Informationen zur Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025
Abwesenheit am Wahltag
Wenn Sie eine Wahlkarte benötigen, sollte diese möglichst frühzeitig beantragt werden, um eine zeitgerechte Zustellung zu ermöglichen. Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgen. Eine Persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr möglich.
Online: www.meinewahlkarte.at
Wie wähle ich richtig?
Neu bei dieser GR-Wahl ist, dass es nur mehr den amtlichen Stimmzettel gibt und keine persönlichen Stimmzettel mehr.
Das heißt auch, dass auf dem amtlichen Stimmzettel alle Kandidaten und Kandidatinnen der 3 Parteien mit der Reihung untereinander angeführt sind.
Hier können innerhalb der Partei max. 5 Kandidaten angekreuzt werden. Damit erhalten diese die vollen Vorzugsstimmenpunkte. Wenn keine Kandidaten angekreuzt werden, sondern nur die Partei, werden die Vorzugsstimmenpunkte laut der Reihung am Stimmzettel vergeben.
Es gilt der Grundsatz: NAME vor PARTEI