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Latest posts of the Municipality

Pflicht zum Heckenschnitt 🌿✂️🪚

Aktuell gehen im Gemeindeamt vermehrt Hinweise und Beschwerden über Hecken, Sträucher und Bäume ein, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Überhängender Bewuchs kann die Sicherheit von Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuglenker beeinträchtigen und insbesondere an unübersichtlichen Stellen zu Gefahrenquellen werden.

Damit Gehsteige, Radwege und Fahrbahnen sicher und uneingeschränkt genutzt werden können, seid ihr als Grundstückseigentümer verpflichtet, Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig zurückzuschneiden.

Richtig zurückschneiden
Gemäß § 91 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Pflanzen bis an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Die Grundstücksgrenze bildet dabei die Schnittgrenze. Sämtliches Grün oder Geäst, das in den Gehsteig-, Radweg- oder Straßenbereich hineinragt, ist zu entfernen.

Bitte beachtet, dass ihr für Schäden oder Unfälle, die durch mangelnden Rückschnitt von Pflanzen verursacht werden, haftbar gemacht werden könnt.

Besonders wichtig ist, dass die Sicht auf den Straßenverlauf – etwa in Kurvenbereichen, bei Kreuzungen oder Einfahrten – nicht durch Äste, Laub oder Sträucher eingeschränkt wird. Ebenso müssen Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungen und sonstige Verkehrseinrichtungen jederzeit gut sichtbar und frei zugänglich bleiben.

Durch regelmäßigen Rückschnitt können potenzielle Gefahrenstellen vermieden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden.

Auf einen Blick

  • Die Grundstücksgrenze ist die Schnittgrenze.

  • Gehsteige, Bankette und Fahrbahnränder sind bis zu einer Höhe von mindestens 2,5 Metern freizuhalten.

  • Über Fahrbahnen ist eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,5 Metern sicherzustellen.

  • Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungen und sonstige Verkehrseinrichtungen müssen frei sichtbar bleiben.

  • Bei Neupflanzungen sollte auf ausreichend Abstand zum öffentlichen Verkehrsraum geachtet werden.

Vielen Dank für eure Mithilfe und euren Beitrag zu einem sicheren und gepflegten Ortsbild.

An illustration showing the minimum distance required from hedges and shrubs to maintain visibility. It highlights a woman, child, truck, car, and streetlight, with measurements and icons for proper hedge trimming, road signs, and environmental tips. It promotes safe sightlines and urges everyone to participate.
Poster for a cycling tour to green areas in Vorderland. Owners of green spaces will report why they decided to greenify and their experiences. The practice examples will show that greenification is feasible even on one's own property. Date: June 9th, 18:10. Meeting point: Bahnhof Rankweil.

Wanderbus 497 startet am 1. Juni in die Sommersaison 🚍⛰️

Der Wanderbus 497 bringt Wanderfreunde und Naturliebhaber wieder täglich bequem von Laterns über das Furkajoch bis nach Damüls – ideal für abwechslungsreiche Touren in der Bergwelt.

⚠️ Wichtig: Die Fahrten sind nur bei geöffneter Passstraße über das Furkajoch (L51) möglich, da insbesondere zu Saisonbeginn noch winterliche Straßenverhältnisse auftreten können.

📅 Täglich bis 31. Oktober
ℹ️ Fahrplan & Infos: vmobil.at/landbus-or

An advertisement for the Wanderbus Linie 497 bus line, traveling from Rankweil over Laterns to Damüls, featuring a pink background and green shapes.
The poster features a boy from the USA named Peter who enjoys adventure, sports, and mountains. He likes outdoor activities, ball sports, and playing guitar. He is looking for a non-smoking family for the 2026/27 school year.
Poster seeking a host family for Ema, a 15-year-old from Slovakia. Ema is creative, active, and enjoys drawing, painting, and sports. She hopes to continue playing the French horn in exchange.
An image displays an advertisement for a host family search. Hugo, a 17-year-old from Latvia, enjoys sports, skiing, and volunteering. He is active in a debate club and loves dogs.

Freiwilligentag 2026

Frödischweg 5, 6835 Zwischenwasser, AUT

Lachende Gesichter beim Vatertagsfest 🎉

Gestern hatten wir die Möglichkeit das Vatertagsfest im Kindergarten zu feiern. Die Kinder begeisterten mit einem vorgetragenen Gedicht und Lied ihre Papas. Clown Paul Pümpel brachte mit seinen Späßen Groß und Klein zum Lachen und sorgte für jede Menge Stimmung. Bei selbstgebackenen Pizzaschnecken ließen wir das gelungene Fest ausklingen.

Vielen Dank an alle Papas, die mit uns gefeiert und dieses Fest so besonders gemacht haben! 😊

A man entertains a group of children sitting in a circle on blue cushions in a room with white walls and drawings on them.

Pflicht zum Heckenschnitt 🌿✂️🪚

Aktuell gehen im Gemeindeamt vermehrt Hinweise und Beschwerden über Hecken, Sträucher und Bäume ein, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Überhängender Bewuchs kann die Sicherheit von Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuglenker beeinträchtigen und insbesondere an unübersichtlichen Stellen zu Gefahrenquellen werden.

Damit Gehsteige, Radwege und Fahrbahnen sicher und uneingeschränkt genutzt werden können, seid ihr als Grundstückseigentümer verpflichtet, Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig zurückzuschneiden.

Richtig zurückschneiden
Gemäß § 91 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Pflanzen bis an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Die Grundstücksgrenze bildet dabei die Schnittgrenze. Sämtliches Grün oder Geäst, das in den Gehsteig-, Radweg- oder Straßenbereich hineinragt, ist zu entfernen.

Bitte beachtet, dass ihr für Schäden oder Unfälle, die durch mangelnden Rückschnitt von Pflanzen verursacht werden, haftbar gemacht werden könnt.

Besonders wichtig ist, dass die Sicht auf den Straßenverlauf – etwa in Kurvenbereichen, bei Kreuzungen oder Einfahrten – nicht durch Äste, Laub oder Sträucher eingeschränkt wird. Ebenso müssen Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungen und sonstige Verkehrseinrichtungen jederzeit gut sichtbar und frei zugänglich bleiben.

Durch regelmäßigen Rückschnitt können potenzielle Gefahrenstellen vermieden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden.

Auf einen Blick

  • Die Grundstücksgrenze ist die Schnittgrenze.

  • Gehsteige, Bankette und Fahrbahnränder sind bis zu einer Höhe von mindestens 2,5 Metern freizuhalten.

  • Über Fahrbahnen ist eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,5 Metern sicherzustellen.

  • Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungen und sonstige Verkehrseinrichtungen müssen frei sichtbar bleiben.

  • Bei Neupflanzungen sollte auf ausreichend Abstand zum öffentlichen Verkehrsraum geachtet werden.

Vielen Dank für eure Mithilfe und euren Beitrag zu einem sicheren und gepflegten Ortsbild.

An illustration showing the minimum distance required from hedges and shrubs to maintain visibility. It highlights a woman, child, truck, car, and streetlight, with measurements and icons for proper hedge trimming, road signs, and environmental tips. It promotes safe sightlines and urges everyone to participate.

Dank- und Abschiedsgottesdienst für Pfarrmoderator Mathias Bitsche

Muntlix, Zwischenwasser, Feldkirch, Vorarlberg, AUT
Education & Training

Neues Webinar! Sei dabei und lerne mehr über deine digitale Präsenz auf CITIES.

Online sichtbar zu sein ist heute entscheidend – doch viele wissen nicht so recht, worauf es dabei ankommt oder wie sie richtig starten sollen. Genau hier setzt dieses Webinar an.

Wir zeigen dir, warum digitale Präsenz so wichtig ist, worauf du achten solltest und welche Möglichkeiten dir CITIES dafür bietet. Du lernst die wichtigsten Basics kennen und erfährst, welche typischen Fehler du vermeiden kannst. So bekommst du einen klaren, einfachen Einstieg – und weißt genau, wie du Schritt für Schritt auf CITIES sichtbar wirst.

Dienstag, 16.06.2026, 09:00 Uhr – Jetzt anmelden

Webinar about your digital presence on CITIES. Tuesday, June 16, 2026, 09:00 AM. Register now.

Zum 2. Mal stellte die Zeitpolster-Gruppe Vorderland am 5. Juni das Vereinskonzept auf dem Monatsmarkt in Klaus (Vorarlberg) vor. Einige Interessenten hatten zwar schon von dieser sozialen Organisation mit Hauptsitz in Dornbirn gehört, aber keine konkreten Vorstellungen darüber, was die in einer Zeitpolster-Gruppe aktiv Mitwirkenden tatsächlich leisten. Während der Informationsgespräche entstanden daher in einigen Fällen ernsthafte Überlegungen, zum einen, selbst Helfer zu werden und zum anderen -wegen eines Krankheitsfalles in der Familie- eine Anfrage wegen Unterstützung zu stellen. Das ist genau das, worum es bei Zeitpolster geht: Zeitpolster bringt Menschen, die andere unterstützen wollen, mit jenen, die dringend Hilfe benötigen, zusammen.
Jeder, der sich bei Zeitpolster als Helfer engagiert, bekommt die geleisteten Stunden gutgeschrieben und kann sie im Bedarfsfall später für die eigene Betreuung einlösen. Auch so funktioniert Vorsorge und zwar auf eine kluge und das gesellschaftliche Miteinander fördernde Weise. Weiteres auf www.Zeitpolster.com.

Several people are outside, reading brochures and enjoying drinks. A man and a woman are reading brochures together. Another man is reading a brochure while holding a glass of wine.

Speziell für pflegende Angehörige, freiwillige und betreuende Helfende sowie Freiwilligenkoordinatoren wurden kostenlose online-Kurse entwickelt. Um dieses weiterbildende Angebot „Learn to Care“ bekannter zu machen, führte der Sozialverein Zeitpolster am 28. Mai in Feldkirch eine Infoveranstaltung durch.
Die Teilnehmerinnen kamen aus verschiedenen Organisationen: Caritas Freiwilligenarbeit, MoHi-Einsatzleitung, Connexia, Verein der pflegenden Angehörigen.
Mittlerweile umfasst dieses Service-Programm, an dem Zeitpolster initiativ und umsetzend mitgewirkt hat, 100 Kurse. Der Basiskurs ist für alle Interessierten gleichermaßen geeignet. Speziell für pflegende Angehörige gibt es Aufbau-Kurse mit Anleitungen zu Themen wie Trauer, Demenz, Gewalt, Einsamkeit, Burn out, Kommunikation, Selbstwirksamkeit und Achtsamkeit etc.
Fazit: Wirksame Übungen in schwierigen Situationen nutzen zu können, kann sehr hilfreich sein. Damit ist man im Bedarfsfall gut vorbereitet.
Weitere Veranstaltungen dieser Art sind geplant.
Näheres auf www.learn-to-care.eu