Landtagswahl 2024
Sonntag, 24. November 2024, Wahlzeit: 07.00 bis 12.00 Uhr
Wer darf wählen:
Wahlberechtigt sind alle Landesbürgerinnen und Landesbürger, die
• spätestens am 24. November 2024 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben werden;
• am Stichtag (23. Sept. 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besessen haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind;
• am Stichtag (23. September 2024) in die Wählerevidenz einer steirischen Gemeinde eingetragen waren. Dies erfolgt bei einem Hauptwohnsitz in der Steiermark automatisch.
Die Wahllokale für die Wahlsprengel befinden sich:
Ortsteil Gleisdorf: in der Mittelschule Gleisdorf, Alois-Grogger-Gasse 12, im 1. Stock (Lift vorhanden)
Ortsteil Labuch: Gasthaus Leiner, Labuch 22
Ortsteil Urscha: Mehrzweckhalle Urscha, Urscha 90
Ortsteile Laßnitzthal, Hart: Gemeindezentrum Laßnitzthal, Laßnitzthal 5
Ortsteile Nitscha, Gamling: Gemeindezentrum Nitscha, Mehrzwecksaal, Nitscha 2
Ortsteile Kaltenbrunn, Arnwiesen: Gemeindezentrum Nitscha, Büro, Nitscha 2
Ortsteil Ungerdorf: Gemeindezentrum Ungerdorf, Ungerdorf 161
Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte
Seit wann kann die Wahlkarte beantragt werden bzw. ab wann ist diese erhältlich?
Seit dem Tag der Ausschreibung der Wahl kann die Wahlkarte in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, beantragt werden. Die Wahlkarten sowie die erforderlichen Beilagen werden den Gemeinden voraussichtlich ab der ersten November-Woche zur Verfügung stehen.
Begründung für die Ausstellung einer Wahlkarte:
Jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte muss eine Begründung (wie zB wegen Krankheit, Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten. Ebenso ist der Bedarf einer Wahlkarten-Schablone für blinde oder schwer behinderte Menschen bekanntzugeben.
Antragsfrist:
Mündlich (dh persönlich, aber nicht telefonisch) im Service-Center, Zimmer Nr. 4 und 5 bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr oder schriftlich bis spätestens Mittwoch, 20. November 2024 sowie unter www.meinewahlkarte.at, www.oesterreich.gv.at oder über die App Digitales Amt.
Antragsform:
Bei der persönlichen Antragstellung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (zB Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mitzubringen. Bei einer schriftlichen Antragstellung ist die Glaubhaftmachung der Identität erforderlich (zB durch Angabe der Passnummer, Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises). Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter, elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.
Mit einer Wahlkarte können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
Wahlkarte (nicht verschlossen, nicht verklebt):
• am Wahltag vor einer örtlichen Wahlbehörde in der Steiermark (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde)
• am Wahltag vor einer besonderen „fliegenden“ Wahlbehörde (nach einem entsprechenden Antrag)
Brief-Wahlkarte (verschlossen und verklebt):
• entweder sofort nach mündlicher (persönlicher) Beantragung der Wahlkarte vor Ort bei der zuständigen Gemeinde und gleichzeitiger Ausfolgung der Wahlkarte an den/die Gemeindebedienstete/n,
• durch Abgabe am Wahltag
- bei einem Wahllokal während der Öffnungszeiten (nur Brief-Wahlkarten aus dem eigenen Stimmbezirk) oder
- bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde bis 16.00 Uhr (nur Brief-Wahlkarten aus dem eigenen Stimmbezirk) oder
• durch Übermittlung per Post vom In- oder Ausland, wobei die Wahlkarte spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein muss.
Nähere Auskünfte erteilen Daniela Weigl und Astrid Groß, Service-Center, Meldeamt, Zimmer 4 und 5, Telefon: (03112) 2601-303 und -304.
Bitte bei der Wahl die Wählerverständigungskarte UND einen Lichtbildausweis mitbringen (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, etc.)!