Ressourcen zu schonen, ist einer der wichtigsten Aspekte im Umweltschutz. Egal was wir kaufen, alles hatte einen langen Weg, bevor es überhaupt im Geschäft und schließlich bei uns zu Hause landet.
ℹ️ Information des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen
Gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur topographischen Landesaufnahme laut Vermessungsgesetz (VermG) führen Bedienstete des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) zwischen April und November 2026 im Gemeindegebiet Arbeiten zum Zwecke der flächenhaften Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) durch.
Im Zuge dieser Arbeiten zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages müssen Bedienstete des BEV mitunter private Wege (Feldwege, Forstwege u. dgl.) befahren.
Dies ist gesetzlich erlaubt, da Organe der Vermessungsbehörde zur Durchführung ihrer festgelegten Aufgaben gemäß Vermessungsgesetz jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, befahren dürfen („Legalservitut“).
Dieses Betretungs- bzw. Befahrungsrecht wird selbstverständlich mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeübt und darauf geachtet, Beeinträchtigungen der Ausübung von Rechten an den Grundstücken soweit wie möglich zu vermeiden.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie direkt beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.
Kontakt:
DI Bernhard Pammer, MA
geoinformation@bev.gv.at
+43 1 211 10 825215