Absolutes Feuerverbot im Freien
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr großen Flur- und Waldbrandgefahr wird auf ein absolutes Feuerverbot im Freien hingewiesen.
Verboten sind insbesondere:
• das Entfachen von Feuer im Freien
• die Benutzung von öffentlichen und privaten Feuerstellen
• das Wegwerfen von Raucherwaren oder Streichhölzern
• Rauchen im Wald
• Kerzen im Freien
• Feuerwerk
Auch bei gewerblichen Arbeiten und Bauarbeiten ist besondere Vorsicht geboten, insbesondere wenn Funkenflug entstehen kann.
Kurze Regenschauer oder einzelne Gewitter reichen nicht aus, um die Trockenheit zu entschärfen. Eine Entspannung ist erst nach intensiven und länger anhaltenden Niederschlägen zu erwarten.
Wir bitten die Bevölkerung dringend, dieses Verbot ernst zu nehmen und konsequent einzuhalten. Bereits eine kleine Unachtsamkeit kann bei dieser Trockenheit zu einem Brand führen.
Die Missachtung des Feuerverbotes wird zur Anzeige gebracht und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.