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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(im Folgenden kurz „AGB“) der citiesapps S&R GmbH (FN 493704k) und citiesapps at Softwarevertriebs GmbH (FN 582881d), im Folgenden zusammenfassend als „citiesapps“ bezeichnet.

Die citiesapps S&R GmbH entwickelt und betreibt „CITIES“, eine digitale Plattform, die über citiesapps.com sowie über Apps, die für Android-, iOS- und Huawei-Geräte verfügbar sind, zugänglich ist. „CITIES“ umfasst ein breites Spektrum an Dienstleistungen und Funktionen, die speziell für die Nutzung auf mobilen Geräten sowie über herkömmliche Webbrowser optimiert sind.

Medieninhaber:
citiesapps S&R GmbH
Köglerweg 25, A-8042 Graz
Impressum

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Rechtsgeschäfte bzw. die Geschäftsbeziehung zwischen citiesapps auf der einen Seite sowie den Organisationsinhabern und Nutzern auf der anderen Seite. Wo im Folgenden von „Kunde“ die Rede ist, gelten die Bestimmungen sowohl für Nutzer von CITIES als auch für Organisationsinhaber. Die AGB gelten für alle von citiesapps im Rahmen der Plattform erbrachten Leistungen, unabhängig davon, ob sie im Einzelfall ausdrücklich erwähnt werden.

1.2 Vorrang der AGB

Für den Vertragsabschluss ist stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB maßgeblich. Abweichende, ergänzende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Teil des Vertrags, wenn citiesapps ihrer Geltung ausdrücklich und in schriftlicher Form zustimmt.

1.3 Änderung der AGB

citiesapps behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit aus berechtigten Gründen anzupassen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Änderungen, die für den Kunden unzumutbar wären, werden ihm rechtzeitig in geeigneter Form mitgeteilt. Die angepassten AGB gelten als akzeptiert, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht. citiesapps kann die AGB insbesondere dann ändern,

  • (a) wenn die Änderung ausschließlich vorteilhaft für den Kunden ist;

  • (b) wenn die Änderung aufgrund technischer oder organisatorischer Notwendigkeiten erfolgt, die keine wesentlichen Auswirkungen auf den Kunden haben;

  • (c) wenn neue Dienstleistungen oder Funktionen eingeführt werden, die eine Anpassung der AGB erfordern, ohne dass das bestehende Nutzungsverhältnis dadurch nachteilig beeinflusst wird;

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Allgemeines

  • CITIES: Die von citiesapps entwickelte digitale Plattform, bestehend aus verschiedenen Services sowie Android-, iOS- und Huawei-Apps.

  • citiesapps: Die Unternehmensgruppe, bestehend aus der citiesapps S&R GmbH sowie der citiesapps at Softwarevertriebs GmbH, die Kunden den Zugang zur Plattform CITIES über verschiedene Wege anbietet.

  • Kunde: Dieser Begriff kann je nach Kontext sowohl „Organisationsinhaber“ als auch „Nutzer“ umfassen. Er bezieht sich allgemein auf jede Person oder Organisation, die CITIES nutzt – sei es zur reinen Konsumation von Inhalten oder zur Verwaltung und Veröffentlichung von Services und Inhalten im Rahmen einer Organisation.

  • Organisationsinhaber: Natürliche oder juristische Personen, die mit citiesapps SaaS-Verträge für verschiedene Services der Plattform CITIES abschließen. Der Organisationsinhaber repräsentiert die Organisation und ist verantwortlich für die Verwaltung der administrativen Rechte, die Konfiguration von Services sowie die Veröffentlichung von Inhalten. Die Rolle des Organisationsinhabers wird durch einen Nutzer wahrgenommen, der auf Organisationsebene über Administratorrechte verfügt.

  • SaaS: Software-as-a-Service.

2.2 Struktur und Aufbau von CITIES

  • Organisation: Die Organisation stellt typischerweise geschlossene Hierarchien wie Betriebe, Vereine und Institutionen dar. Innerhalb einer Organisation laufen alle nach außen sichtbaren Services zusammen. Sie ist für andere Nutzer nicht sichtbar. Ein Organisations-Administrator, der zwingend notwendig ist, dient als offizieller, natürlicher Vertreter und repräsentiert die Organisation bzw. den Organisationsinhaber.

  • Service: Ein spezifischer Dienst der Plattform CITIES.

  • Service-Bündel: Mehrere individuelle Services der Plattform CITIES, die zusammengefasst innerhalb eines SaaS-Vertrags angeboten werden.

2.3 Services und Service-Bündel

Von der Organisation ausgehend können Organisations-Administratoren verschiedene Services oder Service-Bündel erstellen bzw. erwerben:

  • Abfallmanagement: Ein Service der Plattform CITIES.

  • Amtstafel: Ein Service der Plattform CITIES.

  • Anliegenmanagement: Ein Service der Plattform CITIES.

  • Bonuswelt: Ein Service der Plattform CITIES.

  • Gemeinde-Webseite: Ein Service der Plattform CITIES. Das Vorhandensein des Service-Bündels Stadtstream ist zwingend notwendig.

  • Seite: Ein Service der Plattform CITIES.

  • Seiten-Webseite: Ein Service der Plattform CITIES. Das Vorhandensein des Services Seite ist zwingend notwendig.

  • Stadtstream: Ein Service-Bündel der Plattform CITIES. Es umfasst die Services Abfallmanagement, Amtstafel, Anliegenmanagement und Seite.

2.4 Nutzerrollen

CITIES unterscheidet grundsätzlich zwischen Besuchern, Nutzern und Nutzern mit speziellen Rechten.

  • Besucher: Natürliche Personen, die in CITIES nicht registriert sind, aber CITIES-Inhalte über die Web-App im nicht authentifizierten Zustand konsumieren.

  • Nutzer: Natürliche Personen, die sich in CITIES registriert haben und CITIES über eine mobile oder Web-App kostenlos nutzen und die dort veröffentlichten Inhalte digital konsumieren.

  • Administrator: Ein Nutzer, die innerhalb einer Organisation für einen Service oder ein Service-Bündel spezielle Rechte besitzt. Er kann im Allgemeinen ein gesamtes Services verwalten, einschließlich der Hinzufügung oder Entfernung von Nutzern. Weiters kann er Inhalte veröffentlichen, sowie spezielle Einstellungen vornehmen.

  • Organisations-Administrator: Ein Nutzer, der eine Organisation auf der Plattform CITIES verwaltet.

  • Editor: Nutzer, die innerhalb einer Organisation für einen Service oder ein Service-Bündel spezielle Rechte besitzen. Neben den Administratoren sind Editoren diejenigen Nutzer, die Inhalte in CITIES veröffentlichen.

3. Über CITIES

3.1 Zielgruppe der Plattform

  • a) Die Services der Plattform CITIES richten sich primär an Gemeinden sowie an dort ansässige Betriebe, Vereine und sonstige Institutionen, die als Kunden die Plattform nutzen.

  • b) Zu den Nutzern von CITIES zählen insbesondere Gemeindebürger, Touristen und sonstige interessierte Privatpersonen, die CITIES über eine mobile App oder Web-App nutzen.

3.2 Vertragsmodell

Die Services der Plattform CITIES werden den Kunden hauptsächlich im Rahmen von SaaS-Verträgen (Software as a Service) angeboten.

3.3 Beschränkung der Lizenzrechte

Verträge mit Kunden beziehen sich ausschließlich auf den Zugang zu und die Nutzung von CITIES. Die Software und die Apps, die auf der Plattform verwendet werden, verbleiben im Eigentum von citiesapps und sind urheberrechtlich geschützt. Kunden werden keine Lizenzrechte an der zugrunde liegenden Software eingeräumt.

3.4 Zugänglichkeit und Kostenfreiheit der Apps

citiesapps stellt sicher, dass CITIES für Kunden zugänglich ist und bietet die zugehörigen mobilen Apps kostenlos zum Download an.

3.5 Bedingungen beim Download der Apps

Beim Herunterladen einer App von CITIES gelten die Nutzungsbedingungen des entsprechenden App-Stores (z. B. Apple App Store, Google Play Store). citiesapps übernimmt keine Verantwortung für diese Bedingungen. Die Apps ermöglichen die Nutzung von CITIES auf mobilen Geräten, und mit dem Download wird dem Kunden ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes Recht eingeräumt, eine Kopie der App zu speichern und zu nutzen.

4. Nutzungsvoraussetzungen und Vertragsschluss

4.1 Registrierung und Vertragsschluss

Ein Großteil der Funktionalitäten von CITIES erfordert eine Registrierung des Nutzers. Bei der Registrierung ist der Nutzer verpflichtet, die angeforderten Pflichtangaben, wie Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse, wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben sowie die aktuellen AGB und die Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Zusätzlich sind optionale Angaben möglich. Der Nutzer verpflichtet sich, seine Daten stets aktuell zu halten.

Die Registrierung kann entweder über die klassische Methode mit einer bestätigten E-Mail-Adresse oder Telefonnummer oder alternativ mittels einer eID (ID Austria) erfolgen. Mit erfolgreichem Abschluss der Registrierung und Eingabe eines zugesendeten Verifizierungscodes gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab, das in der Regel durch eine automatische Freischaltung seitens citiesapps angenommen wird.

4.2 Ablehnung des Vertragsangebots

citiesapps behält sich das Recht vor, das Angebot des Nutzers zur Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4.3 Alters- und Vertretungsberechtigung

Der Nutzer sichert zu, dass er mindestens 16 Jahre alt ist und rechtlich befugt ist, die Plattform CITIES zu nutzen. Sofern der Nutzer die Plattform im Namen einer juristischen Person verwendet, bestätigt er, dass er zur Abgabe von Erklärungen und zum Abschluss von Rechtsgeschäften für diese juristische Person bevollmächtigt ist und die erforderliche Volljährigkeit besitzt.

Der Nutzer verpflichtet sich, auf Anfrage eine Vollmacht oder einen Nachweis seiner Vertretungsberechtigung vorzulegen. Handelt der Nutzer unbefugt im Namen einer juristischen Person, haftet er persönlich für alle Schäden und Verpflichtungen, die daraus entstehen, und stellt citiesapps von Ansprüchen Dritter frei.

4.4 Sicherheit des Nutzerkontos

Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort vertraulich zu behandeln und es nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe des Nutzerkontos, sei es ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich, an Dritte ist untersagt. Sollte der Verdacht auf unberechtigte Zugriffe oder sonstige Unregelmäßigkeiten bestehen, ist der Nutzer verpflichtet, citiesapps unverzüglich darüber zu informieren. citiesapps wird den Nutzer niemals außerhalb der dafür vorgesehenen Eingabemaske nach seinem Passwort fragen.

4.5 Anzahl der Nutzerprofile

Jeder Nutzer darf nur ein Nutzerprofil erstellen und dieses nicht Dritten zur Nutzung überlassen.

4.6 Widerruf und Datenlöschung

Der Nutzer hat das Recht, seine Registrierung jederzeit zu widerrufen und eine Löschung seiner Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Weitere Details hierzu sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

5. Organisationsregistrierung und Erwerb von Services

5.1 Registrierung einer Organisation

citiesapps ermöglicht registrierten Nutzern, eine Organisation zu registrieren. Dies erfordert die Angabe von Pflichtdaten wie E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname sowie den offiziellen Organisationsnamen und eine allgemeine E-Mail-Adresse. Der Nutzer, der die Registrierung durchführt, bestätigt durch den Registrierungsprozess, dass er dazu berechtigt ist, die Organisation rechtlich zu vertreten. Mit dem Abschluss der Registrierung gibt der Nutzer ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Annahme dieses Angebots durch citiesapps erfolgt durch die Aktivierung des Organisationsprofils auf der Plattform, was dem Nutzer durch eine entsprechende Systemnachricht auf der Plattform oder per E-Mail mitgeteilt wird. Diese Registrierung und die Einrichtung des Organisationsprofils sind kostenfrei.

5.2 Organisations-Administrator und Erwerb von Services

Der registrierende Nutzer wird zum Organisations-Administrator. Innerhalb der Organisation können kostenpflichtige Services oder Service-Bündel erworben werden. Hierzu müssen relevante Daten, wie Zahlungs- und Rechnungsinformationen, korrekt angegeben werden. Das Vertragsangebot für den Erwerb der Services wird als angenommen betrachtet, sobald der Nutzer seine Zahlungsinformationen übermittelt.

5.3 Besonderheiten bei der Service-Registrierung

citiesapps behält sich vor, bestimmte Services nur selektiv oder im Rahmen von Service-Bündeln anzubieten. In speziellen Fällen kann citiesapps die Registrierung der Organisation übernehmen, insbesondere bei physischen Vertragsabschlüssen. Der Organisationsinhaber übernimmt anschließend die Organisation durch Hinzufügen eines Organisations-Administrators.

5.4 Zustimmung zu AGB und Sicherheit

Der Organisations-Administrator muss die AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren und ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich. Ein Anspruch auf Registrierung oder den Erwerb von Services besteht nicht; citiesapps kann entsprechende Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

6. Rechte und Pflichten des Organisationsinhaber

6.1 Verwaltung und Vergabe von Zugriffsrechten

Der Organisationsinhaber trägt die Verantwortung für die Vergabe und Verwaltung der Zugriffsrechte innerhalb seiner Organisation. Er sorgt dafür, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf administrative Funktionen und sensible Daten erhalten.

6.2 Nutzungsrechte an Inhalten

Der Organisationsinhaber gewährt citiesapps das Recht, alle in seine Services eingestellten Inhalte während der gesetzlichen Schutzdauer weltweit und nicht-exklusiv zu nutzen, zu bearbeiten und zu verwerten. Dies umfasst die Veröffentlichung, die Verbreitung auf der Plattform sowie die Nutzung für Werbezwecke. citiesapps ist berechtigt, Inhalte nach eigenem Ermessen zu kürzen, zu verschieben oder zu löschen.

6.3 Zahlungspflichten und Gebühren

Der Organisationsinhaber ist verpflichtet, die für kostenpflichtige Services vereinbarten Gebühren fristgerecht zu zahlen. Bei Zahlungsverzug kann citiesapps den Zugang zu bestimmten Services einschränken oder sperren.

6.4 Pflicht zur Mitwirkung und Kooperation

Der Organisationsinhaber unterstützt citiesapps durch die Bereitstellung der notwendigen Informationen und Ressourcen, um eine reibungslose Nutzung und Bereitstellung der Services zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Inhalten und die Benachrichtigung über relevante Änderungen.

6.5 Marketing und Kommunikation

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu einer gegenseitigen Unterstützung bei Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen. Der Organisationsinhaber wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um CITIES in seiner Organisation und bei relevanten Zielgruppen zu bewerben.

6.6 Beendigung der Zusammenarbeit und Datenlöschung

Im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit kann der Organisationsinhaber eine vollständige Löschung seiner Daten beantragen. citiesapps behält sich vor, diesem Antrag nachzukommen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit und unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten kann citiesapps die verbleibenden Daten löschen.

6.7 Kündigungsrecht bei unentgeltlicher Nutzung

Das unentgeltliche Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden.

6.8 Widerrufsrecht bei unentgeltlicher Bereitstellung

Aus der unentgeltlichen Bereitstellung von CITIES über einen festen Vertragszeitraum hinaus besteht kein Rechtsanspruch auf eine fortgesetzte unentgeltliche Nutzung. citiesapps behält sich vor, einen solchen kostenlosen Bezug jederzeit zu widerrufen.

6.9 Löschung von Accounts und Inhalten nach Vertragsende

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist citiesapps berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Organisation und deren Inhalte umgehend zu löschen. Bereits erfolgte Rechteeinräumungen bleiben von der Beendigung des Nutzungsverhältnisses unberührt.

7. Nutzung, Veröffentlichung und Rechte an Inhalten

7.1 Gesetzeskonforme Nutzung und Verhaltensregeln

Der Kunde verpflichtet sich, CITIES gesetzeskonform zu nutzen und jede missbräuchliche Nutzung zu unterlassen. Dazu gehört, dass ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben gemacht und Inhalte veröffentlicht werden, die keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) verletzen. Diffamierende, rassistische, gewaltverherrlichende, pornografische oder anderweitig rechtswidrige Inhalte sind ausdrücklich untersagt. citiesapps behält sich das Recht vor, solche Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu entfernen und den Zugang des Kunden zu sperren.

7.2 Verantwortung für veröffentlichte Inhalte

Kunden sind für die von ihnen auf der Plattform veröffentlichten Inhalte vollständig verantwortlich. citiesapps fungiert lediglich als technischer Dienstleister und Host, ohne Einfluss auf die veröffentlichten Inhalte zu nehmen oder diese inhaltlich zu überprüfen. Eine Haftung von citiesapps nach § 16 Abs. 1 ECG entsteht erst, wenn citiesapps Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangt und nicht unverzüglich handelt. Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen können an support@citiesapps.com oder über die Kontaktfunktion auf CITIES gemeldet werden.

7.3 Einhaltung von Rechten Dritter und Lizenzierung von Inhalten

Der Kunde gewährleistet, dass er über alle notwendigen Rechte an den veröffentlichten Inhalten verfügt. Bei Verstößen stellt der Kunde citiesapps von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus räumt der Kunde citiesapps eine einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der veröffentlichten Inhalte ein, soweit dies für den Betrieb und die Bereitstellung der Plattform erforderlich ist. Diese Lizenz umfasst das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung. Die Nutzung kann auch zu Werbezwecken erfolgen.

7.4 Aktualität und Qualität der Inhalte

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die von ihm bereitgestellten Inhalte aktuell und qualitativ hochwertig zu halten. citiesapps übernimmt keine Verpflichtung zur Vermarktung der Inhalte und hat keine Einflussmöglichkeit auf deren Qualität oder Aktualität.

7.5 Haftungsausschluss für Schäden durch Inhalte

citiesapps haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der von Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen, es sei denn, diese Schäden beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von citiesapps.

7.6 Datenschutz und vertrauliche Inhalte

Vertrauliche Inhalte, die der Kunde auf der Plattform veröffentlicht, dürfen von citiesapps nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an Dritte weitergegeben werden. Weitere Details regeln die Datenschutzrichtlinien.

7.7 Speicherung durch Dritte

Für Inhalte, die öffentlich zugänglich gemacht und von Dritten gespeichert wurden, übernimmt citiesapps keine Verantwortung. Eine Verpflichtung, eine solche Speicherung durch Dritte zu verhindern, besteht nicht.

7.8 Plattformverfügbarkeit und technische Einschränkungen

citiesapps ist bestrebt, die Plattform möglichst durchgängig verfügbar zu halten. Technische Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen oder unvorhergesehene Ereignisse können jedoch zu Einschränkungen oder temporären Ausfällen führen. Eine hundertprozentige Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.

8. Rechte und Pflichten von citiesapps

8.1 Bereitstellung und Hosting von Inhalten

citiesapps stellt Nutzern die Plattform CITIES zur Veröffentlichung von Inhalten, Daten und Informationen zur Verfügung. citiesapps agiert hierbei ausschließlich als technischer Host und übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, deren Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit. Nutzer tragen die alleinige Verantwortung für den von ihnen veröffentlichten Content. Eine Haftung von citiesapps entsteht gemäß § 16 Abs. 1 ECG erst, wenn citiesapps Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangt und nicht unverzüglich handelt. Hinweise auf Rechtsverletzungen können an support@citiesapps.com gemeldet werden.

8.2 Rechte Dritter und Weitergabe von Kontaktdaten

Falls ein Dritter nachweisen kann, dass durch die Inhalte eines Nutzers seine Rechte verletzt wurden, ist citiesapps berechtigt, die Kontaktdaten des betroffenen Nutzers an diesen Dritten weiterzugeben.

8.3 Kontrolle und Löschung von Inhalten

citiesapps behält sich das Recht vor, Inhalte zu überprüfen und bei Bedarf nicht sinnverändernde Korrekturen vorzunehmen, wie z. B. die Behebung von Tippfehlern. Inhalte, die den Betrieb von CITIES beeinträchtigen oder gegen rechtliche Vorgaben verstoßen, können jederzeit ohne Vorankündigung entfernt werden.

8.4 Gewährleistung und Haftung

citiesapps gewährleistet den Betrieb der Plattform im Rahmen der verfügbaren technischen und organisatorischen Möglichkeiten. Eine Haftung für Unterbrechungen, Störungen, Fehler oder Datenverluste wird ausgeschlossen, es sei denn, diese resultieren aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. citiesapps haftet nicht für Ausfälle oder Probleme, die durch Drittanbieter entstehen.

8.5 Wartungsarbeiten und Updates

citiesapps behält sich das Recht vor, die Plattform für Wartungsarbeiten oder Updates temporär außer Betrieb zu nehmen. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Funktionalitäten oder regelmäßige Updates. Änderungen oder Anpassungen der Services können die Nutzung beeinflussen.

8.6 Weiterentwicklung und Anpassung der Plattform

citiesapps entwickelt die Plattform CITIES kontinuierlich weiter, um technologische Neuerungen und Verbesserungen einzuführen. Im Zuge dessen können Funktionen verändert, ersetzt oder entfernt werden. Alle signifikanten Änderungen werden den Nutzern klar und rechtzeitig kommuniziert. Neue Funktionen können Teil des bestehenden Angebots werden oder als optionale, kostenpflichtige Service-Bündel verfügbar sein. Es besteht jedoch kein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen oder auf die Beibehaltung bestehender Services.

8.7 Nutzung von Kundeninhalten

Sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht, kann citiesapps auf Inhalte der Website oder öffentlich zugängliche Social-Media-Inhalte des Kunden zugreifen und diese für die Bereitstellung von CITIES verwenden. Diese Inhalte können online veröffentlicht und abrufbar gemacht werden.

8.8 Befugnis zur Kontaktaufnahme

citiesapps ist befugt, den Kunden für die Bereitstellung von Informationen über neue Produkte, Dienstleistungen oder Angebote sowie für Support- und Unterstützungsleistungen telefonisch, per E-Mail oder auf anderem geeigneten Weg zu kontaktieren. Der Kunde hat jederzeit das Recht, dieser Kontaktaufnahme zu widersprechen.

8.9 Werbung und Referenznennung

citiesapps ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden in eigenen Werbematerialien oder auf der Website zu verwenden, es sei denn, der Kunde widerspricht dieser Nutzung schriftlich.

9. Spezielle Bestimmungen zu Services

9.1 Spezielle Bestimmungen zum Service „Seite“

  • (a) Umfang der Leistungen
    Der Service „Seite“ umfasst die Präsentation eines Business- oder Vereinsprofils, das Veröffentlichen von Informationen wie Öffnungszeiten, Kontaktangaben und Beschreibungen sowie das Einstellen von Beiträgen, Veranstaltungen und Artikeln. Weitere Funktionen beinhalten die Verknüpfung mit einem oder mehreren „Stadtstreams“, den Zugriff auf Nutzungsstatistiken, Unterstützung beim Setup sowie Schulungen und Support nach Vereinbarung.

  • (b) Testphase
    Administratoren können den Service „Seite“ unverbindlich und nicht öffentlich testen, bevor sie ihn erwerben.

  • (c) Kosten und Ausnahmen
    Für profitorientierte Institutionen ist der Service kostenpflichtig. Gemeinnützige Organisationen können eine kostenlose Nutzung anfragen, die im Ermessen von citiesapps liegt. Sollte sich herausstellen, dass eine kostenlose Nutzung auf Basis falscher Angaben gewährt wurde, behält sich citiesapps vor, rückwirkend Gebühren zu erheben und rechtliche Schritte einzuleiten.

  • (d) Standortzuweisung
    Der Standort einer „Seite“ muss dem tatsächlichen Sitz der zugehörigen Institution, Gruppe oder Person entsprechen. citiesapps kann Standorte korrigieren, wenn sie nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

  • (e) Zuordnung zu „Stadtstreams“
    Seiten können einem offiziellen Stadtstream zugeordnet werden, wenn der Standort passt. Die Zuordnung zu weiteren Streams ist auf Anfrage und gegen Gebühr möglich.

  • (f) Impressumspflicht des Kunden

    Der Kunde ist dafür verantwortlich, ein vollständiges und rechtlich korrektes Impressum für die von ihm veröffentlichten Inhalte zu hinterlegen. citiesapps übernimmt keine Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Impressum des Kunden.

  • (g) Nutzung durch Nutzer
    Nutzer können sich mit einer „Seite“ verbinden, um priorisierten Zugang zu deren Inhalten und Funktionen zu erhalten.

9.2 Spezielle Bestimmungen zum Service „Stadtstream“

  • (a) Umfang der Leistungen
    Die Leistungen des Service „Stadtstream“ ergeben sich aus dem dem Kunden vorgelegten Angebot und der auf citiesapps.com angegebenen Leistungsbeschreibung.

  • (b) Definition „Offizieller Stadtstream“
    Ein „Stadtstream“ gilt als offiziell, wenn eine Gemeinde den Service erwirbt. Erwirbt eine Gemeinde mehrere Stadtstreams, liegt es in ihrem Ermessen, welchen sie als offiziell definiert. Bei nicht-gemeindlichen Erwerbern entscheidet citiesapps über die Zuweisung eines Stadtstreams als offiziellen Stadtstream.

9.3 Spezielle Bestimmungen zum Service „Website“

  • (a) Umfang der Leistungen
    Die genauen Leistungen des Service „Website“ ergeben sich aus dem dem Kunden vorgelegten Angebot und der auf citiesapps.com angegebenen Leistungsbeschreibung.

9.4 Spezielle Bestimmungen zum Service „Abfallmanagement“

  • (a) Umfang der Leistungen
    Der Service umfasst die Bereitstellung auf der Plattform CITIES, das Setup und Unterstützung bei der laufenden Einpflegung von Daten sowie Schulungen und Support nach Vereinbarung.

  • (b) Verantwortung
    citiesapps übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der eingepflegten Müllkalender. Fehlerhafte Angaben können keine Ansprüche des Kunden gegen citiesapps begründen.

  • (c) Gewährleistung
    citiesapps leistet keine Gewähr für die Echtheit der über den Service „Müllkalender“ geteilten Informationen.

9.5 Spezielle Bestimmungen zum Service „Anliegenmanagement“

  • (a) Umfang der Leistungen:
    Der Service „Anliegenmanagement“ beinhaltet die Bereitstellung auf der Plattform CITIES, das Setup sowie Schulungen und Support nach Vereinbarung.

  • (b) Verantwortung
    citiesapps ist nicht für die über den Service übermittelten Inhalte verantwortlich. Der Kunde kann keine Ansprüche wegen rechtswidriger oder massenhafter Störungen („Spam“) geltend machen.

  • (c) Pflichten des Nutzers
    Der Nutzer garantiert, keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu übermitteln und keine störenden Informationen („Spam“) zu verbreiten. Im Falle eines Verstoßes hat der Nutzer citiesapps schadlos zu halten. citiesapps behält sich das Recht vor, den Nutzer zu sperren oder zu löschen.

9.6 Spezielle Bestimmungen zum Service „Bonuswelt“

  • (a) Umfang der Leistungen
    Der Service „Bonuswelt“ umfasst das technische Setup und die Bereitstellung für das Scannen von Rechnungen, das Erstellen und Bereitstellen von Stempelpässen, die Abwicklung von Gewinnspielen sowie Schulungen und Support nach Vereinbarung.

  • (b) Begrenzte Unterstützung beim Scannen
    citiesapps ist nur für das technische Setup verantwortlich und nicht verpflichtet, dem Kunden eine Registrierkasse zur Verfügung zu stellen.

  • (c) Erwerb von Stempeln
    Stempel für Stempelpässe müssen separat bei citiesapps erworben werden und können zu jedem Zeitpunkt nur einem einzigen Stempelpass zugeordnet sein.

  • (d) Verantwortung des Kunden
    Der Kunde garantiert, bei Gewinnspielen, beim Scannen von Rechnungen oder bei der Erstellung und Bereitstellung von Stempelpässen nicht gegen vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen. Missbräuchliches Verhalten, insbesondere zur Erhöhung einer Gewinnchance oder zur Erlangung eines wirtschaftlichen Vorteils, ist untersagt. Bei Verstößen hat der Kunde citiesapps schad- und klaglos zu halten.

  • (e) Gewinnspiele und Teilnahmebedingungen
    Veranstaltet citiesapps und/oder der Kunde über die Plattform CITIES ein Gewinnspiel, gelten folgende Bedingungen, sofern nichts anderes festgelegt ist:

    • Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von citiesapps sowie der beteiligten Kunden sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    • Die Gewinner werden nach Abschluss des Gewinnspiels ermittelt und per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt.

    • Gewinne sind nicht auf Dritte übertragbar und können nicht in bar ausgezahlt werden.

    • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen; Teilnehmer tragen anfallende Steuern selbst.

  • (f) Teilnahmebedingungen für Nutzer
    Die Teilnahme an Gewinnspielen ist nur Nutzern ab 16 Jahren gestattet. Nutzer müssen ihr Geburtsdatum wahrheitsgemäß angeben.

  • (g) Haftung bei Gewinnspielen
    Veranstaltet der Kunde ein Gewinnspiel über die Plattform CITIES, trägt der Kunde alle Haftungen und Verpflichtungen, einschließlich der Ermittlung und Bekanntgabe der Gewinner sowie der Organisation und Zustellung der Preise, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  • (h) Haftungsausschluss
    citiesapps haftet nicht für den Missbrauch von Stempelpässen oder anderen Funktionen der „Bonuswelt“ durch Nutzer oder andere Kunden.

  • (i) Verpflichtung des Nutzers
    Der Nutzer garantiert, bei der Teilnahme an Gewinnspielen, beim Scannen von Rechnungen und bei der Nutzung von Stempelpässen keine missbräuchlichen Handlungen durchzuführen. Bei Verstößen hat der Nutzer citiesapps schad- und klaglos zu halten. citiesapps behält sich das Recht vor, Nutzer bei Zuwiderhandlungen zu sperren oder zu löschen.

10. Datenverarbeitung

10.1 Einhaltung des Datenschutzrechts
citiesapps verpflichtet sich, das österreichische und europäische Datenschutzrecht einzuhalten und gewährleistet den Kunden und Nutzern eine rechtmäßige und sichere Verarbeitung ihrer Daten.

10.2 Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, verarbeitet und genutzt, wenn der Nutzer ausdrücklich eingewilligt hat oder eine gesetzliche Grundlage dies erlaubt. Eine solche gesetzlich gestattete Nutzung erfolgt insbesondere zur Erfüllung vertraglicher Pflichten von citiesapps gegenüber dem Nutzer. Zur Bereitstellung personalisierter Funktionen, wie z. B. vorgeschlagene Beiträge, Veranstaltungen und Seiten, ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich.

10.3 Datenschutzerklärung
Die Datenverarbeitung durch citiesapps basiert auf der ausführlichen „Datenschutzerklärung“, die unter https://citiesapps.com/sites/datenschutz einsehbar ist.

11. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung

11.1 Mindestvertragsdauer

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, unterliegen alle Verträge über die Bereitstellung von Services auf der Plattform CITIES einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten.

11.2 Automatische Verlängerung

Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich kündigt.

11.3 Beginn des Vertragsjahres

Das Vertragsjahr beginnt in der Regel mit dem Abschluss des Nutzungsvertrages, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

11.4 Rechtzeitigkeit der Kündigung

Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der fristgerechte Eingang bei citiesapps maßgeblich.

12. Zahlungen

12.1 Fälligkeit der Gebühren

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind zeitlich periodisch anfallende Gebühren im Voraus fällig.

12.2 Zahlungsfrist

Rechnungen von citiesapps müssen vom Kunden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang beglichen werden. Zahlungen sind auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Der Zugang der Rechnung wird dann als erfolgt angesehen, wenn der Kunde sie unter normalen Umständen abrufen oder zur Kenntnis nehmen kann.

12.3 Zahlungsverzug und Mahnspesen

Im Falle eines Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu übernehmen, einschließlich der Kosten für zwei Mahnschreiben à € 25,00 und die tariflichen Gebühren eines beauftragten Rechtsanwalts. Weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt.

12.4 Sofortige Fälligkeit bei Zahlungsverzug

Im Falle eines Zahlungsverzugs kann citiesapps alle ausstehenden Leistungen und Teilleistungen, auch aus anderen Verträgen mit dem Kunden, sofort fällig stellen und die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aussetzen.

12.5 Ratenzahlungen und Terminverlust

Wurde eine Ratenzahlung vereinbart und der Kunde gerät mit einer Rate in Verzug, behält sich citiesapps das Recht vor, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen (Terminverlust).

12.6 Wertanpassung wiederkehrender Gebühren

Wiederkehrende Gebühren werden gemäß dem von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) wertgesichert. Beide Vertragsparteien können einmal jährlich eine schriftliche Anpassung der Gebühren verlangen, beginnend mit der nächstfälligen Zahlung. Ausgangsbasis ist der Indexwert im Monat des Vertragsabschlusses; die Berechnungsbasis für künftige Gebühren ist der jeweils zuletzt veröffentlichte Indexwert zum Zeitpunkt der Anpassung.

12.7 Mitteilungspflicht zu Gebührenparametern

Der Kunde verpflichtet sich, auf Aufforderung durch citiesapps, spätestens jedoch zum Ende jedes Vertragsjahres, die für die Gebührenberechnung relevanten Parameter (z. B. Einwohnerzahl bei Gemeinden) unaufgefordert mitzuteilen. Nach Ablauf einer etwaigen Mindestbezugsdauer kann citiesapps einmal jährlich eine entsprechende Gebührenanpassung schriftlich verlangen.

12.8 Kontodeckung und Mitteilung von Änderungen der Kontoinformationen

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Zahlungsmethoden SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte sicherzustellen, dass das betreffende Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung ausreichend gedeckt ist. Änderungen der Kontoinformationen sind citiesapps rechtzeitig mitzuteilen, um die Entstehung zusätzlicher Kosten zu vermeiden.

12.9 Zuordnung von Zahlungen

Bei Überweisungen muss der Kunde den auf der Rechnung angegebenen Verwendungszweck korrekt angeben. Sollten zusätzliche Recherchearbeiten aufgrund fehlender oder fehlerhafter Angaben im Verwendungszweck notwendig sein, werden dem Kunden die hierfür entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Die Zahlung gilt erst dann als schuldbefreiend anerkannt, wenn sie korrekt zugeordnet werden kann.

12.10 SEPA-Rücklastschriften

Falls eine Zahlung per SEPA-Lastschrift nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, ist citiesapps berechtigt, ohne vorherige Ankündigung die Zahlungsmethode vorübergehend auf Banküberweisung umzustellen. Sollte es zu einer Rücklastschrift kommen, trägt der Kunde sämtliche damit verbundenen Kosten, einschließlich der Bankgebühren und aller anfallenden Bearbeitungsgebühren von citiesapps.

12.11 Haftungsausschluss bei Zahlungsabwicklung über Drittanbieter

Wird die Zahlungsabwicklung über einen externen Zahlungsdienstleister durchgeführt, übernimmt citiesapps keine Haftung für die Datensicherheit oder für Fehlbuchungen, die auf Fehler des Zahlungsdienstleisters zurückzuführen sind.

13. Gewährleistung und Haftung

13.1 Gewährleistung

citiesapps leistet ausschließlich für entgeltliche Nutzungen Gewähr im Sinne der Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB.

13.2 Haftungsbeschränkung

Die Haftung von citiesapps und die ihrer Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) ist im Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die citiesapps zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung von citiesapps ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

14.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des Nutzungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

14.2 Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Nutzungsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Erklärungen per E-Mail gelten ebenfalls als schriftliche Form. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.3 Anwendbares Recht

Auf dieses Vertragsverhältnis findet materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen Anwendung.

14.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für Graz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Ist der Nutzer Konsument/Verbraucher, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn er in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn er im Ausland wohnt. Der Erfüllungsort für die vertragsgegenständlichen Leistungen ist in Graz.

14.5 Geschlechterneutralität

Sollten in diesen AGB oder anderen Verträgen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sein, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.