Anforderung Stimmkarte
Am Sonntag, 12. Jänner 2025, findet die landesweite Volksbefragung 2025 zum Thema Windkraftanlagen statt.
Fragestellung: „Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“
In Eberndorf sind Sie zur Teilnahme an der Volksbefragung am 12. Jänner 2025 (aktives Stimmrecht) berechtigt, wenn Sie
spätestens am Tag der Volksbefragung (12. Jänner 2025) das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern,
Österreicherin/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Eberndorf sind,
am Stichtag (22. Oktober 2024) in der Wählerevidenz der Marktgemeinde Eberndorf eingetragen sind und
kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt.
Wie können Sie abstimmen, wenn Sie sich voraussichtlich am Tag der Volksbefragung nicht in Eberndorf aufhalten?
Sollten Sie sich am Tag der Volksabstimmung nicht in Eberndorf aufhalten (etwa durch Auslandsaufenthalt oder eine sonstige Ortsabwesenheit) oder aus gesundheitlichen Gründen kein Wahllokal aufsuchen können, so ist die Stimmabgabe auchmittels Stimmkartein einem Wahllokal oder in Form derBriefwahl (mit Stimmkarte)schon ab Erhalt der Stimmkarte möglich.
Jetzt online die Stimmkarte beantragen: