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Neueste Beiträge der Marktgemeinde

❗️ Straßensperre Nußleiten 📢⛔️

Aufgrund notwendiger Holzschlägerungsarbeiten entlang der L144 (von km 13,250 bis km 14,150) erfolgt in folgendem Zeitraum eine TOTALSPERRE der Nußleiten:

5. bis 7. und 12. bis 14.12.2024

Die Zufahrt ist von Wiesmath kommend bis zur Einfahrt Fam. Panis (Nußleiten 7) bzw. von Bromberg kommend bis zur Kreuzung Richtung Hollergraben gestattet.

Die Umleitung führt über Hollenthon – Geretschlag oder Bromberg – Dreibuchen.

Straßensperre Nußleiten Dez 2024.pdf herunterladen (0.2 MB)

Straßensperre Nußleiten - Umleitung.pdf herunterladen (3.2 MB)

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Meissnitzer Band
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Am 28.11.2024 entfällt die Sprechstunde der Pflegekoordinatorin. 

Am 27.12.2024 findet die nächste Sprechstunde wieder von 17:30 - 18:30Uhr am Gemeindeamt Bromberg statt.  

Kontakt

Pflegekoordination ein Service der Marktgemeinde Bromberg
Gruber Verena
Markt 2
2833 Bromberg
Telefon +43 676 846243102
E-Mail: pflege@bromberg.at

❗️📢 GEFLÜGELPEST - Festlegung HPAI-Risikogebiet

Die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle hat die Vogelgesundheitsverordnung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes verlautbart. Mit dieser Kundmachung werden die Gebiete unter Punkt A mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko und unter Punkt B Gebiete mit stark erhöhtem Risiko festgelegt, die von der Behörde durch Anschlag an der Amtstafel der betroffenen Gemeinden bekanntzumachen sind.

Ad Punkt A: Pflichten der Tierhalter:

  • In HPAI-Risikogebieten, die als Gebiete mit erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, sind Vögel in Haltungen zu halten, bei denen sichergestellt ist, dass

    1. Enten und Gänse so von anderen Vögeln getrennt gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist, und

    2. dafür gesorgt ist, dass

    a. das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder

    b. die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder Wasser, das für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bestimmt ist, in Berührung kommt und die Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgezäunt sind.

  • Die Tränkung der Tiere in Betrieben darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem wild lebende Vögel Zugang haben, erfolgen. Brieftauben dürfen jedenfalls in der Umgebung der Schläge zu Übungs- und Trainingszwecken aufgelassen werden, vorausgesetzt, die Tiere werden im Schlag gefüttert und getränkt.

  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.

Meldepflicht

  • Über die Meldepflicht gemäß § 36 TGG 2024 hinausgehend, haben Unternehmer und Heimtierhalter, die Vögel in den HPAI-Risikogebieten halten, jedenfalls folgen de Anzeichen der Behörde zu melden:

    1. Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20% oder

    2. Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage oder

    3. Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche.

Meldepflicht für Veranstaltungen mit Vögeln

  • Die Abhaltung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten, Tierbörsen und sonstigen Veranstaltungen, bei denen Vögel ausgestellt, getauscht, gehandelt oder vorgeführt werden, sowie von Vogelflugwettbewerben unterliegt der amtstierärztlichen Überwachung. Derartige Veranstaltungen sind bei der Behörde mindestens eine Woche vor ihrer Abhaltung unter Angabe von Zeit und Ort der Veranstaltung sowie Zahl und Art der verwendeten Vögel anzuzeigen.

  • Die Anzeige kann auch bei jener Behörde eingebracht werden, die nach den Vorschriften über das Veranstaltungsrecht zur Entgegennahme von Meldungen für die jeweilige Veranstaltung zuständig ist. Diese Behörde hat die Anzeige sodann an die für die Veranstaltung örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiterzuleiten.

  • Die Behörde kann in HPAI-Risikogebieten, die als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation Veranstaltungen gemäß durch Bescheid untersagen oder nur unter Vorschreibung bestimmter Auflagen und Bedingungen zulassen.

Ad Punkt B: Pflichten der Tierhalter:

In HPAI-Risikogebieten, die als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen sind, sind gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu wildlebenden Vögeln und deren Kot bestmöglich hintangehalten wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist.

Ausnahmen:

1. in denen weniger als 50 Vögel oder ausschließlich Heimtiere gehalten werden oder es sich um zoologische Gärten, Zirkusse oder Versuchslaboratorien handelt,

2. in denen sichergestellt ist, dass Enten und Gänse so von anderen Vögeln getrennt gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist, und

3. dafür gesorgt ist, dass

a. das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder

b. die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder Wasser, das für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bestimmt ist, in Berührung kommt und die Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgezäunt sind.

Grundsätzlich sollte auf die jeweils aktuellen Informationen des Landes (Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) - Land Niederösterreich) und des Bundes (Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) - KVG) Bedacht genommen werden.


VGV, Fassung vom 21.11.2024
AVN_20241118_AVN_2024_11e_1
AVN_20241118_AVN_2024_11e_0

Liebe Brombergerinnen, liebe Bromberger!

Aufgrund des Landesfeiertages ist das Gemeindeamt am Freitag, 15. November 2024 geschossen.🚫

Ab Montag sind wir wieder wie gewohnt für Sie da!

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Der Elternverein der Volksschule Bromberg bedankt sich sehr herzlich bei Vbgm. Renate Buchegger für die Spende des FAIRTRADE-Kaffees für den Ausschank beim Kindersachen-Flohmarkt! ☕️🙏☕️

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📕📖🖋️📅📌

Die BhW Niederösterreich GmbH ist eine Erwachsenenbildungseinrichtung, die sich durch ein breites Spektrum an gemeinwesenorientierter Bildungsarbeit auszeichnet. Die Tätigkeiten des BhW Niederösterreich in enger Zusammenarbeit mit den ehrenamtlich geführten Bildungswerken des BHW Vereins verbessern die Bildungs- und Lernkultur in Niederösterreich, seinen Regionen und Gemeinden.

Hier finden Sie Infos über die aktuellen Bildungsangebote:

Kategorien Liste - BhW GmbH (bhw-n.eu)

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Die legendäre Schneesturmparty der FF Bromberg geht in die nächste Runde! ❄️😍

Hard Facts: Wann: 17.01.2025 ab 21:00 Uhr Wo: im Pfarrhof in Bromberg

Musik: DJ Mikex Magdalena & Friends

2 Bars + Outdoorbereich

Eintritt: bis 21:30 Uhr frei, danach 6€

Keine Altersbeschränkung, es gelten die Bestimmungen des NÖ Jugendgesetzes.

Wir freuen uns auf Euch! 🍻🥳

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Bericht

Suchst du bereits nach dem perfekten Weihnachtsgeschenk? 😍 Keine Sorge – unsere #ichkauflokal-Partnerbetriebe haben für jeden Geschmack und jedes Budget etwas im Angebot! Von neuen Büchern 📖über besondere Schals 🧣 bis hin zu Spielzeugen gibt es eine Vielzahl an Produkten und Services, die nur darauf warten, entdeckt zu werden. Unterstütze lokale Unternehmen und finde einzigartige Geschenke direkt in deiner Nähe. 🎀🎁

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+++ PKW- Bergung in Schlatten +++

Am Freitag, den 29.11.2024 um 21:30 Uhr wurden wir zu einem technischen Einsatz alarmiert. Ein PKW war aus bislang unbekannter Ursache von der Fahrbahn abgekommen und im Straßengraben gelandet.
Glücklicherweise blieb der Lenker unverletzt.

Unsere Einsatzkräfte rückten zügig aus und halfen dem Fahrer, sein Fahrzeug wieder auf festen Untergrund zu bringen. Dank unserer Unterstützung konnte der Lenker seine Fahrt anschließend selbstständig fortsetzen.

Nach Abschluss der Arbeiten rückten wir ins Feuerwehrhaus ein und stellten die Einsatzbereitschaft wieder her.

www.ff-oberschlatten.at

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Bericht
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CITIES

❄️ Nicht vergessen - bis Ende Jänner 2025 läuft das CITIES-Winterfreude Gewinnspiel!

✨Scanne Rechnungen teilnehmender CITIES-Betriebe und sammle Lose - pro gescannten 50€ bekommst du ein Los! Je mehr Lose, desto größer deine Chance auf einen Gewinn.

🧡 Unter allen Teilnehmer:innen verlosen wir 3 Hauptpreise und 10 Goodie Bags! Viel Erfolg.

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Sport & Freizeit

Wir tanzen in den Advent

Wir waren auch heuer wieder beim Bromberger Adventauftakt dabei. Eröffnet wurde unser Beitrag von Rudolph mit seinen tanzenden Rentieren. Nach ein paar traditionellen Liedern tanzten die Kinder zum Abschluss zu "Merry Christmas everyone".

An unserem Verkaufsstand haben die Kinder die im Sommer selbst gebastelten Glücksbringer verkauft. Danke an Peter Haberl für die Übernahme der Standgebühr. Danke an alle, die unseren Verein durch einen Kauf der Glücksbringer unterstützt haben.

Wir wünschen allen eine schöne und ruhige Adventzeit.

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Bromberg

❗️ Straßensperre Nußleiten 📢⛔️

Aufgrund notwendiger Holzschlägerungsarbeiten entlang der L144 (von km 13,250 bis km 14,150) erfolgt in folgendem Zeitraum eine TOTALSPERRE der Nußleiten:

5. bis 7. und 12. bis 14.12.2024

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Veranstaltung

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Gschnas

Schlattental, Bromberg, Wiener Neustadt, Niederösterreich, AUT
Veranstaltung von
Dorferneuerung Bromberg