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Neueste Beiträge der Gemeinde

Eine verschneite Straße in einem Wald mit kahlen Bäumen und einigen Fußabdrücken im Schnee. Die Straße ist leer.
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Friedberg
Plakat für Gaby Schwarz, Bezirkshauptfrau von Hartberg-Fürstenfeld. Sie lächelt mit kurzen blonden Haaren. Die Veranstaltung ist am Mittwoch, 26. November 2025.
Eine Gruppe von Frauen in Trainingskleidung posiert für ein Foto in einer Turnhalle mit einem Basketballkorb im Hintergrund. Ein Mann lächelt davor.
Das Bild enthält eine Tabelle mit Spalten für Ansprechpartner, Tag, Zeit, Ort und Kontaktnummer. Die Ansprechpartnerin ist Gerlinde Piebel, der Tag ist Dienstag, die Zeit ist von 19:00 bis 20:00, der Ort ist Turnsaal Volksschule und die Kontaktnummer ist 0664.
Tabelle mit Ansprechpartnern, Tagen, Zeiten und Orten für verschiedene Aktivitäten. Isabella Poschis verfügbar am Montag von 08:00 bis 09:30 im Turnsaal Volksschule.
Das Bild bewirbt kostenlose Beratung für Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter (15-65) und deren Angehörige zu verschiedenen Themen wie Barrierefreiheit, Förderungen und Mobilität. Kontaktdaten sind angegeben.

Sprechstunde Notarin Mag. Maria Muhr

Dorfstraße 7, 8244 Schäffern, AUT
Veranstaltung von
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Schäffern
Plakat für eine Veranstaltung im Veranstaltungszentrum Pinggau am 24. November 2025. Themen sind Biomasse-Heizsysteme, Solarthermieanlagen, Photovoltaikanlagen und Gebäudesanierung. Die Veranstaltung wird von Regionalenergie Steiermark unterstützt.
Plakat für eine Teilzeitstelle als Kinderbetreuer/in im Kindergarten in Schaffern, Deutschland, ab Jänner 2026. Bewerbungen bitte direkt bei der Personalagentur arcus Personalmanagement GmbH.
Die Gemeinde Schäffern, Österreich, bittet um zuverlässige Übermittlung der Wasserzählerstände bis spätestens Freitag, den 24.10.2025. Kontaktmöglichkeit per Telefon unter 03339/7070 oder per E-Mail an gde@schaeffern.gv.at. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Das Dokument beschreibt Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark für die Heizperiode 2025/2026. Ziel ist es, durchschnittliche Heizkosten in der Steiermark finanziell zu unterstützen. Der Antragszeitraum beginnt am 16. Oktober 2025. Der Zuschuss gilt für berechtigte Haushalte in bestimmten Gemeinden, Dienstleistungszentren und Dienstleistungsgebieten. Das Dokument erläutert auch die Berechnung und Höhe des Zuschusses.
Der monatliche Nettoeinkommensbetrag wird durch Multiplikation der Steuergrundlage mit 365 und Division durch 12 berechnet. Haushalte für jedes im Haushalt lebende Kind. Die Einkommensgrenzen gelten auch für diejenige Person, die für die Betreuung verantwortlich ist, unabhängig vom Empfänger.