Informationen zur Schneeräumung in unserer Gemeinde ❄️
Damit alle sicher unterwegs sind, bitten wir unsere Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der folgenden Hinweise:
🚜 Schneeräumung durch Gemeinde & Dienstleister
Die Schneeräumung erfolgt je nach Wetterlage und Notwendigkeit durch ein extern beauftragtes Dienstleistungsunternehmen sowie durch die Mitarbeiter der Gemeinde.
🏡 Anrainerpflichten – bitte beachten!
Gemäß § 93 der Straßenverkehrsordnung 1960 sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet verpflichtet, Gehsteige entlang ihrer Grundstücke täglich von 06:00 bis 20:00 Uhr
⚠️ Wichtig zu wissen
Auch wenn die Gemeinde oder ein beauftragtes Unternehmen Gehsteige freiwillig miträumt, bleibt die Räum- und Streupflicht der Anrainer weiterhin bestehen. Eine rechtliche Verpflichtung der Gemeinde ist ausgeschlossen (§ 863 ABGB).
🚫 Schnee nicht auf Straßen schieben
Der geräumte Schnee darf nicht auf öffentliche Straßen oder Gehwege geschoben werden, da dies den Verkehr behindert und zusätzliche Gefahren verursacht.
🙏 Vielen Dank für eure Mithilfe
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alle sicher unterwegs sind – ob zu Fuß oder mit dem Fahrzeug.