Caritas Diözese Graz-Seckau
Grabenstraße 39, 8010 Graz
betrifft: Unwetterschäden und Wiederaufbauhilfe
Liebe Betroffene!
In vielen Orten der Steiermark haben die Unwetter heuer großen Schaden angerichtet. Zurück bleiben bei vielen Menschen der Schrecken, teilweise beträchtliche Schäden und Sorgen um die Zukunft. Die ersten Schäden wurden bereits beseitigt und danach kam oftmals das wirkliche Ausmaß der Katastrophe ans Tageslicht.
Nachdem Sie die Soforthilfe der Caritas und/oder die Überbrückungshilfe von Österreich hilft Österreich erhalten haben, möchten wir Sie über eine weitere Möglichkeit der Unterstützung informieren, und zwar die Wiederaufbauhilfe der Caritas Steiermark. Diese wird durch viele solidarische Spenderinnen und Spender aus ganz Österreich und insbesondere den „Wir hilft -Fonds für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ gemeinsam mit der Raiffeisenlandesbank Steiermark sowie der Existenzsicherung der Caritas ermöglicht.
Was ist die Wiederaufbauhilfe und wann habe ich Anspruch darauf?
Einen wesentlichen Teil zur Finanzierung von notwendigen Sanierungsmaßnahmen sollten die Versicherungen, der Katastrophenfonds des Landes und weitere Unterstützungsleistungen sozialer Initiativen abdecken. Sollte der entstandene Schaden bei Ihnen damit nicht zur Gänze abgedeckt sein, können Sie um eine ergänzende Wiederaufbauhilfe der Caritas Steiermark ansuchen: Die Wiederaufbauhilfe soll die Benutzung des Wohnraums wieder ermöglichen. Ist zum Beispiel die Heizung kaputt, müssen Maurer- und Malerarbeiten durchgeführt werden oder wird noch in größerem Umfang Hausrat benötigt, kann hier eine Unterstützung geleistet werden.
Was muss ich tun?
Eine Antragstellung ist mittels des Erhebungsbogens der Beratungsstelle zur Existenzsicherung möglich.
Ergänzend werden folgende Unterlagen benötigt:
- Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen
- Ausweis des Antragstellers
- Einkommensnachweise von allen im Haushalt gemeldeten Personen
- Aufstellung der Ausgaben (evtl. Kontoauszüge, Belege)
Zusätzlich benötigen wir zu Ihrer Einkommens- und Ausgabensituation, eine Aufstellung der Schadenshöhe mittels des Versicherungsgutachtens und/oder der Stellungnahme des steirischen Katastrophenfonds sowie eine Übersicht über weitere erhaltene Unterstützungsleistungen sozialer Initiativen.
Wie komme ich zum Erhebungsbogen?
- dieser kann digital unter existenzsicherung@caritas-steiermark.at angefordert
- im nächstgelegenen Carla Laden abgeholt oder
- telefonisch mit ihrem zuständigen Mitarbeiter der Beratungsstelle zur Existenzsicherung Markus Rass unter 0676/880158122 abgeklärt werden.
Wie bringe ich den Antrag ein?
Den Antrag können Sie entweder digital an die Mailadresse existenzsicherung@caritas-steiermark.at oder postalisch an Caritas Marianum; z.H. BEX Markus Rass, Mariengasse 24, 8020 Graz schicken.
Was passiert dann?
Sie werden im Anschluss bezüglich eines persönlichen Termins kontaktiert, um etwaige offene Fragen und eine zeitliche Perspektive zu klären, damit Ihr Antrag fertiggestellt werden kann.
Gibt es eine Frist?
Alle Anträge die bis zum 30.11.2024 bei uns eingehen, können berücksichtigt werden.
Niemand soll übersehen werden!
Sollten Sie eine Nachbarin oder einen Nachbarn haben, welche auch schwer von der Unwetterkatastrophe betroffen ist und diese Information nicht erhalten hat, geben sie diese nach Möglichkeit bitte gerne weiter.
Viel Kraft für die bevorstehende Zeit und alles Gute!
Roland Urban
Leitung Beratung & Existenzsicherung