Geschätzte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger,
nach dem Bruch eines Knochens im Handgelenk schreitet meine Genesung voran und das Schreiben der Berichte wird wieder etwas leichter für mich.
In den letzten Wochen hat sich einiges getan und darüber darf ich Sie in gewohnter Weise informieren.
Am Spiel- und Sportplatz in Perschling wurde in den letzten Wochen viel gearbeitet. Insgesamt wurden über 700 Hainbuchensträucher als Abgrenzung gepflanzt. Weiters wurde die gesamte Fläche neu angelegt und der Rasen angebaut. Hier sieht man übrigens schon die ersten Grashalme sprießen. Auch beim Spielplatz wurde der Rasen nachgebaut. Weiters hat uns die Landjugend tatkräftig unterstützt und auch für die notwendige Bewässerung gesorgt. Herzlichen Dank dafür! Damit der Rasen wachsen kann, darf ich Sie weiterhin bitten die Sperre des Spiel- und Sportplatzes zu beachten.
Am Montag fand die erste Gemeinderatssitzung der neuen Funktionsperiode statt und es gab einige Punkte zu besprechen und auch zu beschließen.
Zu Beginn der Tagesordnung stand der Beschluss über den Rechnungsabschluss 2024. Hierzu möchte ich Sie in den nächsten Tagen in einem eigenen Artikel genauer über die Eckpunkte informieren.
Im folgenden Tagesordnungspunkt wurde der Beschluss über die zukünftigen Gemeinderatsausschüsse inkl. deren Vorsitzenden und deren Mitglieder gefasst. Die aktualisierte Darstellung hierzu finden Sie im Anhang bzw. demnächst auch auf unserer Homepage. Der nächste Punkt auf der Tagesordnung betraf die Errichtung einer neuen EVN-Trafostation in Langmannersdorf. Die EVN erneuert ihr Stromnetz und in diesem Zuge, wird das alte Trafohäuschen an der Reiserhofstraße aufgelassen bzw. rückgebaut und ein neuer EVN-Trafo (gleich jenem am Sportplatz in Perschling) in der Nähe des Jakobsbrunnen auf öffentlichem Gut errichtet. Der Gemeinderat hat sich für diesen sogenannten Dienstbarkeitsvertrag einstimmig entschieden. Die folgenden Punkte betrafen die Erweiterung der Hausfeldgasse, KG Murstetten. Hier wurden die Planungsarbeiten für die Errichtung sämtlicher Infrastruktur (Kanal, Wasser, usw.) an den Bestbieter, die Firma Henninger & Partner einstimmig vergeben.
Weiters wurde auch die Sanierung und die Finanzierung des Tennisplatzes in Perschling besprochen. Das Hochwasser 2024 verursachte am Tennisplatz einen Totalschaden. Die Schadenssumme wurde mit rd. € 400.000,- beziffert. Der Tennisverein hat sich die diversen Belagsmöglichkeiten angesehen und sich für einen Sandplatz des Systems RED PLUS entschieden. Es handelt sich hierbei um einen Ganzjahresspielfeldbelag, welcher einen Kunstrasen beinhaltet, der als Unterlage für die Sandoberfläche dient. Dieses System ist nicht so wartungsintensiv wie ein herkömmlicher Sandplatz. Bestbieter bei diesem Projekt war die Kooperation der Firmen Swietelsky AG und Gebr. Haider GmbH. Die Kosten sämtlicher Bautätigkeiten, vom Aushub des Unterbaus bis hin zur Sandplatzherstellung belaufen sich auf rd. € 300.000,-. Nicht in diesem Umfang enthalten ist die Sanierung des Clubhauses. Dieses wird vom UTC Perschling in Eigenleistung wieder hergerichtet. Um dieses Projekt finanzieren zu können, bedarf es einer Hochwasserzwischenfinanzierung. Es wurde ein Darlehensbetrag von € 350.000,- ausgeschrieben. Das beste Angebot kam hier von der Raiffeisenbank Region St. Pölten. Es ist zu erwähnen, dass wir als Gemeinde für diesen Schadensfall 50% Kostendeckung aus dem Katastrophenfonds (nach Fertigstellung und Prüfung der Rechnungen) erhalten, sowie bis zu weitere 30% Förderung durch die Sportstätteninfrastrukturförderung des Landes Niederösterreich. Der Gemeinderat hat sich für die Sanierung und Wiederherstellung des Tennisplatzes entschieden und die beiden Beschlüsse, Bauvergabe an die Firmen Swietelsky und Gebr. Haider, Aufnahme der Hochwasserzwischenfinanzierung, gefasst.
Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung beschäftigte sich mit dem Einheitssatz der Aufschließungsabgabe. Die sogenannte Aufschließungsabgabe ist in der Niederösterreichischen Bauordnung geregelt und wird seitens der Gemeinde dem Eigentümer eines Grundstückes im Bauland vorgeschrieben, wenn dieses zum Bauplatz erklärt wird oder die erstmalige Errichtung eines Gebäudes / einer Anlage erfolgt. Die Aufschließungsabgabe wird einmalig fällig und dient der Finanzierung der Straßen, Gehwege, der Straßenbeleuchtung sowie der Oberflächenentwässerung. Die Berechnung der Aufschließungsabgabe lautet wie folgt:
√Bauplatzfläche m2 * Einheitswert (derzeit 450-ab 1.5.2025 600) * Bauklassekoeffizient (im Gemeindegebiet 1,25, im Betriebsgebiet 1,50)
Die letzte Anpassung des Einheitssatzes erfolgte im Jahr 2011. Wie Sie alle wissen, sind gerade die Kosten im Bereich der Errichtung einer Straße, einer Nebenanlage (Gehsteig) und der Errichtung der Oberflächenentwässerung, in den letzten Jahren exorbitant angestiegen. Als Gemeinde mussten wir hier nach langem Zögern eine Erhöhung des Einheitswertes der Aufschließung vornehmen. Der Gemeinderat fasste mehrstimmig den Beschluss den Einheitswert der Aufschließungsabgabe per 1.5.2025 von derzeit € 400 auf € 600 zu erhöhen.
Einer der letzten Tagesordnungspunkte befasste sich mit der Ernennung eines neuen Bauhofleiters. Nachdem unser langjähriger Bauhofleiter Erich Pokorny per Ende Februar in den wohlverdienten Ruhestand ging, blieb diese Position bis dato unbesetzt. Der Gemeinderat fasste den Beschluss Herrn Bernhard Bandel zum Bauhofleiter der Gemeinde Perschling zu ernennen. Ich darf Herrn Bandel auch auf diesem Wege nochmals recht herzlich zu der neuen Aufgabe gratulieren und ihm alles Gute wünschen.
In meinen nächsten Informationen werde ich näher auf den Rechnungsabschluss 2024 eingehen und Ihnen die Finanzen der Gemeinde etwas näherbringen.
Ich wünsche Ihnen eine schöne restliche Woche.
Freundliche Grüße,
Ihr Bürgermeister
Daniel Weis