Neuerungen bei der Quartalsvorschreibung:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 1. Quartal 2026 grundsätzlich kein Druck der Sepa-Zahlungsanweisung (=Zahlschein) mehr erfolgt.
Unsere Zahlungsaufforderungen sind bereits seit längerem mit einem QR-Code ausgestattet, mit dem sie auch im Bankinstitut einfach elektronisch überweisen können.
Im Zuge dessen, möchten wir auf die Möglichkeit der kostenlosen digitalen Zustellung hinweisen. Mittels ID-Austria können Sie die elektronische Zustellung wählen bzw. auch über die Plattform „Peopleconnect“ bzw. die App „Digitales Gemeindeamt“. Die App verfügt über eine „Push-Nachricht“.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!