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Neueste Beiträge der Marktgemeinde

❗️📢 GEFLÜGELPEST - Festlegung HPAI-Risikogebiet

Die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle hat die Vogelgesundheitsverordnung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes verlautbart. Mit dieser Kundmachung werden die Gebiete unter Punkt A mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko und unter Punkt B Gebiete mit stark erhöhtem Risiko festgelegt, die von der Behörde durch Anschlag an der Amtstafel der betroffenen Gemeinden bekanntzumachen sind.

Ad Punkt A: Pflichten der Tierhalter:

  • In HPAI-Risikogebieten, die als Gebiete mit erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, sind Vögel in Haltungen zu halten, bei denen sichergestellt ist, dass

    1. Enten und Gänse so von anderen Vögeln getrennt gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist, und

    2. dafür gesorgt ist, dass

    a. das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder

    b. die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder Wasser, das für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bestimmt ist, in Berührung kommt und die Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgezäunt sind.

  • Die Tränkung der Tiere in Betrieben darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem wild lebende Vögel Zugang haben, erfolgen. Brieftauben dürfen jedenfalls in der Umgebung der Schläge zu Übungs- und Trainingszwecken aufgelassen werden, vorausgesetzt, die Tiere werden im Schlag gefüttert und getränkt.

  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.

Meldepflicht

  • Über die Meldepflicht gemäß § 36 TGG 2024 hinausgehend, haben Unternehmer und Heimtierhalter, die Vögel in den HPAI-Risikogebieten halten, jedenfalls folgen de Anzeichen der Behörde zu melden:

    1. Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20% oder

    2. Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage oder

    3. Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche.

Meldepflicht für Veranstaltungen mit Vögeln

  • Die Abhaltung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten, Tierbörsen und sonstigen Veranstaltungen, bei denen Vögel ausgestellt, getauscht, gehandelt oder vorgeführt werden, sowie von Vogelflugwettbewerben unterliegt der amtstierärztlichen Überwachung. Derartige Veranstaltungen sind bei der Behörde mindestens eine Woche vor ihrer Abhaltung unter Angabe von Zeit und Ort der Veranstaltung sowie Zahl und Art der verwendeten Vögel anzuzeigen.

  • Die Anzeige kann auch bei jener Behörde eingebracht werden, die nach den Vorschriften über das Veranstaltungsrecht zur Entgegennahme von Meldungen für die jeweilige Veranstaltung zuständig ist. Diese Behörde hat die Anzeige sodann an die für die Veranstaltung örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiterzuleiten.

  • Die Behörde kann in HPAI-Risikogebieten, die als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation Veranstaltungen gemäß durch Bescheid untersagen oder nur unter Vorschreibung bestimmter Auflagen und Bedingungen zulassen.

Ad Punkt B: Pflichten der Tierhalter:

In HPAI-Risikogebieten, die als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, sind gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu wildlebenden Vögeln und deren Kot bestmöglich hintangehalten wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist.

Ausnahmen:

1. in denen weniger als 50 Vögel oder ausschließlich Heimtiere gehalten werden oder es sich um zoologische Gärten, Zirkusse oder Versuchslaboratorien handelt,

2. in denen sichergestellt ist, dass Enten und Gänse so von anderen Vögeln getrennt gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist, und

3. dafür gesorgt ist, dass

a. das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder

b. die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder Wasser, das für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bestimmt ist, in Berührung kommt und die Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgezäunt sind.

Grundsätzlich sollte auf die jeweils aktuellen Informationen des Landes (Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) - Land Niederösterreich) und des Bundes (Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) - KVG) Bedacht genommen werden.


VGV, Fassung vom 21.11.2024
AVN_20241118_AVN_2024_11e_1
AVN_20241118_AVN_2024_11e_0

Liebe Brombergerinnen, liebe Bromberger!

Aufgrund des Landesfeiertages ist das Gemeindeamt am Freitag, 15. November 2024 geschossen.🚫

Ab Montag sind wir wieder wie gewohnt für Sie da!

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Der Elternverein der Volksschule Bromberg bedankt sich sehr herzlich bei Vbgm. Renate Buchegger für die Spende des FAIRTRADE-Kaffees für den Ausschank beim Kindersachen-Flohmarkt! ☕️🙏☕️

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📕📖🖋️📅📌

Die BhW Niederösterreich GmbH ist eine Erwachsenenbildungseinrichtung, die sich durch ein breites Spektrum an gemeinwesenorientierter Bildungsarbeit auszeichnet. Die Tätigkeiten des BhW Niederösterreich in enger Zusammenarbeit mit den ehrenamtlich geführten Bildungswerken des BHW Vereins verbessern die Bildungs- und Lernkultur in Niederösterreich, seinen Regionen und Gemeinden.

Hier finden Sie Infos über die aktuellen Bildungsangebote:

Kategorien Liste - BhW GmbH (bhw-n.eu)

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Asphaltierungsarbeiten am Überländeweg

Überländeweg Bromberg Hofstätten - Richtung Stanghof
Alle
Offizielles
Angebote
Essen & Trinken
Jobs
Vereine
652000c04bcc601a134e29e9

Kirche Oberschlatten

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Veranstaltung
652000c04bcc601a134e29e9

Kirche Oberschlatten

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Turm Kreuz Weihe - Kirche Oberschlatten

Ober-Schlatten 1, 2833 Bromberg, AUT
Veranstaltung von
Kirche Oberschlatten
Amtliche Mitteilung
651fbea0fc45162d7f552167

Bromberg

❗️📢 GEFLÜGELPEST - Festlegung HPAI-Risikogebiet

Die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle hat die Vogelgesundheitsverordnung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes verlautbart. Mit dieser Kundmachung werden die Gebiete unter Punkt A mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko und unter Punkt B Gebiete mit stark erhöhtem Risiko festgelegt, die von der Behörde durch Anschlag an der Amtstafel der betroffenen Gemeinden bekanntzumachen sind.

Ad Punkt A: Pflichten der Tierhalter:

  • In HPAI-Risikogebieten, die als Gebiete mit erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, sind Vögel in Haltungen zu halten, bei denen sichergestellt ist, dass

    1. Enten und Gänse so von anderen Vögeln getrennt gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist, und

    2. dafür gesorgt ist, dass

    a. das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder

    b. die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder Wasser, das für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bestimmt ist, in Berührung kommt und die Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgezäunt sind.

  • Die Tränkung der Tiere in Betrieben darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem wild lebende Vögel Zugang haben, erfolgen. Brieftauben dürfen jedenfalls in der Umgebung der Schläge zu Übungs- und Trainingszwecken aufgelassen werden, vorausgesetzt, die Tiere werden im Schlag gefüttert und getränkt.

  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.

Meldepflicht

  • Über die Meldepflicht gemäß § 36 TGG 2024 hinausgehend, haben Unternehmer und Heimtierhalter, die Vögel in den HPAI-Risikogebieten halten, jedenfalls folgen de Anzeichen der Behörde zu melden:

    1. Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20% oder

    2. Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage oder

    3. Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche.

Meldepflicht für Veranstaltungen mit Vögeln

  • Die Abhaltung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten, Tierbörsen und sonstigen Veranstaltungen, bei denen Vögel ausgestellt, getauscht, gehandelt oder vorgeführt werden, sowie von Vogelflugwettbewerben unterliegt der amtstierärztlichen Überwachung. Derartige Veranstaltungen sind bei der Behörde mindestens eine Woche vor ihrer Abhaltung unter Angabe von Zeit und Ort der Veranstaltung sowie Zahl und Art der verwendeten Vögel anzuzeigen.

  • Die Anzeige kann auch bei jener Behörde eingebracht werden, die nach den Vorschriften über das Veranstaltungsrecht zur Entgegennahme von Meldungen für die jeweilige Veranstaltung zuständig ist. Diese Behörde hat die Anzeige sodann an die für die Veranstaltung örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiterzuleiten.

  • Die Behörde kann in HPAI-Risikogebieten, die als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation Veranstaltungen gemäß durch Bescheid untersagen oder nur unter Vorschreibung bestimmter Auflagen und Bedingungen zulassen.

Ad Punkt B: Pflichten der Tierhalter:

In HPAI-Risikogebieten, die als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, sind gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu wildlebenden Vögeln und deren Kot bestmöglich hintangehalten wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist.

Ausnahmen:

1. in denen weniger als 50 Vögel oder ausschließlich Heimtiere gehalten werden oder es sich um zoologische Gärten, Zirkusse oder Versuchslaboratorien handelt,

2. in denen sichergestellt ist, dass Enten und Gänse so von anderen Vögeln getrennt gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist, und

3. dafür gesorgt ist, dass

a. das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder

b. die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder Wasser, das für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bestimmt ist, in Berührung kommt und die Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgezäunt sind.

Grundsätzlich sollte auf die jeweils aktuellen Informationen des Landes (Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) - Land Niederösterreich) und des Bundes (Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) - KVG) Bedacht genommen werden.


VGV, Fassung vom 21.11.2024
AVN_20241118_AVN_2024_11e_1
AVN_20241118_AVN_2024_11e_0
Ankündigung
651e9493c77d726b85e2b0a6

CITIES

🎉 Herzlichen Glückwunsch! 🎉 Unser Geschäftsführer, Sebastian Thier, hat gestern den Hauptpreis unseres 🧡 5 Jahre CITIES-Gewinnspiels 🧡 an die glückliche Gewinnerin Angelika aus der Steiermark überreicht! Sie darf sich über ✨ 5.000 € in 8-Städte-Gutscheinen ✨ und CITIES-Goodies freuen. Für alle, die auch etwas gewinnen möchten, gibt’s das neue ❄️ Winterfreude-Gewinnspiel ❄️ in der App!

Einfach bis Ende Jänner 2025 Rechnungen teilnehmender Betriebe scannen und sich eine Chance auf einen der Hauptpreise sichern! Viel Glück!

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Wir freuen uns auf euren Besuch! ✨🎄

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Punschstand der LJ Bromberg

Markt 1, 2833 Bromberg, AUT
Veranstaltung von
Landjugend Bromberg
Veranstaltung

Auch heuer veranstalten wir wieder unsere Christkindlwerkstatt.✨🎄

Anmeldungen bei Melanie Baumgartner (WhatsApp 0680/2377506 bis 15.12.2024)

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Christkindlwerkstatt 2024

Markt 1, 2833 Bromberg, AUT
Veranstaltung von
Landjugend Bromberg
Veranstaltung

Auch heuer veranstalten wir wieder unsere Christkindlwerkstatt!✨🎄

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Christkindlwerkstatt 2024

Markt 1, 2833 Bromberg, AUT
Veranstaltung von
Landjugend Bromberg
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Jugendmesse 2024

Markt 1, 2833 Bromberg, AUT
Veranstaltung von
Landjugend Bromberg

+++ Übung Forstunfall +++   Am Samstagnachmittag übten die Mitglieder der FF Bromberg das Vorgehen bei einer Menschenrettung nach einem Forstunfall. Übungsannahme war eine verletzte Person, welche bei Arbeiten im Wald von einem umstürzenden Baum getroffen wurde. Die Frau war nicht eingeklemmt, erlitt jedoch mehrere Brüche und lag in unwegsamem Gelände in einem tiefen Graben. Ziel der Übung war es, die Verletzte mit einfachen Mitteln zu stabilisieren und so schonend als möglich aus dem Graben zu retten. Nach der erfolgreich durchgeführten Personenrettung wurde in einer Nachbesprechung der gesamte Ablauf nochmals gemeinsam durchgegangen und die positiven Punkte sowie Verbesserungsvorschläge besprochen. Dabei wurde besonders auf die Gefahren bei einem solchen Einsatz und die wichtigsten Handgriffe zur schonenden Rettung hingewiesen.   Vielen Dank an unsere Kameraden HVM Martin Hendling (Forstmeister) und FM Remus Wagner (Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger) für die Ausarbeitung der Übung und die wichtigen und interessanten Erklärungen. Herzlichen Dank auch an unser „Opfer“ Marie-Christin Hendling!

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