Sturmholz als Brutmaterial für Borkenkäfer – Appell an alle Waldbesitzer
Vorbeugung ist besser als Bekämpfung
Buchdrucker und Kupferstecher zählen zu den bekanntesten Schädlingen an Fichten und genießen ihrerseits alle Vorteile des Klimawandels und der damit einhergehenden Zunahme von Katastrophen.
Höhere Temperaturen beschleunigen die Borkenkäferentwicklung, Trockenperioden verringern die Widerstandsfähigkeit der Fichte und geworfene bzw. gebrochene Bäume (Schadholz) schaffen perfekt geeignetes bruttaugliches Material.
Damit diese für die Borkenkäfer hervorragenden Bedingungen nicht zu einer uneingeschränkten und drastischen Vermehrung führen, ist jeder Waldbesitzer angehalten seinen Beitrag zu leisten.
Daher ist im heurigen Jahr besonders wichtig, das Sturmholz bis Ende März vor Beginn der Borkenkäferaktivität Anfang April (Schwärmbeginn 2024 Bezirk HF 05. April) aus dem Wald zu entfernen.
Zusätzlich ist die Kontrolle der eigenen Wälder oberstes Gebot, besonders in Jahren mit günstigen klimatischen Verhältnissen für eine Massenvermehrung.
Nach dem Österreichischen Forstgesetz 1975 ist jeder Waldeigentümer zur Meldung (bei der Forstbehörde) und Bekämpfung einer gefahrdrohenden Vermehrung durch den Borkenkäfer verpflichtet.
Wie erkenne ich den Borkenkäferbefall am Baum?
Man unterscheidet folgende Befalls-Stadien:
1. Einbohren der Käfer: ca. 3mm kreisrunde Einbohrlöcher, sowie Bohrmehlansammlungen an Rinde, Stammfuß und umliegender Vegetation
2. Anlage der Brut: frischer Harzfluss, Bohrmehlauswurf, vergilbte Nadeln am Baum und grüne Nadeln am Boden (findet 2 bis 3 Wochen nach dem Einbohren statt)
3. Ausflug der Käfer: stark verfärbte Krone und Rindenfall oder im Herbst noch grüne Krone bei bereits abgefallener Rinde (Käfer hat bereits neuen Baum besiedelt)
Borkenkäferbefall – Maßnahmen:
- Sofortige Fällung und Aufarbeitung der befallenen Bäume (präventiv auch noch nicht befallenes Schadholz)
- Unverzügliche Abfuhr von befallenem und auch im Zuge normaler Nutzung gefälltem Holz inkl. Äste und Wipfel
- Konsequente Kontrolle der Waldflächen (regelmäßig nach der Schadholzentfernung und bei vermehrungsfördernden Umständen)
Für weitere Informationen zum Thema stehen das Team des Forstfachreferates der Bezirksverwaltungsbehörde, der Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft oder des Waldverbandes zur Verfügung.