Information zur Gemeinderatswahl 2025
Sie können am Wahltag (23.03.2025) nicht ins Wahllokal kommen, um Ihre Stimme abzugeben? Hier haben wir einige wichtige Informationen zum Wählen mit Wahlkarte zusammengefasst:
Wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
Bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind.
Begründung: Eine der folgenden Begründungen für eine Verhinderung, das „eigene“ Wahllokal aufzusuchen, ist unerlässlich: Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe, Auslandsaufenthalt, Einschränkung der Mobilität, Unterbringung in Gefangenenhäusern.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
schriftlich (auch per Telefax, per E-Mail oder über das Wahlservice www.wahlkartenantrag.at) bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 19.03.2025)
mündlich, d.h. persönlich, bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 21.03.2025, 12.00 Uhr)
Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist keinesfalls möglich!
Sie haben die ganze Woche die Möglichkeit Ihre Stimme direkt im Marktgemeindeamt abzugeben. Bitte kommen Sie zu den Parteienverkehrszeiten mit einem Lichtbildausweis ins Bürgerservice.
Zusätzlich hat das Bürgerservice diese Woche auch am Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr für Sie geöffnet.