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Neueste Beiträge der Gemeinde

Neue Regeln für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds

Seit 1. Mai 2026 gelten neue Regeln in der Straßenverkehrsordnung. Mit strengeren Sicherheitsvorgaben reagiert die Bundesregierung auf die steigende Zahl von Unfällen und schafft mehr Klarheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen.

Für die Fahrt mit E-Scootern gilt ab 1. Mai 2026

  • Helmpflicht für Personen unter 16 Jahren

  • Verpflichtende Ausrüstung mit Klingel und Blinker

  • Alkoholgrenze von 0,5 Promille

  • Mitnahme von Personen am E-Scooter ist nicht erlaubt

  • Taschen / Rücksäcke am Lenker oder Trittbrett sind verboten

Für die Fahrt mit E-Bikes gilt ab 1. Mai 2026

Helmpflicht für Personen unter 14 Jahren

Für die Fahrt mit E-Mopeds gilt ab 1. Oktober 2026

E-Mopeds sind keine Fahrräder mehr und dürfen daher nicht auf Radfahranlagen fahren.

Was ist ein E-Moped?

„E-Mopeds“ sind Fahrzeuge der Klasse L1e-B – also ein zweirädriges Kleinkraftrad – und werden nun rechtlich als Kraftfahrzeuge behandelt.

Zum einen handelt es sich dabei um rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge ohne Pedalantrieb, zum anderen sind davon Fahrzeugmodelle mit Pedalantrieb erfasst, die über einen Gasgriff oder Gashebel verfügen, den elektrischen Antrieb auch ohne Treten der Pedale aktiviert. Damit ist ihre Benutzung weiterhin zulässig, allerdings müssen sie ausnahmslos zugelassen beziehungsweise genehmigt werden.

  • Sie dürfen daher ausschließlich auf der Fahrbahn benutzt werden.

  • Weiters gilt für sie eine Führerschein-, Helm- und Kennzeichenpflicht.

Mehrspurige rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge (zum Beispiel „Seniorenmobile“) fallen nach wie vor unter die Definition des § 2 Absatz 1 Ziffer 22 lit. der StVO 1960 und gelten rechtlich als Fahrrad, sofern sie eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometer pro Stunde aufweisen (§ 1 Absatz 2a Kraftfahrgesetz (KFG)).

Erfüllt ein Fahrzeug diese Bedingungen nicht, gilt es nicht als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug.

stock.adobe.com

⚠️ Das Gemeindeamt ist geschlossen am:

Freitag, 15.05.2026

Schwarz-Weiß-Bild eines Schildes mit dem Wort 'Geschloss' in großen weißen Buchstaben auf einem grauen Hintergrund mit einem blauen Rand darunter.

Schildkröte gefunden

In der Nähe des Kirchenplatzes 5 wurde Anfang Mai eine Schildkröte gefunden.

Das Tier wurde ins Tierheim Linz (https://www.tierheim-linz.at/) gebracht. Dort kann es innerhalb eines Monats abgeholt werden.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Schildkröte zur Weitervermittlung freigegeben.

Eine Schildkröte mit einer Schale aus schwarzen und braunen Mustern ruht auf der Erde in einem Behälter. Der Behälter ist mit Erde gefüllt und hat eine Wasserschale.
Eine Schildkröte mit gemustertem Panzer sitzt auf dem Boden mit Erde und einem Teller in der Nähe. Ein grünes Blatt ist rechts.
Eine Schildkröte ruht in einem grauen Plastikbehälter neben einem Teller und etwas Salat.

Toll - vielen Dank an alle Spenderinnen und Spender!

Rotes Kreuz St. Florian-Logo
Rotes Kreuz St. Florian

🩸 Blutspendeaktion in Niederneukirchen – ein voller Erfolg! 🩸

Bei der Blutspendeaktion des Roten Kreuzes in Niederneukirchen konnten wir sensationelle 80 Spenderinnen und Spender begrüßen. ❤️

Besonders beeindruckend: Einige von euch waren bereits zum 30. Mal dabei und wurden dafür mit einem kleinen Geschenk geehrt. 🙌
Und auch der Nachwuchs lässt hoffen: 5 Erstspender haben sich entschlossen, zum ersten Mal Blut zu spenden – großartig!

Die Stimmung war durchgehend hervorragend, und alle Spenderinnen und Spender wurden bestens betreut – ein großes Dankeschön an Brigitte Unger und Thomas Lienhart für ihren Einsatz! 👏

👉 Blut spenden heißt Leben retten. Wenn du gesund bist und die Möglichkeit hast: Komm zur nächsten Aktion und werde Teil dieser wichtigen Gemeinschaft!

Die nächste Blutspendemöglichkeit ist am 25. und 26. Juni jeweils von 15:30 bis 20:30 Uhr in St. Florianin der Einsatzzentrale.

Anmeldung möglich unter:

https://termine.blut.at/termine?search_form%5Bradius%5D=0&search_form%5Bsearch_type%5D=location_search&search_form%5Bstate_id%5D=AT-4&search_form%5Bterm%5D=4490

Gruppe von lächelnden Menschen, einige mit Verbänden, sitzen auf Stühlen, einer steht in einem roten Jackett. Im Hintergrund ein Banner mit der Aufschrift 'Österreichisches Rotes Kreuz'. Holzboden.
Ein großer Raum mit Holzboden und weißen Wänden. Leute sitzen auf Stühlen und ruhen sich auf Betten aus. Medizinische Geräte stehen auf einem Tisch, und Banner hängen an der Wand.
Volksbegehren

Eintragungsverfahren Volksbegehren 15.-22.06.2026

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen:

  • GRATIS Verhütung

  • Karfreitags-Feiertag für Alle

  • Polizei - kritischer Personalmangel

  • Transparenz im Parlament

  • Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl

Eintragungszeitraum: Montag, 15. Juni bis einschließlich Montag, 22. Juni 2026

Weitere Informationen entnehmen Sie beigefügtem Schreiben:

Eintragungsverfahren_Volksbegehren_15.-22.06.2026
2 Seiten0,1 MB
Kundmachungen

Waldbrandschutzverordnung 2026

Waldbrandschutzverordnung 2026 BH LL
1 Seite0 MB

Erhebung Statistik Austria: Finanzielle Situation & Konsum

Im Auftrag der Österreichischen Nationalbank führt Statistik Austria ab Mai 2026 die europaweite Studie „Finanzielle Situation & Konsum“ durch.

Ziel dieser Studie ist es, ein umfassendes Bild über die finanzielle Lage der Haushalte in Österreich zu gewinnen. Dabei werden unter anderem folgende Themenbereiche erhoben:

  • Einkommen und Vermögen

  • Konsumgewohnheiten

  • Wohn- und Kreditkosten

  • Spar- und Anlageverhalten

  • Wirtschaftliche Belastungen im Alltag

Die gewonnenen Daten leisten einen wichtigen Beitrag für fundierte Entscheidungen in Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Forschung. Sie helfen beispielsweise dabei, Entwicklungen bei Wohnkosten oder finanziellen Belastungen besser zu verstehen und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.

Die Teilnahme ausgewählter Haushalte ist ein wesentlicher Baustein für den Erfolg dieser Studie. Alle erhobenen Daten werden selbstverständlich vertraulich und anonym behandelt.

Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihre Mitwirkung zur Qualität und Aussagekraft dieser wichtigen Untersuchung beitragen.

Für weitere Informationen steht Ihnen Statistik Austria gerne zur Verfügung:

Statistik Austria
Guglgasse 13 | 1110 Wien | www.statistik.at
presse@statistik.gv.at
+43 1 711 28-7777

Ein kleines Mädchen mit blonden Haaren hält ein grünes Smartphone und schaut auf den Bildschirm, möglicherweise konzentriert auf eine Nachricht.

Kinderunfallversicherung – Neues Angebot für Familien

Wir möchten Sie darüber informieren, dass im Rahmen der OÖ Familienkarte ab dem 1. April eine neue Kinderunfallversicherung der Oberösterreichische Versicherung in Kraft tritt.
Gemeinsam mit der Familienreferat des Landes Oberösterreich wurde eine maßgeschneiderte Lösung für Familien entwickelt: eine Kollektivunfallversicherung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag.
Diese Versicherung bietet gezielten Schutz bei Freizeit-, Schul- und später auch Berufsunfällen – also genau in jenen Bereichen, in denen die gesetzliche Sozialversicherung oft nicht ausreichend greift.
Ein besonderer Vorteil: Für Inhaberinnen und Inhaber der OÖ Familienkarte wird dieser Versicherungsschutz zu besonders günstigen Konditionen angeboten. Je nach gewähltem Leistungsumfang beträgt die jährliche Prämie lediglich 8, 15 oder 25 Euro pro Kind.

Nähere Informationen sowie Details zu den verschiedenen Tarifen finden Sie unter:

www.familienkarte.at
www.kind.mitversich.at

Diese Angebot ersetzt die bisherige Kinderunfallversicherung der OÖ Versicherung.

Das Logo zeigt das Wort 'FM' mit mehrfarbigen Buchstaben und 'illienkart' in schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund.
Sonstiges

Vermessungsarbeiten im Gemeindegebiet

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Imkerverein St. Marien - Niederneukirchen

Workshop "Die Honig- Hausapotheke"

Ipftal 29, 4491 Niederneukirchen, AUT

Tag des offenen Bienenstocks

Ipftal 29, 4491 Niederneukirchen, AUT
Ankündigung

Wir freuen uns, mit Schönau a. Königssee die erste Gemeinde in Deutschland zu haben, die auf unser smart vernetztes CITIES-Ökosystem setzt und sich für eine Gemeindewebsite von uns entschieden hat. Bereits 139 Städte und Gemeinden in ganz Österreich setzen ebenso auf eine ganzheitliche Lösung von CITIES. 🧡😊🎉

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Veranstaltung

Sichere dir deinen Platz beim nächsten Webinar!

Der Alltag ist voll, die To-do-Liste lang – da wird für Marketing oder Online-Präsenz oft keine Zeit genommen. Genau deshalb wird das Thema schnell nach hinten geschoben und aus „Mach ich später“ wird nicht selten „Mach ich gar nicht“. Damit dir das nicht passiert und deine Sichtbarkeit nicht unter Zeitmangel leidet, zeigen wir dir in diesem Webinar, wie du CITIES auch mit wenig Aufwand effektiv nutzen kannst. Du bekommst einfache Tipps und Tricks, die sich leicht in deinen Alltag integrieren lassen – für mehr Sichtbarkeit, ganz ohne zusätzlichen Stress.

Dienstag, 12.05.2026, 09:00 Uhr – Jetzt anmelden

Webinar-Poster zeigt 'CITIES mit wenig Zeit nutzen' auf hellem orangefarbenem Hintergrund. Unten links hält jemand ein oranges Telefon. Datum ist 12.05.2026, 09:00 Uhr. Jetzt anmelden.
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Niederneukirchen

Neue Regeln für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds

Seit 1. Mai 2026 gelten neue Regeln in der Straßenverkehrsordnung. Mit strengeren Sicherheitsvorgaben reagiert die Bundesregierung auf die steigende Zahl von Unfällen und schafft mehr Klarheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen.

Für die Fahrt mit E-Scootern gilt ab 1. Mai 2026

  • Helmpflicht für Personen unter 16 Jahren

  • Verpflichtende Ausrüstung mit Klingel und Blinker

  • Alkoholgrenze von 0,5 Promille

  • Mitnahme von Personen am E-Scooter ist nicht erlaubt

  • Taschen / Rücksäcke am Lenker oder Trittbrett sind verboten

Für die Fahrt mit E-Bikes gilt ab 1. Mai 2026

Helmpflicht für Personen unter 14 Jahren

Für die Fahrt mit E-Mopeds gilt ab 1. Oktober 2026

E-Mopeds sind keine Fahrräder mehr und dürfen daher nicht auf Radfahranlagen fahren.

Was ist ein E-Moped?

„E-Mopeds“ sind Fahrzeuge der Klasse L1e-B – also ein zweirädriges Kleinkraftrad – und werden nun rechtlich als Kraftfahrzeuge behandelt.

Zum einen handelt es sich dabei um rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge ohne Pedalantrieb, zum anderen sind davon Fahrzeugmodelle mit Pedalantrieb erfasst, die über einen Gasgriff oder Gashebel verfügen, den elektrischen Antrieb auch ohne Treten der Pedale aktiviert. Damit ist ihre Benutzung weiterhin zulässig, allerdings müssen sie ausnahmslos zugelassen beziehungsweise genehmigt werden.

  • Sie dürfen daher ausschließlich auf der Fahrbahn benutzt werden.

  • Weiters gilt für sie eine Führerschein-, Helm- und Kennzeichenpflicht.

Mehrspurige rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge (zum Beispiel „Seniorenmobile“) fallen nach wie vor unter die Definition des § 2 Absatz 1 Ziffer 22 lit. der StVO 1960 und gelten rechtlich als Fahrrad, sofern sie eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometer pro Stunde aufweisen (§ 1 Absatz 2a Kraftfahrgesetz (KFG)).

Erfüllt ein Fahrzeug diese Bedingungen nicht, gilt es nicht als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug.

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⚠️ Das Gemeindeamt ist geschlossen am:

Freitag, 15.05.2026

Schwarz-Weiß-Bild eines Schildes mit dem Wort 'Geschloss' in großen weißen Buchstaben auf einem grauen Hintergrund mit einem blauen Rand darunter.

Schildkröte gefunden

In der Nähe des Kirchenplatzes 5 wurde Anfang Mai eine Schildkröte gefunden.

Das Tier wurde ins Tierheim Linz (https://www.tierheim-linz.at/) gebracht. Dort kann es innerhalb eines Monats abgeholt werden.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Schildkröte zur Weitervermittlung freigegeben.

Eine Schildkröte mit einer Schale aus schwarzen und braunen Mustern ruht auf der Erde in einem Behälter. Der Behälter ist mit Erde gefüllt und hat eine Wasserschale.
Eine Schildkröte mit gemustertem Panzer sitzt auf dem Boden mit Erde und einem Teller in der Nähe. Ein grünes Blatt ist rechts.
Eine Schildkröte ruht in einem grauen Plastikbehälter neben einem Teller und etwas Salat.