die Aufschließungsgebiete gemäß § 25 des Kärntner Raumordnungsgesetzes – K-ROG 2021, LGBl. Nr. 59/2021 idgF., neu zu verordnen.
Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten, mit welcher der Teilbebauungsplan „Gewerbegebiet Radweg“ verordnet wird.
Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten mit welcher der Kanalisationsbereich der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten festgelegt wird.
Gemäß Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten in seiner Sitzung am 13. April 2026 den Rechnungsabschluss 2025 beschlossen hat.