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Neueste Beiträge der Marktgemeinde

Hallo Nachbar, 🧡-lich willkommen!

Ab sofort ist Hochwolkersdorf auch bei CITIES! Gleich verbinden und keine Neuigkeiten aus der Region verpassen.

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⛔Komplette Straßensperre in Rosenbrunn 24.02.-25.02.2025⛔

Im Zeitraum von 24.02.2025 – 25.02.2025 von 07:00 - 17:00 Uhr findet eine komplette Straßensperre in Rosenbrunn statt.

Wir bitten um Euer Verständnis!

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Blutspenden

Hauptstraße 14, 2833 Bromberg, AUT
Veranstaltung von
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Bromberg
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Wintersporttag

Mönichkirchen, Neunkirchen, Niederösterreich, AUT
Veranstaltung von
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Gesunde Gemeinde Bromberg

🎄🎁🎄🎁🎄🎁🎄🎁🎄🎁🎄🎁🎄🎁🎄

Der Bürgermeister, der Gemeinderat sowie die Bediensteten der Marktgemeinde Bromberg wünschen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Am 28.11.2024 entfällt die Sprechstunde der Pflegekoordinatorin. 

Am 27.12.2024 findet die nächste Sprechstunde wieder von 17:30 - 18:30Uhr am Gemeindeamt Bromberg statt.  

Kontakt

Pflegekoordination ein Service der Marktgemeinde Bromberg
Gruber Verena
Markt 2
2833 Bromberg
Telefon +43 676 846243102
E-Mail: pflege@bromberg.at

❗️📢 GEFLÜGELPEST - Festlegung HPAI-Risikogebiet

Die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle hat die Vogelgesundheitsverordnung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes verlautbart. Mit dieser Kundmachung werden die Gebiete unter Punkt A mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko und unter Punkt B Gebiete mit stark erhöhtem Risiko festgelegt, die von der Behörde durch Anschlag an der Amtstafel der betroffenen Gemeinden bekanntzumachen sind.

Ad Punkt A: Pflichten der Tierhalter:

  • In HPAI-Risikogebieten, die als Gebiete mit erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, sind Vögel in Haltungen zu halten, bei denen sichergestellt ist, dass

    1. Enten und Gänse so von anderen Vögeln getrennt gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist, und

    2. dafür gesorgt ist, dass

    a. das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder

    b. die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder Wasser, das für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bestimmt ist, in Berührung kommt und die Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgezäunt sind.

  • Die Tränkung der Tiere in Betrieben darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem wild lebende Vögel Zugang haben, erfolgen. Brieftauben dürfen jedenfalls in der Umgebung der Schläge zu Übungs- und Trainingszwecken aufgelassen werden, vorausgesetzt, die Tiere werden im Schlag gefüttert und getränkt.

  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.

Meldepflicht

  • Über die Meldepflicht gemäß § 36 TGG 2024 hinausgehend, haben Unternehmer und Heimtierhalter, die Vögel in den HPAI-Risikogebieten halten, jedenfalls folgen de Anzeichen der Behörde zu melden:

    1. Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20% oder

    2. Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage oder

    3. Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche.

Meldepflicht für Veranstaltungen mit Vögeln

  • Die Abhaltung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten, Tierbörsen und sonstigen Veranstaltungen, bei denen Vögel ausgestellt, getauscht, gehandelt oder vorgeführt werden, sowie von Vogelflugwettbewerben unterliegt der amtstierärztlichen Überwachung. Derartige Veranstaltungen sind bei der Behörde mindestens eine Woche vor ihrer Abhaltung unter Angabe von Zeit und Ort der Veranstaltung sowie Zahl und Art der verwendeten Vögel anzuzeigen.

  • Die Anzeige kann auch bei jener Behörde eingebracht werden, die nach den Vorschriften über das Veranstaltungsrecht zur Entgegennahme von Meldungen für die jeweilige Veranstaltung zuständig ist. Diese Behörde hat die Anzeige sodann an die für die Veranstaltung örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiterzuleiten.

  • Die Behörde kann in HPAI-Risikogebieten, die als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation Veranstaltungen gemäß durch Bescheid untersagen oder nur unter Vorschreibung bestimmter Auflagen und Bedingungen zulassen.

Ad Punkt B: Pflichten der Tierhalter:

In HPAI-Risikogebieten, die als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, sind gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu wildlebenden Vögeln und deren Kot bestmöglich hintangehalten wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist.

Ausnahmen:

1. in denen weniger als 50 Vögel oder ausschließlich Heimtiere gehalten werden oder es sich um zoologische Gärten, Zirkusse oder Versuchslaboratorien handelt,

2. in denen sichergestellt ist, dass Enten und Gänse so von anderen Vögeln getrennt gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist, und

3. dafür gesorgt ist, dass

a. das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder

b. die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder Wasser, das für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bestimmt ist, in Berührung kommt und die Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgezäunt sind.

Grundsätzlich sollte auf die jeweils aktuellen Informationen des Landes (Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) - Land Niederösterreich) und des Bundes (Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) - KVG) Bedacht genommen werden.


VGV, Fassung vom 21.11.2024
AVN_20241118_AVN_2024_11e_1
AVN_20241118_AVN_2024_11e_0

Liebe Brombergerinnen, liebe Bromberger!

Aufgrund des Landesfeiertages ist das Gemeindeamt am Freitag, 15. November 2024 geschossen.🚫

Ab Montag sind wir wieder wie gewohnt für Sie da!

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Der Elternverein der Volksschule Bromberg bedankt sich sehr herzlich bei Vbgm. Renate Buchegger für die Spende des FAIRTRADE-Kaffees für den Ausschank beim Kindersachen-Flohmarkt! ☕️🙏☕️

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„Lei lei“, „Schnäck Schnäck - Ruck Ruck“ oder „Maschgra Maschgra Ro“ – die Narrenrufe in Österreich sind sehr abwechslungsreich. 😀 So abwechslungsreich wie die zahlreichen Veranstaltungen, die es über das Jahr gibt! 

Ob die bevorstehende Faschingsfeier, Firmenmessen, Workshops, Lehrlingstage, Vereinsfeiern, Sommerfest, Konzerte, Kabaretts oder das Laternenfest – im Veranstaltungskalender deiner Gemeinde siehst du, was das ganze Jahr über los ist. 🗓️🥳💃🏼

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+++ Brandalarm in Oberschlatten +++

Am 19. Februar 2025 wurden wir um 07:26 Uhr gemeinsam mit den Feuerwehren Schlag und Bromberg alarmiert. Grund für den Einsatz war die Auslösung einer Brandmeldeanlage in einem Sägewerk.

Glücklicherweise stellte sich vor Ort heraus, dass es sich um einen Fehlalarm handelte, der während Reinigungsarbeiten an der Anlage entstanden war.

Nach einer gründlichen Kontrolle und Rücksprache mit dem Betreiber konnten wir rasch wieder einrücken.
Ein Dank gilt allen Kameradinnen und Kameraden für die schnelle und professionelle Einsatzbereitschaft!

www.ff-oberschlatten.at

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Sport & Freizeit

Wir eröffnen den Bauernball

Am Samstag, 15.2. durften unsere Kinder bei der Eröffnung des Bauernballs im VAZ Pitten eintanzen.

Gelungene Tänze brachten den Kindern viel Lob und Applaus. Zum Abschluss durften auch die Gäste beim "Mader" ihr Können zeigen.

Danke für die Einladung und die Verpflegung unserer Kinder. Es hat grossen Spass gemacht. Wir kommen gerne wieder.

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Vielen Dank für ein gelungenes Gschnas! An unsere kreativen Besucher für die tollen Kostüme und die gute Stimmung, an Die Obersteirer für die musikalischen Highlights und an die Familie Oberger für die Räumlichkeiten und die hervorragende Bewirtung. Besonderen Dank an die Bauernmarktaussteller, die Preise gespendet haben. Und nicht zuletzt ein Dankeschön an alle freiwilligen Helferinnen und Helfer, die dieses Fest möglich gemacht haben!

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Los geht‘s! Kommt mitmachen!

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Gschnas

Schlattental, Bromberg, Wiener Neustadt, Niederösterreich, AUT
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Dorferneuerung Bromberg
Amtliche Mitteilung
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Bromberg

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Ankündigung
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CITIES

Schon erkannt? 👀
Bei CITIES gibt es neben der CITIES-App auch Websites für Gemeinden. Das Besondere daran: Es ist keine herkömmliche Website, sondern eine smarte Lösung, die direkt mit der CITIES-App vernetzt ist. Das bedeutet, du findest auf beiden Oberflächen immer die aktuellsten Infos.

Bereits über 50 Gemeinden haben eine CITIES-Website.

Es kann also gut sein, dass deine Gemeinde eine davon ist ☺️

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Veranstaltung
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Preisschnapsen der Freiwilligen Feuerwehr Schlag

2833, Bromberg, Schlag, Bromberg, Wiener Neustadt(Land), Niederösterreich, AUT
Veranstaltung von
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Freiwillige Feuerwehr Schlag