Erinnerung: Der Heizkostenzuschuss 2024/2025 des Landes kann noch bis 28. Februar 2025 im Bürgerservice der Marktgemeinde Lieboch beantragt werden. Bitte beachten Sie den untenstehenden CITIES-Beitrag und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der Antragsstellung mit.
Heizkostenzuschuss 2024/2025
Der einmalige Heizkostenzuschuss für die bevorstehende Heizsaison beträgt € 340,-- für alle Heizungsanlagen.
Der Heizkostenzuschuss kann von 7. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 im Gemeindeamt unter Vorlage des Einkommens beantragt werden. Personen, die Wohnunterstützung beziehen, können wiederum keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen.
Neu ist in diesem Jahr die Möglichkeit einer Online-Beantragung. Mit Ausnahme von BewohnerInnen der Stadt Graz kann der Heizkostenzuschuss unter folgendem Link beantragt werden:
Online-Antrag Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses
gelten folgende Richtwerte:
Für Ein-Personen Haushalte: € 1.572,--
Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.358,--
Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 472,--
Nicht als Einkommen gilt u.a. das Pflegegeld.
Berechnung des anrechenbaren Einkommens:
monatliches Nettoeinkommen mal 14 dividiert durch 12.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Letzter Pensionsabschnitt oder Kontoauszug bzw. Einkommensnachweis (Lohnzettel) nicht älter als 6 Monate, bei Kindern Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der/die AntragstellerIn zumindest seit 1. September 2024 den Hauptwohnsitz in der Steiermark hat.