Die Firma citiesapps S&R GmbH setzt sich für einen höchstmöglichen Grad an Barrierefreiheit für ihre Website citiesapps.com ein. Dabei orientiert man sich an den "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1", sowie den Best-Practice Vorgaben der W3C WAI ARIA Task Force, und ist bestrebt, die Website in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu gestalten. Dazu gehört das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Mit diesem Gesetz wurde die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie RL (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EEA) umgesetzt und ist anwendbar nach dem 28. Juni 2025.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website citiesapps.com und wurde zuletzt am 17. März 2025 bearbeitet und basiert auf der Selbstbewertung durch citiesapps S&R GmbH. Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Erklärung erfolgt mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der Website. Dabei wird der aktuelle Stand der Barrierefreiheit bewertet und gegebenenfalls angepasst, um den gesetzlichen Anforderungen und den Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden.
Die Website citiesapps.com wurde mit dem Ziel entwickelt, die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit weitestgehend zu erfüllen. Die Umsetzung orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1, insbesondere an den Stufen A und AA. Dies umfasst eine Vielzahl von Aspekten, wie z.B.:
Textalternative für Nicht-Text-Inhalte
Die auf der Website verwendeten Alternativtexte für Bilder, Grafiken und andere Nicht-Text-Inhalte werden in der Regel manuell erstellt. Wenn dies nicht möglich ist, erfolgt eine automatische Beschreibung, die englische Beschreibungsbegriffe enthält.
Tastaturzugänglichkeit
Die meisten interaktiven Elemente der Website sind vollständig über die Tastatur zugänglich. Dies umfasst Navigationsmenüs, Formulare und Links. Damit können Nutzer, die keine Maus verwenden, alle Inhalte und Funktionen der Seite nutzen.
Farbkontraste und visuelle Gestaltung
Die Website ist so gestaltet, dass die Inhalte für möglichst viele Nutzer gut lesbar sind. Für Benutzer, die zusätzliche Anpassungen der Farbkontraste benötigen, empfehlen wir die Verwendung von Browser-Einstellungen oder speziellen Browser-Plugins, die die Darstellung der Seite weiter optimieren können. Dies ermöglicht eine flexiblere Anpassung an individuelle Bedürfnisse, einschließlich erhöhter Kontraste oder der Umstellung auf monochrome Darstellungen.
Skalierbarkeit des Textes
Die Texte auf der Website können mithilfe von Browser-Einstellungen oder speziellen Browser-Plugins vergrößert oder verkleinert werden, ohne dass Inhalte verloren gehen oder das Layout der Seite unleserlich wird. Dadurch können Nutzer mit Sehbehinderungen die Textgröße individuell anpassen.
Struktur und Übersichtlichkeit der Inhalte
Die Inhalte sind logisch strukturiert und gut gegliedert. Überschriften, Listen und Absätze sind korrekt ausgezeichnet, sodass Screenreader die Struktur der Seite richtig interpretieren können. Dies erleichtert auch das Verständnis und die Orientierung für alle Nutzer.
Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen
Um sicherzustellen, dass die Website kontinuierlich den aktuellen Standards und Richtlinien entspricht, wird sie regelmäßig überprüft und aktualisiert. Es gibt einen klaren Plan zur Identifizierung und Behebung von Barrieren, der von einem internen Team in Zusammenarbeit mit unserem Technologiepartner citiesapps durchgeführt wird.
Nutzerfeedback und kontinuierliche Verbesserung
Die Firma citiesapps S&R GmbH ermutigt alle Nutzer, Feedback zu geben und Barrieren zu melden, damit diese umgehend behoben werden können. Es wird großen Wert darauf gelegt, auf das Feedback der Nutzer zu reagieren und kontinuierlich Verbesserungen vorzunehmen, um eine barrierefreie Erfahrung für alle zu gewährleisten.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Externe Inhalte
Unsere Website enthält Dokumente und Formulare von anderen Organisationen, die außerhalb des Einflussbereichs der Firma citiesapps S&R GmbH stehen. Diese Inhalte werden von Dritten erstellt und verwaltet.
Diese Inhalte sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen, da über den Grad der Barrierefreiheit dieser von Dritten bereitgestellten Inhalte keine Aussage getroffen werden kann.
PDF-Dokumente
Die auf der Website verfügbaren PDF-Dokumente sind meist nicht barrierefrei. Sie sind oft nicht mit den notwendigen Tags, Lesezeichen oder einer logischen Struktur versehen, die es Nutzern von Hilfstechnologien ermöglicht, den Inhalt zu navigieren und zu verstehen. Wir arbeiten daran, diese Dokumente schrittweise zu aktualisieren und barrierefreie Versionen bereitzustellen.
Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht auf der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung dieser Audiobeschreibungen würde aufgrund der benötigten Ressourcen und technischen Einschränkungen eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen.
Wir legen großen Wert auf das Feedback unserer Nutzer, um unsere Website barrierefreier zu gestalten. Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Sie können uns auf folgende Weise erreichen:
citiesapps S&R GmbH
Köglerweg 25
8042 Graz
Telefon: +43 316 909030
E-Mail: support@citiesapps.com
Website: https://citiesapps.com
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten wenden.
Kontakt
Ombudsstelle der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten
Burgring 4, 8010 Graz
Tel: +43 (316) 877-5841
Fax: +43 (316) 877-4827
E-Mail: gleichbehandlung@stmk.gv.at
Die Ombudsstelle der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten nimmt Beschwerden betreffend die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des Landes und seiner Einrichtungen entgegen und prüft, ob diese den Bestimmungen des St. Web-Zugangs-Gesetz entsprechen.
Letzte Änderung der Barrierefreiheitserklärung am 17.03.2025.