!!! Wichtige Information zur Wasserversorgung !!!
Wie in der nachstehenden Information angeführt betrifft das Abkochgebot die Verwendung von Trinkwasser für Zwecke, bei denen Trinkwasser direkt aufgenommen wird oder mit empfindlichen Bereichen in Kontakt kommt.
Daher gilt:
• Geschirrspüler:
Die Verwendung ist unbedenklich, da bei üblichen Programmen ausreichend hohe Temperaturen erreicht werden. Ein Vorspülen mit abgekochtem Wasser ist nicht erforderlich.
• Duschen / Baden:
Das Duschen ist grundsätzlich möglich. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, möglichst kein Wasser zu verschlucken. Für Kleinkinder und immungeschwächte Personen wird erhöhte Vorsicht empfohlen.
• Waschmaschine:
Die Verwendung ist uneingeschränkt möglich.
• Geschirrreinigung per Hand:
Ein Abwasch ist möglich. Für besonders sensible Bereiche (z. B. Babyflaschen) wird empfohlen, abgekochtes Wasser zu verwenden.
Das Abkochgebot ist - wie angeführt - eine reine Vorsichtsmaßnahme im Zuge der Leitungsarbeiten.