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Beschreibung
FISCHEREIVERORDNUNG Der Fischereiausschuss möchte Sie im Interesse einer geordneten Fischerei bitten, die nach angeführten Bedingungen genau einzuhalten: „Das Fischen ohne gültige Fischerkarte ist nicht gestattet“! 1. Nach dem Erwerb der Fischerkarte direkt am Ziegelteich beim Fischereiaufseher oder in der Marktgemeinde Burgau, können Sie ihrem Hobby vom 01. April bis 30. November jeden Jahres unter Einhaltung der unten angeführten Schonzeit nachgehen. Die Fischerkarte gilt nur für die in der Karte angeführten Personen, und nur für den angegebenen ununterbrochenen Zeitraum. 2. Schonhakenpflicht 3. Das Fischen ist vom Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet 4. Nachtfischen nach Absprache möglich 5. Nur der Besitzer der Fischerkarte ist berechtigt, mit zwei Ruten und zwei Ködern an einem Platz (Standort) zu fischen. 6. Jeder Tages- und Jahreskartenfischer (Erwachsener) ist berechtigt 1 Kind bis 10 Jahre zum Fischen mit einer Angelrute mitzunehmen. “Erwachsene haften für die Kinder“ 7. Das Vorfüttern und Fischen mit Futterspiralen ist untersagt 8. Um die Fangliste genau zu führen, muss nach Verlassen des Teiches jeder Fischer seinen Fang, den er mit nach Hause nehmen will, in die Fangliste (erhalten sie bei Erwerb der Fischerkarte) eintragen und dann die Liste anschließend in den vorgesehenen Briefkasten vor der Hütte einwerfen. Die Fischaufseher sind berechtigt, die Fangliste und die gefangenen Fische zu kontrollieren. Das angegebene Mindestmaß muss unbedingt eingehalten werden, untermassige Fische müssen umgehend in den Teich zurückgesetzt werden. 9. Gefangene Fische dürfen nicht im Wasser ausgenommen werden. 10. Im Setzkescher dürfen sich max. 1 Friedfisch oder 1 Raubfisch befinden. 11. Das Fischen mit Lebendködern ist verboten. 12. Eine Abhakmatte ist beim Fischen mitzunehmen 13. Tagesfischer sind berechtigt „t ä g l i c h“ 1 Friedfisch (Karpfen ab 35 cm oder Schleien ab 25 cm) o d e r 1 Raubfisch ( Hecht ab 60 cm oder Zander ab 50 cm) mitzunehmen. Das Mitnehmen von Zuchtkarpfen oder Amurkarpfen über 5 kg ist nicht gestattet. Jahreskartenfischer sind berechtigt „w ö c h e n t l i c h“ 2 Friedfische (Karpfen ab 35 cm oder Schleien ab 25 cm) 2 Raubfische (Hecht ab 60 cm oder Zander ab 50 cm) mitzunehmen (pro Tag dürfen jedoch nur 1 Friedfisch und 1 Raubfisch mitgenommen werden. Das Mitnehmen von Zuchtkarpfen oder Amurkarpfen über 5 kg ist nicht gestattet 14. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen wird nach Ermahnung die Fischerkarte entzogen. Eine weitere Missachtung der Vorschriften hat ein ständiges Fischverbot zur Folge. 15. Beim Verlassen des Standplatzes ist dieser von Müll und Unrat zu säubern. Der Müll ist in die eigens dafür aufgestellten Mülltonnen zu entsorgen. 16. Der Fischereiausschuss kann einmal pro Jahr ein Abfischen durchführen. An diesen Tagen ist das Fischen nicht möglich. 17. Das Fischen mit Boilies ist nicht gestattet Schonzeitentabelle: Zander: 1. März bis 31. Mai Hecht: 1. Jänner bis 31. Mai Fangverbot: Karpfen und Schleie vom 20. Oktober bis 30. November Im Interesse ihrer Fischerkollegen, sowie der Fischzucht im Besonderen, darf ihr Verständnis für diese Verordnung erwartet werden. P E T R I H E I L ! PREISE 2021 Tageskarte Erwachsene € 16,00 Jugendtageskarte € 11,00 (hier darfst du 1 Friedfisch (Karpfen ab 35 cm oder 1 Schleien ab 25 cm) und 1 Raubfisch (Hecht ab 60 cm oder 1 Zander ab 50 cm) mitnehmen. Jahreskarte Erwachsene € 210,00 Jahreskarte Jugend ab 16 Jahre € 110,00 ….Karten sind im Gemeindeamt oder bei den Fischereiaufsehern direkt am Teich erhältlich…