🦮 Hundehalter aufgepasst! 🦮
Mit 01. Juni 2025 endet die Übergangsfrist der Gesetzesänderung des NÖ Hundehaltegesetz.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen daher Bestätigungen über die Haftpflichtversicherung auch für Hunde, die bereits vor dem 01. Juni 2023 gehalten wurden, nachgereicht werden.
Hier ein aktueller Überblick, über die Änderungen:
Obergrenze: Seit 01. Juni 2023 dürfen nur mehr maximal fünf Hunde pro Haushalt gehalten werden.
Versicherungspflicht für alle Hunde: Bisher galt eine Versicherungspflicht nur für sogenannte Listenhunde. Seit 01. Juni 2023 ist für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung verpflichtend. Pro Hund ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von EUR 725.000,- abzuschließen.
Sachkundeausweis für alle Hunde: Seit 01. Juni 2023 benötigt man für jeden Hund einen Sachkundeausweis (“Hundeführerschein”)
Dieser beinhaltet:
Die Absolvierung einer einstündigen Information durch einen Tierarzt zu den Themen Gesundheit sowie zu den Auswirkungen von Krankheiten auf das Sozialverhalten von Hunden.
Die Absolvierung einer zweistündigen Schulung bei einem Experten zu den Themen Mensch-Hund-Beziehung, Lern- und Stressverhalten von Hunden, Sprache des Hundes sowie Angst- und Aggressionsverhalten/-vermeidung.
Der Sachkundeausweis muss, spätestens sechs Monate nach Anschaffung des Hundes am Gemeindeamt vorgelegt werden. Handelt es sich um einen jungen Hund, ist er innerhalb des ersten Lebensjahres des Hundes vorzulegen. Für “Listenhunde” gemäß § 2 und § 3 ist eine erweiterte Sachkunde gemäß Abs. 6 zu absolvieren.
Meldung am Gemeindeamt: Das Halten von Hunden ist grundsätzlich vom Hundehalter unverzüglich bei der Gemeinde zu melden. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:
Name/Hauptwohnsitz des Hundehalters
Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
Name und Anschrift jener Person/Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
Nachweis der erforderlichen Sachkunde
Nachweis einer Haftpflichtversicherung