Keine Gipsabfälle mehr im Bauschutt
Ab sofort dürfen Gipsabfälle nicht mehr deponiert werden, sondern müssen einem Recycling zugeführt werden. Es ist das Ziel aus Gipsabfällen wieder hochwertige Recyclingbaustoffe zu erzeugen.
Verpflichtung des Abfallerzeugers:
Gipsabfälle müssen sortenrein und trocken in geschlossenen Gebinden an der Anfallstelle gesammelt und ebenso transportiert bzw. dem Entsorger übergeben werden.
Recyclebare gipshaltige Platten:
• Gipsplatte
• Gips-Wandbauplatten
• Gips-Feuerschutzplatten
• Gipsplatte mit Vliesarmierung
• Imprägnierte Platten
• Gipsfaserplatten
• Gipsplatten – Akustikplatten
Zur Beachtung:
Bauschutt, welcher mit Gipsabfällen vermischt ist, kann im Altstoffsammelzentrum nicht angenommen werden.
Bauschutt und Gipsabfälle werden ausnahmslos nur in Mengen bis zu 1 m³ angenommen.