ℍ𝕦𝕟𝕕𝕖 𝔸𝕟- 𝕓𝕫𝕨. 𝔸𝕓𝕞𝕖𝕝𝕕𝕦𝕟𝕘
Die Gemeinde Mörbisch am See ist nach § 7 des Hundeabgabegesetzes verpflichtet, alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde in einem Hundestandverzeichnis zu vermerken.
Nach § 6 ist es Ihre Aufgabe als Hundehalter, bei Erwerb eines Hundes und beim Behalten eines zugelaufenen Hundes, dies dem Gemeindeamt binnen 2 Wochen anzuzeigen. Dasselbe gilt, wenn ein Hund das Alter von 6 Wochen erreicht hat.
Nach § 8 ist jeder Grundstückseigentümer oder dessen Stellvertreter verpflichtet, dem Bürgermeister oder dem von ihm Beauftragten, auf Befragen über die auf seinem Grundstück gehaltenen Hunde und deren Halter wahrheitsgemäß Auskunft zu geben.
Ebenso muss binnen 2 Wochen jeder Hund, der nicht mehr gehalten wird, beim Gemeindeamt abgemeldet werden.
Die dazugehörigen Formulare sind im Gemeindeamt erhältlich oder online über unsere Homepage durchzuführen https://moerbisch.gv.at/online-formulare