"Geflügelpest: Stallpflicht für Hausgeflügel in bestimmten Regionen"
In Regionen, die gemäß Geflügelpest-Verordnung als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, muss Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und sichergestellt wird, dass Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.
Eine Karte mit den betroffenen Regionen sowie ausführliche Informationen zu den Maßnahmen stehen auf der Website des Gesundheitsministeriums unter: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/ai.html
zur Verfügung.
Aufgrund der aktuellen Situation wird das gesamte Bundesgebiet zum „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ erklärt. Ausgewiesene Regionen werden zu Gebieten mit stark erhöhtem Risiko.
Im Burgenland sind folgende Bezirke als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen:
Mattersburg
Oberpullendorf
Oberwart
Güssing
Jennersdorf
Die geltende Verordnung dazu finden Sie hier
Kundgemacht über die Amtlichen Veterinärnachrichten (AVN)
Die Verordnung tritt mit 08.11.2024 in Kraft.