🚨 Wichtige Information zur Waldbrandverordnung 🚨
Die Waldbrandverordnung 2024 (BVBl. Nr. 22/2024 vom 26.06.2024) der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark gilt nach wie vor.
🔥 Was ist verboten?
In allen Waldgebieten sowie im Umkreis von 40 Metern zum Wald ist Folgendes streng untersagt:
• Offenes Feuer entzünden oder unterhalten
• Rauchen
• Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen (z. B. Feuerwerk)
• Jegliche brandgefährliche Handlungen
⚠️ Das Verbot gilt für alle Personen – ohne Ausnahme!
💶 Strafen bei Verstößen: Übertretungen können mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder sogar mit Freiheitsstrafen von bis zu 4 Wochen geahndet werden.
🙏 Unser Appell: Bitte haltet euch an diese Vorschriften und helft mit, unsere Wälder und die Natur vor Bränden zu schützen!
Vielen Dank für eure Mithilfe! 🌲